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30 Ergebnisse gefunden

  • Stadtrat 2023 - CDU-Fraktion

    < zurück < zurück < 2022 top Initiativen CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle im September 2023 Anfrage der CDU-Fraktion zum Umsetzungsstand der durch den Stadtrat beschlossenen sicherheitspolitischen Maßnahmen gegen die anhaltende Jugendkriminalität http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28374 Anfrage der CDU-Fraktion zum kommunalen Anteil der Kosten der Unterbringung von Flüchtlingen in Halle http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28382 Anfrage der CDU-Fraktion zur Reinigung der Straßenentwässerung http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28385 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zum Parken im Vogelviertel http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28378 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zum Umgang mit Klimaklebern http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28383 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur dritten Wache der Berufsfeuerwehr http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28384 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Reparatur von Schlaglöchern http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28381 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Vorhaltung von Ersatzteilen für Ampeln und Straßenbeleuchtung http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28380 Initiativen CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle im August 2023 Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung der Beteiligung am europäischen Drogenmonitoring http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=27187 Anfrage der CDU-Fraktion zur Gewerbestruktur und der städtebaulichen und ordnungsrechtlichen Steuerung von Spielhallen und Wettbüros http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=27189 Anfrage der CDU-Fraktion zur Brandmeldeanlage im Stadthaus http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=27188 Anfrage der CDU-Fraktion zum drohenden Verfall von EU-Fördermitteln http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28216 Anfrage der CDU-Fraktion zur Vermeidung von personellen Engpässen bei der Brandbekämpfung durch die FFW der Stadt Halle (Saale) http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28217 Anfrage des Stadtrats Christoph Bernstiel zum aktuellen Bearbeitungsstand zur Erstellung eines Gehweg-, Radweg- und Straßenzustandsberichtes http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28221 Anfrage des Stadtrates Christoph Bernstiel (CDU-Fraktion) zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Universitätsring http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28229 Anregung des Stadtrates Christoph Bernstiel (CDU-Fraktion) zu konzentrierten Verkehrskontrollen von Rasern http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28230 Anfrage der Stadträtin Claudia Schmidt (CDU-Fraktion) zu den Baumaßnahmen Rosengartenbrücke http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=27192 Anfrage der Stadträtin Claudia Schmidt (CDU-Fraktion) bezüglich der tatsächlichen Inanspruchnahme von Betreuungsleistungen aus Betreuungsverträgen für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=27191 Initiativen CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle im Juni 2023 ​ Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur 1. Satzung zur Änderung der Parkgebührenordnung der Stadt Halle (Saale) http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=25085 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN Einführung Gästebeitrages http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=25100 Antrag der CDU Fraktion zur Sicherung angemessener Schwimmhallen-Nutzung durch Sportvereine und die Öffentlichkeit http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=24007 Anfrage der CDU-Fraktion zur Erfassung von Schäden im Straßen- und Gehwegbereich http ://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=24011 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Eröffnung der dritten Wache http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=24008 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Taubenpopulation in der Stadt http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=24010 Änderungsantrag der Stadträtin Claudia Schmidt (CDU-Fraktion) zur Beschlussvorlage Neunte Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung von Schulbezirken http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=24025 top Initiativen CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle im Mai 2023 Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Hauptsache Halle und der SPD-Fraktion zur Umsetzung sicherheitspolitischer Maßnahmen zur Bekämpfung der anhaltenden Jugendkriminalität http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21603 ​ Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Änderungsantrag der Fraktionen MitBürger & Die PARTEI, SPD sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Beschlussvorlage „Satzung und Wahlordnung Migrationsbeirat der Stadt Halle (Saale)“ http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=23977 Antrag der CDU-Fraktion zu öffentlichen Stellplätzen für die Innenstadt http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21579 Antrag des Stadtrates Christoph Bernstiel (CDU-Fraktion) zur Unterstützung von Sportvereinen bei der Bewältigung von Kriminalität http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=22877 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Verkehrsorganisation in der Dieselstraße an der Globus Markthalle http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=22872 Anfrage des Stadtrates Johannes Streckenbach (CDU-Fraktion) zum Ausbau der S-Bahn Mitteldeutschland im Stadtgebiet Halle http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=22874 Initiativen CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle im April 2023 Antrag der CDU-Fraktion zur Bestellung eines Mitgliedes des Stiftungsrates der Paul-Riebeck-Stiftung zu Halle an der Saale VII/2023/05479 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21729 ​ Antrag der CDU-Fraktion zur Attraktivitätssteigerung der Freiwilligen Feuerwehren VII/2023/05480 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21730 ​ Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Antrag DIE LINKE im Stadtrat Halle (Saale), der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale), der Fraktion Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER und der Fraktion Freie Demokraten im Stadtrat von Halle zur Würdigung der Verdienste von Prof. Dr. Wolfgang Lukas http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=22779 ​ Anfrage der CDU-Fraktion zum Abstellen von E-Fahrzeugen in öffentlichen Parkhäusern / Tiefgaragen http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21731 Anfrage der CDU-Fraktion zur aktuellen E-Scooter-Situation VII/2023/05482 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21732 ​ Anfrage der CDU-Fraktion für Perspektiven zur Reduzierung der Kosten der Hilfen zur Erziehung http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21733 Anfrage der CDU-Fraktion zu den Schlussfolgerungen aus den Erkenntnissen der polizeilichen Kriminalstatistik für Halle (Saale) VII/2023/05485 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21735 Anfrage der CDU Fraktion zur Verbesserung der Sicherheit während des Schulweges und der Pausen http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21736 Anfrage der CDU-Fraktion zum Umgang städtischer Tochtergesellschaften mit der Verbreitung politischer Botschaften VII/2023/05487 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21737 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Verkehrssituation in der Dieselstraße http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21738 ​ Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Zulässigkeit von Solaranlagen im Gebiet einer Erhaltungssatzung VII/2023/05489 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21739 ​ Anfrage (nichtöffentlich) Bernhard Bönisch (CDU-Fraktion) zum barrierefreien Zugang zum Stadthaus http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21741 Initiativen CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle im März 2023 Antrag der CDU-Fraktion für eine Präventionskampagne für Jugendliche und junge Erwachsene über die gesundheitlichen Gefahren von E-Zigaretten http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21615 Antrag der CDU-Fraktion zu öffentlichen Stellplätzen für die Innenstadt http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21579 Antrag der CDU-Fraktion zur Anpassung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes für Arbeitsförderung http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21578 Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Hauptsache Halle zur Umsetzung sicherheitspolitischer Maßnahmen http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21603 Geänderter Antrag der CDU-Fraktion zur Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für die Nutzung des Hufeisensees http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=20817 Anfrage der CDU Fraktion zu fälligen Steuererklärungen der Stadt Halle (Saale) im Rahmen der Grundsteuerreform http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21581 Anfrage der CDU-Fraktion zu PPP-Projekten http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21600 Anfrage der CDU-Fraktion zum etwaigen Verfall von EU-Fördermitteln http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21580 Anregung der CDU-Fraktion zur Entlastung von Handwerksbetrieben im Stadtgebiet http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21696 Anregung des Stadtrates Christoph Bernstiel (CDU-Fraktion) zur Wiedereinschaltung der Beleuchtung an städtischen Wahrzeichen http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21686 Initiativen CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle im Februar 2023 ​ Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Antrag der Fraktion Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER zur Bewerbung der Stadt Halle als Etappenort der Deutschlandtour http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21502 Anregung Dr. Bergner zur Beflaggung mit ukrainischen Nationalflaggen am 24.02.2023 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21515 Initiativen CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle im Januar 2023 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Neubesetzung in Ausschüssen Dringlichkeitsantrag VII/2023/05146 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Neubesetzung von Aufsichtsgremien Dringlichkeitsantrag VII/2023/05143 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) zur Berufung eines sachkundigen Einwohners im Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss Dringlichkeitsantrag VII/2023/05147 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Neubesetzung der Arbeitsgemeinschaft „Ländlicher Raum“ Dringlichkeitsantrag VII/2023/05145 Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zur Neubesetzung der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle Dringlichkeitsantrag VII/2023/05144 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Förderung der Angebote der Träger der freien Jugendhilfe; Innovative Maßnahmen nach Ziffer 2.2.2 der Richtlinie der Stadt Halle (Saale) über die Förderung der freien Jugendhilfe vom 13.05.2016 i. d. F. vom 22.05.2 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21444 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Grün- und Freiraumkonzept Altstadt Halle (Saale) http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21373 Änderungsantrag des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zum Antrag der Fraktionen MitBürger & Die PARTEI, SPD, Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Bildung eines Unterausschusses Haushaltskonsolidierung - Vorlagen-Nr.: VII/2022/05079 Änderungsantrag VII/2023/05141 ​ Anfrage der CDU-Fraktion zum Dürreschutzkonzept http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=21353 Anfrage des Stadtrates Dr. Christoph Bergner zur Bezeichnung des Tannenweges als „historische Bestandsverkehrsanlage" Anfrage VII/2023/05102 Prüfergebnis zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion Vorlagen-Nr. VII/2022/04075 zum Stadtbahnprogramm Halle, Elsa-Brändström-Straße - Variantenbeschluss Informations-Vorlage VII/2023/05119 ​

  • CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale)

    < zurück < zurück < zurück < zurück < zurück 2023 top Halle (Saale), 01.12.2022 www.facebook.com/CDUStadtratsfraktionHalleSaale ​ Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass Polizei und Ordnungsamt nunmehr gemeinsam an Schulen im Einsatz sind, um Hallesche Schüler vor Überfällen zu schützen. „Die ausufernde Kriminalität muss bekämpf werden. Die Schulen dürfen damit nicht alleine gelassen werden. Die deutliche Präsenz von Polizei und Ordnungsamt sind ein abschreckendes Signal an potentielle Täter“, erklärte der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Andreas Scholtyssek. Wenn der Staat nicht für die Sicherheit der Bürger sorgt, ist das Fundament unseres Zusammenlebens gefährdet. Eine „Bürgerwehr“ von Eltern kann keine Lösung sein. Leider erhielt unser Lösungsvorschlag für ein umfassenderes Sicherheitskonzept keine Mehrheit im Stadtrat. Deswegen finden wir es verwunderlich, dass die Bildungsbeigeordnete Brederlow am 24.11.22 im Jugendhilfeausschuss den Eindruck machte, dass sie (und einige Schulleiter) in der Präsenz von Polizei und Ordnungsamt eher ein Image-Problem sehen. Die Jugendkriminalität von Banden wurde lange totgeschwiegen bzw. ignoriert und ist nach wie vor nicht unter Kontrolle. Ein umfassender Ansatz zur Lösung ist aber weiterhin nicht erkennbar. Davor die Augen zu verschließen und die Sicherheitskräfte zu ‚verstecken‘ hilft nicht bei der Lösung des Problems. Inwieweit die von der Beigeordneten angesprochenen „selbstorganisierten Freiräumen“ für Jugendliche bei der Bewältigung des Problems helfen sollen, erschließt sich uns ebenfalls nicht. Bürgerwehr für mehr Schulwegsicherheit? https://dubisthalle.de/buergerwehr-fuer-mehr-schulwegsicherheit Ordnungsamt bewacht Halles Problemschulen https://dubisthalle.de/ordnungsamt-bewacht-halles-problemschulen Halle (Saale), 20.09.2022 Pressemitteilung Ausufernde Straßenkriminalität: Stadt muss endlich handeln! __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) fordert die Stadtverwaltung erneut auf, endlich wirksame Maßnahmen gegen die immer weiter ausufernde Kriminalität jugendlicher Täter auf unseren Straßen zu ergreifen. Es müssen endlich alle relevanten Akteure in einer Krisen-Task-Force gebündelt werden, um zielführende Maßnahmen ergreifen zu können. Das Leugnen des Problems von der links-grünen Mehrheit im Stadtrat bringt uns ebenso wenig weiter, wie der ständige Verweis auf polizeiliche Zuständigkeiten seitens der Stadtverwaltung. Vom – maßgeblich auf unser Drängen hin – eingeführten 24-Stunden-Ordnungsamt erwartet die CDU-Fraktion einen stärkeren Beitrag zur Eindämmung der Gewalt auf unseren Straßen. In den Nachtstunden Knöllchen zu verteilen anstatt an den Brennpunkten Präsenz zu zeigen, ist für uns die falsche Prioritätensetzung. Wir haben in unserer Stadt glücklicherweise eine gewählte und aktiv arbeitende Vertretung für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund. Angesichts eines derzeit bekannten Täteranteils mit Migrationshintergrund von rund 25 Prozent ist auch der Ausländerbeirat aufgefordert, an diesem gravierenden Problem aktiv und konstruktiv mitzuwirken, anstatt sich mit Namensänderungsdebatten zu befassen. ________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Halle (Saale), 23.0.6.2022 Pressemitteilung ​ E-Scooter haben endlich keine Narrenfreiheit mehr in Halle! __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle begrüßt die Ankündigung der Verwaltung, unseren Antrag aufzunehmen und ab 1. Juli 2022 die Anbieter von E-Tretroller-Verleihsystemen für das Parken der Fahrzeuge auf eine genehmigungspflichtige Sondernutzung festzulegen. Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek betont: „Die Verkehrsteilnehmer auf den Gehwegen, insbesondere Rollstuhlfahrer oder Mütter mit Kinderwagen, müssen vor den Gefahren umherliegender E-Scooter geschützt werden. Diese sind oftmals ein ärgerliches Hindernis, manchmal sogar Stolperfalle.“ Er fordert weiterhin: „Für Verkehrsrowdys und rücksichtslose Falschparker darf der E-Scooter kein Freifahrschein sein. Die Regeln müssen für alle Verkehrsteilnehmer gelten!“ Weiterhin können die Anbieter, für die Halle ein lukrativer Standort geworden ist, zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes beitragen: „Die Einnahmen durch die Sondernutzungsgebühr können für Halle eine wichtige Einnahmequelle werden“, so Scholtyssek. Wir begrüßen die Pläne, das Geschäftsgebiet der Verleihsysteme auch auf die Außenbereiche der Stadt auszudehnen, nur dann können künftig auch Fahrten mit dem PKW entfallen und die Roller können eine sinnvolle Ergänzung für die Mobilität in Halle werden. Bereits im Mai 2021 hatten wir einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, insbesondere um die leihbaren E-Tretroller sinnvoll in die Hallesche Verkehrslandschaft einzubinden. Unser Ansatz war, die Anbieter von E-Tretroller-Verleihsystemen zu verpflichten, ihre Fahrzeuge nur abgestimmt im Stadtgebiet zu platzieren, um verkehrs- und ordnungspolitisch unerwünschte Effekte zu vermeiden. Denn entscheidend für einen sinnvollen Beitrag der E-Scooter für eine zukunftsorientierte Mobilitätspolitik ist die Einbindung dieser Angebote an bestehende Strukturen, um wirkliche Synergieeffekte mit ÖPNV und sonstigen Individualverkehr zu schaffen. ___________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung der Vergabe einer Sondernutzungserlaubnis für die Betreiber von E-Tretroller-Verleihsystemen (E-Scooter) für die bessere Steuerung der E-Mobilität in Halle http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=18864 Halle (Saale), 18.05.2022 Pressemitteilung Der Wegfall von 120 Parkplätzen ist zu viel – Sanierung der Elsa-Brändström-Straße muss mit Augenmaß erfolgen __________________________ ________________________________________________ Die geplante Sanierung der Elsa-Brandström-Straße mit Mitteln aus dem Stadtbahn-Programm muss sich am Bedarf im Wohnquartier orientieren und darf nicht zulasten einzelner Verkehrsteilnehmer erfolgen. Diese Forderung bekräftigt jetzt die CDU-Stadtratsfraktion. "Wir stehen uneingeschränkt zum Stadtbahn-Programm. Allerdings sehen wir die von der Verwaltung dem Stadtrat vorgelegten Ausbauvarianten sehr kritisch. Die Argumentation all derer, die eine ersatzlose Streichung von 120 Parkplätzen in der Elsa-Brändström-Straße befürworten, erfolgt bisher auf der Grundlage fehlender oder nicht nachvollziehbarer Informationen. Außerdem hat die Verwaltung bereits eingeräumt, dass sich die Parkraumsituation vor Ort nach dem Umbau erheblich verschärfen wird. Völlig unverständlich ist, weshalb die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesundheitsversorgung im Wohnquartier im Vorfeld nicht untersucht wurden. Hier sehen wir dringenden Nachholbedarf", erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Stadtrat, Andreas Scholtyssek. Vor einer voreiligen Beschlussfassung im Stadtrat in einer Woche warnt auch CDU-Stadtrat Johannes Streckenbach, der bereits im Planungsausschuss mehr Zeit zur Prüfung und Abwägung einforderte: "Nach unseren bisherigen Gesprächen mit der Verwaltung und der HAVAG sehen wir zum Teil erhebliche Widersprüche in der Planung. Erschwerend kommt hinzu, dass offenbar ganz wesentliche Informationen den Stadträten bisher nicht zur Verfügung standen. Wenn auch der Schulbetrieb einer nahegelegenen Schule von den betroffenen Parkplätzen abhängen sollte, ergeben sich zusätzliche Fragen. Klärungsbedarf sehe ich auch im Hinblick auf die Ergebnisse des Baumgutachtens, welches den Mitgliedern im Planungsausschuss nicht zur Verfügung stand", so Streckenbach. Der vorliegende Änderungsantrag der CDU-Fraktion sieht den Erhalt von weiteren Parkplätzen vor, ist aber nicht in Stein gemeißelt und kann weiter optimiert werden. "Dazu wollen wir eine ernsthafte Prüfung und Abwägung in den Ausschüssen. Ein Kompromiss ist jetzt noch möglich", wirbt Scholtyssek für mehr Zeit. __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Halle (Saale), 25.04.2022 Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER sowie der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) ​ Ängste endlich ernstnehmen! Forderung nach einem wirksamen Sicherheitskonzept! __________________________________________________________________________ Straßenraub und Gewalt durch jugendliche Banden halten jetzt schon seit einiger Zeit die Stadtgesellschaft von Halle in Atem. Andreas Wels (Fraktionsvorsitzender Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER) stellt klar: „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass viele Bürgerinnen und Bürger unserer Heimatstadt bestimmte Orte meiden, weil sie sich dort unsicher fühlen. Eine wirksamere Sicherheitspolitik ist deshalb umso mehr dringend geboten. Wir dürfen vor der Zunahme von Straftaten im öffentlichen Raum nicht kapitulieren!“ CDU-Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek ergänzt: „Wir benötigen eine Null-Toleranz-Strategie für diese Kriminalität. Die Sicherheitsbehörden müssen energisch durchgreifen und die Justiz mit beschleunigten Verfahren Täter abschrecken.“ In den letzten Wochen hatten zumindest die gemeldeten Fälle zugenommen und immer mehr besorgte Eltern wendeten sich diesbezüglich an uns. Ein Bericht von TV Halle zeigte eindrücklich, welche Ängste sich bei Jugendlichen und Eltern verbreitet haben.1 Deshalb bringen die Fraktionen Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER sowie die CDU-Fraktion einen gemeinsamen Antrag für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts für die Stadt Halle (Saale) in den Stadtrat April ein. Das sind unsere Ansätze für eine verbesserte Sicherheitslage in Halle (Saale): Verbesserung der Beleuchtungssituation an als unsicher empfundenen Orten, wie sie auch von Jugendlichen gefordert werden (siehe Studie Streetworker). Zeitnahe Umsetzung des 24-Stunden-Dienstes des Ordnungsamtes für eine Verstärkung der Präsenz des städtischen Vollzugsdienstes an Problemstellen. Die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes müssen die Polizei durch vermehrte öffentliche Sichtbarkeit und Ansprache von potentiellen Tätern dabei unterstützen, das Sicherheitsgefühl der Bürger wieder zu heben. Arbeitsfähigkeit / Einbindung des „ gegen Rassismus, Gewalt und Kriminalität“ herstellen. Denn momentan erfüllt der Präventionsrat seine angedachte Funktion nicht. Vernetzung mit relevanten Akteuren (z.B. Anwohnerinitiativen, Open-Air-Veranstalter) vorantreiben. Prüfung der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen verschiedener Akteure und Sicherheitsbehörden durch die Vernetzung von IT-Systemen bzw. die gemeinsame Nutzung von Daten, beispielgebend könnte hier die Zusammenarbeit der Halleschen Verkehrs-AG mit der Polizei sein.2 Die Verwaltung und auch der Stadtrat sollten bei der Landespolizei auf den verstärkten Einsatz von Videoüberwachung an bekannten Schwerpunkten hinwirken. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Bürgerinnen und Bürger von Halle stärker von (Gewalt)Kriminalität bedroht sind, als andere Menschen in Sachsen-Anhalt. Sogar in vergleichbaren Großstädten (beispielsweise Magdeburg) ist die Anzahl der Delikte weitaus niedriger und die Aufklärungsquote besser.3 Deshalb begrüßen wir die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe durch die Landespolizei, die sich der der Jugend- und Bandenkriminalität widmet.4 Eine Studie unter halleschen Jugendlichen, die im Unterausschuss für Jugendhilfeplanung vorgestellt wurde, macht weitere Effekte der Kriminalität deutlich: Viele Jugendliche fürchten sich vor Kriminalität, Belästigung und Gewalt. Sie treffen sich deshalb, gerade nach Einbruch der Dunkelheit, lieber in belebten, innerstädtischen Wohngebieten und meiden schlecht beleuchtete Orte und einsame Plätze. In den Treffpunkten in Wohngebieten kommt es, aufgrund von Müll- und Lärmbelästigungen, aber zu Konflikten mit den Anwohnern. ___________________________________________________________________ gez. Andreas Wels gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER CDU-Fraktion 1) Siehe: https://www.facebook.com/watch/?v=1627471910942632 , Zugriff am: 22.04.2022. 2)Siehe: “Police M.App” – Polizei nutzt Stadtwerke-App, um Halle sicherer zu machen – schneller vor Ort bei ÖPNV-Einsätzen, https://dubisthalle.de/police-m-app-polizei-nutzt-stadtwerke-app-um-halle-sicherer-zu-machen-schneller-vor-ort-bei-oepnv-einsaetzen , Zugriff am: 14.04.2022. 3) Siehe: https://dubisthalle.de/kriminalstatistik-halle-ist-krimineller-als-magdeburg-die-aufklaerungsquote-ist-geringer , Zugriff am: 22.04.2022. 4) Siehe: https://dubisthalle.de/wegen-steigender-jugendkriminalitaet-in-halle-wird-videoueberwachung-geprueft-staendige-ermittlungsgruppe-wurde-gegruendet , Zugriff am: 22.04.2022. ​ ​ Hier exemplarisch einige Presseberichte, die die Monate Januar, Februar und März 2022 betreffen (2021 und 2022 sind jedoch viele weitere Fälle dokumentiert): 31.03.2022 Jugendliche wollen sich wehren Halles Polizei warnt vor Selbstjustiz, https://www.mz.de/lokal/halle-saale/mit-schreckschusswaffe-geballert-polizei-am-landesmuseum-in-halle-im-einsatz-3358963 06. 02.2022: https://dubisthalle.de/versuchter-raub-am-bruchsee-in-halle-neustadt-mit-machete 03. 02.2022: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/mehr-ueberfalle-jugendliche-kriminalitaet-100.html 03.02.2022 Halle: Immer mehr Raubüberfälle auf Jugendliche https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/mehr-ueberfalle-jugendliche-kriminalitaet-100.html 22.01.2022: https://dubisthalle.de/raub-am-bergmannstrost-und-in-der-freyburger-strasse 15.01.2022: https://dubisthalle.de/jugendlicher-an-der-magistrale-ausgeraubt-taeter-zwingen-ihn-zur-sparkasse 09.01.2022: https://dubisthalle.de/jugendlicher-in-halle-neustadt-ausgeraubt-taeter-raubt-sogar-die-schuhe 08./09.01.2022: https://dubisthalle.de/in-seitenstrasse-gedraengt-20-jaehriger-in-der-grossen-ulrichstrasse-ausgeraubt 08./09.01.2022: https://dubisthalle.de/jugendliche-in-der-strassenbahn-ausgeraubt 05.01.2022: https://dubisthalle.de/versuchter-raub-am-landesmuseum-taeter-attackieren-mit-pfefferspray 04.01.2022: https://dubisthalle.de/mit-messer-bedroht-jugendliche-in-neustadt-und-am-unterberg-ausgeraubt 03.01.2022: https://dubisthalle.de/junger-mann-auf-der-ziegelwiese-ausgeraubt 02.01.2022: https://dubisthalle.de/jugendlicher-in-halle-neustadt-ueberfallen-kopfhoerer-abgenommen-und-geschlagen ​ ​ Halle (Saale), 12.03.2022 Pressemitteilung Schnellstmöglich für Sicherheit der Grundschüler in Halle West sorgen __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) fordert die Stadtverwaltung auf, zeitnah die baulichen Mängel an der Grundschule Halle West (ehemals Wolfgang-Borchert-Grundschule, zukünftig: Offried-Preußler-Grundschule) auszubessern und endlich die Bedingungen für den Start der Sanierung zu schaffen. Die Demonstration von Schülern und Lehrern der Grundschule am gestrigen Freitag, unter dem Motto „Wir sind wichtig. Schreibt uns nicht ab“, artikuliert ein wichtiges und unaufschiebbares Anliegen. Die Verwaltung ist bislang ihrer Pflicht nicht nachgekommen, die erforderlichen Nachweise für eine Kreditaufnahme zur Sanierung zu erbringen. Sicherheit und Lernerfolg der Schüler an einer der größten Grundschulen des Landes sind durch die marode bauliche Substanz gefährdet. Nachdem bereits ein Kind durch ein herabfallendes Teil der Fassade Verletzungen erlitten hat, ist eine weitere Verzögerung nicht akzeptabel. Nach unserer Auffassung hat es die Stadtverwaltung versäumt, in vollen Umfang die notwendigen Unterlagen für den Antrag beim Landesverwaltungsamt (LVwA) vorzulegen, der die Unabweisbarkeit der Kreditaufnahme für die Baumaßnahme zur Sanierung der Grundschule darlegt. Dies hat die Bildungsministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Eva Feußner, plausibel ausgeführt. Schuldzuweisungen der Stadtverwaltung an die Landesverwaltung bringen keinerlei Verbesserung der Situation. Aufgrund dieser Probleme erfolgt für den Stadtrat März auch eine Anfrage (siehe Anlage) der Stadträtin Claudia Schmidt (CDU-Fraktion) zur Personalsituation und zum baulichen Zustand der Wolfgang-Borchert-Grundschule (zukünftig: Offried-Preußler-Grundschule). ___________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek gez. Claudia Schmidt Fraktionsvorsitzender Stadträtin Halle (Saale), 15.02.2022 Pressemitteilung CDU fordert Einbindung der Öffentlichkeit beim IKC-Neubau __________________________________________________________________________ Anlässlich des heute geplanten Grundstücksverkaufes für das islamische Kulturcentrum (IKC) in Halle Neustadt erklärt die CDU-Fraktion: Wir wertschätzen die Integrationsarbeit des IKC e.V. und halten es für völlig inakzeptabel, wenn Menschen Ihre Religion in unserem Land nur unter Polizeischutz ausüben können. Darüber hinaus sind die räumlichen Zustände für die hohen Besucherzahlen absolut unzureichend. Es ist daher folgerichtig und begrüßenswert, dass nach einer Lösung für diese Probleme gesucht wird. Der nun von der Stadtverwaltung Halle eingeschlagene Weg ist jedoch falsch, und er birgt enormes Konfliktpotential. Denn bedauerlicher Weise kann trotz aller Sympathie für die Arbeit des IKC e.V. nicht ausgeblendet werden, dass ein Neubau einer Moschee, inkl. diverser Lehrund Begegnungsräume, Fragen und zum Teil auch Sorgen in der Bevölkerung hervorrufen wird. Für uns ist völlig unklar, warum heute im nichtöffentlichen Teil des Finanzausschusses, ohne jede öffentliche Vorberatung oder Beteiligung der Bevölkerung, ein Baugrundstück, welches an das bestehende Zentrum angrenzt, an den IKC e.V. verkauft werden soll. Eine solche Vorgehensweise bei einem so sensiblen Thema erinnert stark an eine Hinterzimmer- Mentalität, die all zu oft von Verschwörungstheoretikern aufgegriffen wird. Den Mitgliedern des IKC e.V. wird damit ein Bärendienst erbracht. Wir als CDU Stadtratsfraktion Halle fordern daher einen breiten und transparenten Diskussionsprozess, an dessen Ende eine tragfähige Lösung für den IKC e.V. und die Stadtgesellschaft steht. Der Stadtverwaltung stehen hierzu zahlreiche Instrumente wie Zukunftswerkstätten, Bürgerversammlungen oder Informationsveranstaltungen zur Verfügung. Vor dem Hintergrund absehbarer „Corona-Lockerungen“ werden solche Formate auch bald wieder möglich sein. Erfahrungen aus anderen Städten (z. B. Erfurt) belegen, dass schnelle Lösungen nicht immer die besten sind. Es wäre daher im Sinne aller Beteiligten, wenn die Stadtverwaltung ihre Beschlussvorlage vertagen würde. __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Die CDU-Stadtratsfraktion begrüßt den Beschluss im heutigen Stadtrat zur Wohnbauflächenbedarfsermittlung 2020 – 2040 der Stadt Halle (Saale) http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=18456&voselect=17617 : Stadtrat und Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek appellierte im Rat an die anderen Fraktionen die Vorhaben nicht zu blockieren oder zu verzögern: „Wir brauchen neue Flächen für den Wohnungsbau. Die Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Bauland ist da. Nicht alle Menschen wollen in ‚Tiny Houses‘ oder in Plattenbauten leben. Die Preise für Bauland steigen immer mehr. Denn das Angebot ist zu knapp und die Nachfrage groß. Wenn wegen des knappen Angebotes das Preisniveau weiter steigt, können sich viele Familien den Traum vom eigenen Haus in Halle nicht mehr leisten. Es liegt an Ihnen: Wollen Sie junge Familien in Halle halten, oder wollen Sie noch mehr Abwanderung in das Umland? Ich appelliere an Sie: stimmen Sie der Verwaltungsvorlage zur Wohnbauflächenbedarfsermittlung 2020 – 2040 der Stadt Halle zu!“ Halle (Saale), 02.07.2021 Pressemitteilung CDU lehnt Duldung ausreisepflichtiger Asylbewerber ab und fordert gleiche Maßstäbe im Stadtrat _____________________________________________________________________________________________ Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2021 mit den Stimmen von Linken, Grünen, SPD und Mitbürgern einen Beschluss zum Stopp von Abschiebungen nach Afghanistan gefasst. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bei ausreisepflichtigen, abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Afghanistan eine Duldung zu prüfen. Die CDU-Fraktion im Stadtrat hat dieses Ansinnen abgelehnt. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses wurde während der Sitzung von der Verwaltung angezweifelt, der Antrag aber nicht geändert. „Eine Duldung abgelehnter, ausreisepflichtiger Asylbewerber lehnen wir grundsätzlich ab. In der Sache greift die Forderung der politischen Wettbewerber in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten oder seines Stellvertreters – dem so genannten übertragenen Wirkungskreis – ein. Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung zeitnah Widerspruch gegen den Beschluss einlegen wird“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Stadtrat, Andreas Scholtyssek. Auch für den CDU-Stadtrat Johannes Streckenbach dürfen Politik und Verwaltung nicht den Anschein erwecken, dass bei Fragen, die nicht in der Zuständigkeit des Stadtrates liegen, unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden. „Das Landesverwaltungsamt hat in der Vergangenheit klargestellt, dass Prüfaufträge, die nicht in der Zuständigkeit des Stadtrates liegen, rechtswidrig sind und dem Stadtrat hier enge Grenzen gesetzt. Aus diesem Grund hat die Verwaltung unser Anliegen, zusätzliche Parkerleichterungen für Handwerker und Pflegedienste im Stadtgebiet zu schaffen, bisher stets abgelehnt. Eine mögliche Ungleichbehandlung von vergleichbaren Beschlüssen sehe ich kritisch.“ _____________________________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek gez. Johannes Streckenbach Fraktionsvorsitzender Stadtrat Halle (Saale), 30.06.2021 Pressemitteilung CDU fordert Feiern mit Maß und Mitte und konsequentere Kontrollen _____________________________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat appelliert an die Einwohner von Halle (Saale) in der Pandemie maßvoll mit den Freiheiten zum geselligen Beisammensein umzugehen und fordert die Verwaltung auf, übertrieben große Gruppierungen von feiernden Menschen konsequenter zu kontrollieren und solche Ansammlungen notfalls aufzulösen. Da die Corona-Eindämmungspolitik sowie die Impfkampagne auch in der Stadt Halle (Saale) zunehmend Erfolge zeigen, können die Hallenserinnen und Hallenser das Sommerwetter endlich auch wieder gemeinsam im öffentlichen Raum genießen. Die Pandemie ist allerdings noch nicht vollständig überwunden und ein Großteil der Jugendlichen erhält erst jetzt oder in den nächsten Monaten ein Impfangebot. Zeitgleich sind viele Clubs und Diskotheken noch geschlossen. In der Folge dieser Umstände werden zunehmend öffentliche Plätze zur „Open-Air-Party-Zone“ umfunktioniert. Die CDU-Fraktion freut sich über die Rückkehr des „Großstadtflairs“ und hat Verständnis für die „angestaute Feierlust“, insbesondere bei den jüngeren Hallenserinnen und Hallensern. Allerdings dürfen spontane Partys im öffentlichen Raum nicht zu Gefährdungen der Allgemeinheit sowie zur Vernachlässigung des Infektionsschutzes, der Ordnung und des Lärmschutzes führen. Selbst ohne die Corona-Auflagen stellen unangemeldete Veranstaltungen mit mehreren Hunderten von Menschen eine Herausforderung dar. Leider häufen sich die Beschwerden von Anwohnern in verschiedenen Stadtteilen, die über nächtlichen Lärm, Streitigkeiten, wildes Urinieren, Alkoholmissbrauch und erhebliche Umweltverschmutzung durch achtlos weggeworfenen Müll klagen. Bedenklich ist, dass die angezeigten Verstöße nicht zum Einschreiten der Sicherheitsbehörden (Polizei/Ordnungsamt) führen, wodurch sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nicht ernstgenommen fühlen. Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek: „Feiern ist richtig und wichtig, wir waren alle einmal jung. Aber die Situation in Halle gerät zunehmend außer Kontrolle. Familien und Schichtarbeiter haben ein Anrecht auf Ihre Nachtruhe und die Vermüllung unserer Natur und unserer öffentlichen Plätze ist inakzeptabel. Die Stadtverwaltung muss umgehend, in Abstimmung mit der Polizei, gegensteuern.“ ___________________________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek gez. Christoph Bernstiel Fraktionsvorsitzender Stadtrat Halle (Saale), 01.06.2021 Pressemitteilung CDU-Fraktion für JA-Stimme beim Bürgerentscheid am 06. Juni 2021 zur Aufhebung des Beschlusses zur autofreien Altstadt ______________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) begrüßt den Bürgerentscheid als Ausdruck einer lebendigen Demokratie und empfiehlt den wahlberechtigten Hallenserinnen und Hallensern, am 06. Juni 2021 beim Bürgerentscheid mit JA zu stimmen. Zusammen mit der Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt wird über die Aufhebung eines Stadtratsbeschlusses zur autofreien Altstadt entschieden. Mehr als 9.600 Menschen haben im vergangenen Winter, trotz Lockdown und Schneechaos, dafür gekämpft, dass der Bürgerentscheid über die autofreie Altstadt kommt. Jetzt haben die Wählerinnen und Wähler die Chance den Weg frei zu machen - für ein Mobilitätskonzept ohne Ideologie. Stadtrat Christoph Bernstiel, einer der Initiatoren des Bürgerentscheides: „Wir freuen uns auf den Bürgerentscheid, weil er die Chance bietet, Schaden von unserer Innenstadt abzuwenden. Darüber hinaus können wir nicht verstehen, warum ein solch weitreichender Beschluss gefasst wurde, bevor das neue Mobilitätskonzept der Stadt vorgelegt wird. Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek ergänzt: „Ohne Einbindung in ein ganzheitliches Mobilitätskonzept sind Einschnitte in das gewachsene Verkehrssystem der Stadt wenig zielführend. Daher fordern wir die Stadtverwaltung auf, das Mobilitätskonzept 2021 endlich vorzulegen.“ Die politischen Mitbewerber wehren sich mit Händen und Füßen gegen den Bürgerentscheid und machen Stimmung gegen diese direkte Form der Demokratie. Einige Stadtratsmitglieder gehen sogar soweit und stellen den Bürgerentscheid als ‚undemokratisch‘ dar. Die Bürger hätten den Beschluss einiger Fraktionen im Stadtrat zu akzeptieren. Gilt das Lob auf die direkte Demokratie nur, wenn diese hilft das eigene Weltbild durchzusetzen? Wollten die politischen Mitbewerber im Schatten der Pandemie lieber vorschnell Tatsachen schaffen? Den Mitgliedern der CDU-Fraktion im halleschen Stadtrat und den Unterstützern des Bürgerbegehrens unterstellt man gar „Unwahrheiten“. Angeblich würden die 540 Parkplätze für die Hallenser und ihre Gäste gar nicht wegfallen – weil ja ‚in Zukunft‘ neue Parkplätze errichtet werden – vielleicht zumindest. Christoph Bernstiel widerspricht deshalb klar: „Diese Taschenspieler-Tricks sind keine seröse Verkehrspolitik. Wir dürfen nicht chaotisch den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Bürger und Gewerbetreibende brauch hier und jetzt Parkplätze in der Altstadt. Erst wenn alternative Parkplätze, beispielsweise neue Parkhäuser, vorhanden sind, können wir erneut darüber nachdenken.“ ______________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Halle (Saale), 05.05.2021 Presseerklärung Der CDU-Stadtratsfraktion zum vorgelegten Dürreschutzkonzept der Stadtverwaltung __________________________________________________________________________ Vor mehr als 18 Monaten beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, ein Dürreschutzkonzept zu erarbeiten, in dem die verheerenden Dürreschäden der niederschlagsarmen Jahre 2018/19 bilanziert und die erforderlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung und den zukünftigen Erhalt der Stadtvegetation kalkuliert werden sollten. Am 22.04. 2021 legte die Stadtverwaltung das lang erwartete „Integrierte Dürreschutzkonzept 2021“ (VII/2021/02129) vor. Aus Sicht des CDU Stadtrates Dr. Christoph Bergner kann diese Vorlage jedoch nur der Auftakt für weitere Bemühungen um Wiederherstellung und Erhalt der geschädigten Vegetation im Stadtgebiet sein. Die CDU Stadtratsfraktion nimmt zu dieser Vorlage wie folgt Stellung: 1. Die enormen Vegetationsschäden, die während der zurückliegenden niederschlagsarmen Jahre im Stadtgebiet eingetreten sind, werden in der Vorlage leider nur unvollständig erfasst. Die Schadensanalyse beschränkt sich auf die Baumvegetation und erfasst dabei nicht einmal alle im städtischen Baumkataster ausgewiesenen Gehölze. Die sonstigen städtischen Vegetationsbereiche (Grünflächen, Strauchwerk, naturnahe Flächen) bleiben in der Vorlage unberücksichtigt. obwohl sie relevant wären. Das „integrierte Dürreschutzkonzept“ erfüllt das vorgegebene Anliegen des Stadtrates damit nur teilweise. Auch aus Sicht seiner Verfasser bleibt es ergänzungsbedürftig. Die CDU Fraktion setzt sich deshalb eine weitere Bearbeitung und Fortschreibung der Konzeptvorlage ein. 2. Da wir damit rechnen müssen, dass es sich bei den Niederschlagsdefiziten und Hitzeperioden der Jahre 2018/19, die zu eklatanten Vegetationsschädigungen führten, nicht nur um episodische Witterungsextrema, sondern um Folgen eines globalen Klimawandels handeln könnte, sind die Erkenntnisse und Aussagen des Dürreschutzkonzeptes auch in diesem Kontext auszuwerten. Die CDU Fraktion fordert das vorliegende Dürreschutzkonzept und seine weitere Bearbeitung in die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Halle einzubeziehen. 3. Auch wenn die Schadensanalysen des von der Verwaltung vorgelegten „integrierten Dürreschutzkonzeptes“ bisher nur unvollständige Angaben liefern, machen sie doch deutlich, dass allein schon die Wiederherstellung des Gehölzbestandes von vor 2018 an Straßen, Grünanlagen und in Waldflächen sowie dessen zukünftige Erhaltung nur mit einem Aufwand zu erreichen sind, für den die bisher vorhandenen Mittel nicht ausreichen. Die umfassende Erhaltung der städtischen Vegetation sowie die zukünftige Sicherung der für diesen Vegetationserhalt notwendigen Wasserversorgung wird zusätzlicher Ressourcen und Anstrengungen erfordern. Insofern ist es irreführend, dass die Verwaltungsvorlage weder finanzielle Auswirkungen noch aktivierungspflichtige Investitionen ausweist. Die CDU Fraktion hält es deshalb für erforderlich: - Zunächst die in der Vorlage als notwendig beschriebenen zusätzlichen Aufwendungen an Technik und Personal durch Umschichtungen im Haushalt bereitzustellen. - Bereits für die vor uns liegende Vegetationsperiode vorhandene Potentiale bürgerschaftlichen Engagements zum Grünflächenerhalt und Baumpatenschaften weiter zu stärken und auszubauen. 4. Nach den Dürreschäden und Vegetationsausfällen der letzten Jahre braucht die Wiederherstellung und Erhaltung der städtischen Vegetation mehr Beratung durch externe fachliche Expertise und systematische Finanzierungskonzepte. Da die vorhandenen finanziellen Spielräume der Stadt dabei eng begrenzt sind, fordert CDU Fraktion eine stärkere Priorisierung der Ausgaben zugunsten des städtischen Vegetationserhaltes. Das bedeutet für die zukünftige Arbeit des Stadtrates u.a.: - Stärkere Priorisierung systematischer Lösungsansätze für einen Vegetationserhalt gegenüber oft spontan formulierten Stadtratsinitiativen wie z.B. der Installation von Trinkbrunnen oder von Vorschlägen für einzelne Baumpflanzungen. - Der Stadtrat wird zukünftig stärker bereit sein müssen, zugunsten von umweltrelevanten Maßnahmen des Vegetationserhaltes auf die Realisierung finanzwirksamer aber entbehrlicher Initiativen in anderen Bereichen (z.B. Freiraumkonzepte, Nachtlebenagenturen u.ä.) zu verzichten. Nach Auseinandersetzung mit der Vorlage der Stadtverwaltung stellt Christoph Bergner zusammenfassend fest: „Auch, wenn das vorgelegte ‚integrierte Dürreschutzkonzept‘ der Stadtverwaltung bisher nur eine unzureichende Schadensanalyse und Problembeschreibung liefert, macht es doch die Dimension der Herausforderung deutlich, die mit dem Erhalt der städtischen Vegetation zukünftig verbunden sind. Nach den vergangenen Trocken- und Hitzeperioden braucht es umfassender und planvoller Anstrengungen um in Halle hinreichend Stadtgrün zu erhalten.“ __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek gez. Dr. Christoph Bergner Fraktionsvorsitzender Stadtrat Halle (Saale), 26.02.2021 Pressemitteilung CDU-Fraktion gegen Kürzung beim Kinderhospiz _____________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) verurteilt die Kürzung der Hilfe für das Ambulante Kinder- und Jugendhospiz Halle und weitere engagierte Vereine. Stadträtin Dr. Ulrike Wünscher erklärt: „Die Beschneidung der Förderung der „Ambulanten Betreuung und Begleitung von Familien“ des Kinder- und Jugendhospiz Halle im gestrigen Sozialausschuss um 2.000 Euro ist ein fatales Signal an alle ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Halle.“ Und der Stadtrat und Landtagsabgeordneter Bernhard Bönisch ergänzt: „Die Reduzierung der Unterstützung für die Projekte des Fördervereins der Deutschen aus Russland und des Vereins „Mit Handicap leben“ e.V. macht ebenso betroffen. Denn diese Träger leisten wichtige Arbeit und werden von einem starken, ehrenamtlichen Engagement getragen, nicht von bezahlten Funktionären.“ Die Einschnitte für die beiden letztgenannten Vereine konnten aber, aufgrund der massiven Kritik an den Plänen, zumindest abgemildert werden. Das Kinder- und Jugendhospiz bietet schwerstkranken und sterbenden Kindern sowie ihren Familien Betreuung und Begleitung. Ein Anliegen, das uneingeschränkt förderwürdig ist und deswegen auch in der Vergangenheit durch die Stadt Halle unterstützt wurde. Die Stadträtinnen Regina Schöps (Fraktion MitBürger & Die PARTEI) und Ute Haupt (Fraktion DIE LINKE) haben sich mit einem Änderungsantrag über den Vorschlag der Sozialverwaltung zur Förderung hinweggesetzt. Die Pläne beider Stadträtinnen für die Verwendung der Gelder sind äußerst zweifelhaft: Die Bezuschussung der Aktionen von ‚Medinetz‘ ist nach unserer Ansicht (und auch der Stellungnahme der Fachverwaltung) unzulässig. Eine medizinische Versorgung ist bei Notfällen in Deutschland für alle Menschen gesichert, auch wenn diese sich illegal in Deutschland aufhalten bzw. sich nicht an der allgemeinen Krankenversicherung beteiligen. ‚Medinetz‘ verwendet seine Gelder zudem auch für Aktionen im Ausland. Die Unterstützung der Migration nach Europa kann keine Aufgabe der Projektförderung der Stadt Halle sein. Die Verwaltung hatte in ihrer Stellungnahme zum Änderungsantrag deutlich deutlich davon abgeraten und auch auf die Rechtswidrigkeit des Antrages hingewiesen. Die bestehende Haushaltssperre und damit das Verbot der Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben durch die Stadt Halle interessierte die beiden Stadträtinnen jedoch ebenso wenig. Wir fordern die Verwaltung zu Konsequenz auf: Gehen Sie gegen diesen rechtswidrigen Änderungsantrag in Widerspruch! ______________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Halle (Saale), 09.02.2021 Pressemitteilung CDU-Stadtratsfraktion fordert bessere Organisation der Impfungen und Aufklärung ______________________________________________________________________________ Anlässlich der offensichtlichen Missstände bei den Corona-Impfungen in Halle fordert die CDU eine bessere Organisation der Impftermine ein. Angebrochene Impfdosen müssen vollständig an die nach Bundesimpfverordnung berechtigten Personengruppen abgegeben werden anstatt sie in einem intransparenten Zufallsverfahren zu verlosen. Der Oberbürgermeister und Leiter des Pandemiestabes Herr Dr. Wiegand scheint hierzu weder Imstande, noch gewillt zu sein. Seine Aussage, dass aufgrund der massiven Kritik übrig gebliebene Impfdosen derzeit vernichtet werden, ist skandalös. Es geht hier um Menschenleben! Da sind Trotzreaktionen wegen verletzter Eitelkeiten völlig fehl am Platz, so der Fraktionsvorsitzende Andreas Scholtyssek. Wir halten es für dringend erforderlich, den Pandemiestab um die fachliche Expertise von Landesbehörden zu erweitern, um dieses massive Organisationsproblem endlich zu lösen. Zur Aufklärung und unabhängigen Untersuchung der bisherigen offensichtlichen Defizite im Pandemiestab fordern wir den Oberbürgermeister auf, die Leitung des Pandemiestabes abzugeben. Weiterhin fordert die CDU umgehend eine Sondersitzung des Stadtrates zu diesem Impfskandal ein. Einer von der Mehrheit der Fraktionen beantragten Sondersitzung des Hauptausschusses verweigert der Oberbürgermeister leider aus fadenscheinigen, formalen Gründen seine Zustimmung. Angesichts dieses Verhaltens steht einmal mehr fest, dass Herr Dr. Wiegand an Transparenz und Aufklärung nicht interessiert ist. Die bisherigen Aussagen in seinen täglichen Pressekonferenzen sind eine Mixtur aus Rechtfertigungsversuchen und verzerrten Darstellungen bis hin zu Falschbehauptungen, so Scholtyssek abschließend. ​ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender _____________________________________________________________________________ Halle (Saale), 06.02.2021 Pressemitteilung _____________________________________________________________________________ CDU verurteilt unsolidarisches Verhalten des Oberbürgermeisters Anlässlich der Berichterstattung zur Corona-Impfung des Oberbürgermeisters und von zehn Stadträten zeigt sich die CDU-Fraktion über dieses unsolidarische und dreiste Verhalten erschüttert. Sich in Zeiten akuter Impfstoffknappheit, in der bislang noch nicht einmal alle Risikogruppen aus der Prioritätsstufe 1 geimpft werden konnten, vorzudrängeln, zeugt von einem fehlenden moralischen Kompass. Das subjektive Empfinden eigener Bedrohung kann keine Rechtfertigung sein, sich vor hochbetagten Menschen, gesundheitlichen Risikogruppen,medizinischem Personal, Pflegekräften, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Lehrer oder Kindererzieherinnen impfen zu lassen. Wer, wie Herr Dr. Wiegand, seit Monaten tagtäglich vor dem Virus warnt, mit teilweise überzogenen Maßnahmen agiert und Solidarität zwischen den Menschen einfordert, sich dann aber an erstbester Stelle entsolidarisiert, erweist sich der Bedeutung seines Amtes als nicht würdig. Es liegt an ihm die Konsequenzen daraus zu ziehen, so der Fraktionsvorsitzende Andreas Scholtyssek. In gleichem Maße verurteilen wir das Verhalten der Stadträtinnen und Stadträte, die ohne medizinische Begründung geimpft wurden. Offenbar sind diese dem unmoralischen Angebot des Oberbürgermeisters erlegen. Mit diesem Verhalten disqualifizieren sich die Betroffenen nicht nur selbst, sondern diskreditieren damit auch den gesamten Stadtrat. Es liegt auch hier an den Stadträtinnen und Stadträten selbst, die Konsequenzen aus ihrem unsolidarischen Verhalten zu ziehen. Laut bisherigen Berichten sind der Oberbürgermeister, der Pandemiestab und zehn Stadträte betroffen. Uns erreichen Berichte, dass weitere Personen im Rathaus entgegen der vorgegeben Reihenfolge bereits geimpft wurden. Die Reichweite dieses Skandals muss umgehend mit größtmöglicher Transparenz aufgeklärt werden! Wir wollen wissen, wann wurde wer aus der Stadtverwaltung und dem Stadtrat geimpft, so der Kreisvorsitzende Marco Tullner. Wir fordern, dass ab sofort der knappe Impfstoff nur noch nach der vom Bund vorgegebenen Reihenfolge vergeben wird und nicht nach Gutdünken im OB-Büro, so Tullner und Scholtyssek abschließend. gez. Marco Tullner gez. Andreas Scholtyssek CDU-Kreisvorsitzender Fraktionsvorsitzender _____________________________________________________________________________ 27.01.2021 Halle (Saale) Facebookmeldung ​ ​ Halle (Saale), 13.01.2021 Pressemitteilung CDU-Stadtratsfraktion spricht sich gegen gewerblichen Hubschrauber-Landeplatz in Lettin aus _____________________________________________________________________________ Die CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) vertritt den Standpunkt, dass der aktuell in Halle-Lettin beantragte Hubschrauber-Sonderlandeplatz eine unverhältnismäßige Lärmbelästigung für die Anwohner und die Umwelt darstellt. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Andreas Scholtyssek: „Als CDU-Fraktion stehen wir Anbietern von Hubschrauberrundflügen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Allerdings steht für solche Zwecke der Flugplatz Halle-Oppin zur Verfügung. Der Antragsteller wäre somit besser beraten, die Kapazitäten auf dem Flugplatz Halle-Oppin zu nutzen, anstatt die Anwohner und die Natur in Lettin, Dölau und Heide Nord einer völlig neuen und an der Stelle unnötigen Lärmbelastung auszusetzen. Dass das Vorhaben auf Unmut stößt, ist nachvollziehbar. Die CDU-Fraktion steht deshalb an der Seite der Anwohner und lehnt den Landeplatz an dieser Stelle ab!“ Zum Hintergrund: Der Antragsteller geht von 300 Flügen von Mai bis Oktober 2021 aus, welche von Montag bis Sonntag zwischen 7 und 22 Uhr stattfinden sollen. Die Rund- und Freizeitflüge sollen „unter Sichtbedingungen“ angeboten werden. Demzufolge werden die Flüge genau dann stattfinden, wenn sich die Anwohner überwiegend im Freien aufhalten und das womöglich täglich. Zudem wurde das erforderliche Lärmgutachten lediglich berechnet und nicht unter realen Bedingungen gemessen. Die tatsächliche Lärmbelastung für Mensch und Natur könnte noch höher sein als angenommen. Dies sollte mit Blick auf die angrenzenden Natur- und Vogelschutzgebiete besondere Beachtung finden. Das im Amtsblatt Nr. 26 vom 30. November 2020 (Seite 19) veröffentlichte Genehmigungsverfahren bietet den Betroffenen bis zum 25.01.2021 die Gelegenheit, die Planungsunterlagen im technischen Rathaus der Stadt Halle (Saale) nach telefonischer Anmeldung (0345/2214097) einzusehen. Einwendungen gegen das Vorhaben müssen schriftlich bis zum 08.02.2021 an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erfolgen. Links zum Thema: https://hubschrauber-lettin.de https://www.halle.de/Publications/9474/amtsblatt26_301120.pdf https://www.saalekreis.de/de/aktuelles-publikationen/genehmigungsverfahren-fuer-hubschraubersonderlandeplatz-in-hallelettin.html ​ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender _____________________________________________________________________________ ​ ​ 12.01.2021 Halle (Saale) Facebookmeldung Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Schließung des Wochenmarktes in Halle (Saale) für den Stadtrat am 26. Januar 2021: Zur Eindämmung der derzeitigen Corona-Pandemie werden von Bund und Ländern zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Auch die Stadt Halle (Saale) hat ergänzend per Allgemeinverfügung oder darauf fußend weitere Maßnahmen ergriffen. Einzelne Maßnahmen sind allerdings nicht nachvollziehbar. So wurde am Samstag, den 19. Dezember 2020 bekanntgegeben, dass die Händler des Wochenmarktes ab Montag den 21. Dezember 2020 ihre Waren nicht mehr auf dem Marktplatz anbieten dürfen. Dieses Verkaufsverbot wurde später auf die gesamte Stadt erweitert. Die Ansteckungsgefahr im Freien ist deutlich geringer als in geschlossenen Räumen und die Kunden des Wochenmarktes waren durch die Schließung des Wochenmarktes gezwungen ihre Einkäufe in geschlossenen Räumen zu tätigen. 1. Auf welchen sachlichen Kriterien beruhte somit diese Entscheidung? 2. Warum wurde diese Entscheidung so kurzfristig getroffen ohne dass Händler und Kunden eine Chance hatten, sich darauf vorzubereiten? 3. Einzelne Markthändler haben den Rechtsweg beschritten und sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht obsiegt. Welche Kosten sind der Stadt durch diese Gerichtsprozesse entstanden? 4. Welche Kosten sind der Stadt bislang insgesamt durch Gerichtsprozesse im Zusammenhang mit Coronamaßnahmen der Stadt entstanden? 5. Weshalb wurde gegenüber einer Markthändlerin ein Verkaufsverbot für das gesamte Stadtgebiet inklusiver privater Grundstücke ausgesprochen? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte diese Maßnahme? Gab es weitere derartige Entscheidungen?

  • CDU-Fraktion Halle (Saale)

    < zurück top Beteiligen Sie sich bei der Erstellung des Mobilitätskonzeptes der Stadt Halle (Saale)! 2021 hat sich in einem Bürgerentscheid, betrieben u.a. von dem CDU-Fraktionsmitglied Christoph Bernstiel, die Mehrheit der Hallenser gegen eine “autofreie Altstadt” positioniert. Es wurde deutlich, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende nicht in die Planungen der Stadtverwaltung einbezogen fühlten. Viele Menschen hatten deswegen mit unserer Fraktion Kontakt aufgenommen, schilderten uns ihre Sicht auf die Pläne und benannten Verbesserungsvorschläge. Nun wird durch die Verwaltung ein ganzheitliches Mobilitätskonzept erstellt. Wir wünschen dem neuen Fachbereichsleiter Mobilität in der Stadtverwaltung, Herrn Norbert Schültke, viel Erfolg bei seinen Aufgaben und werden den Prozess produktiv begleiten und dabei die an uns herangetragenen Bürgeranregungen nutzen. https://dubisthalle.de/nach-ablehnung-der-autoarmen-altstadt-halle-saale-laesst-mobilitaetskonzept-aufstellen https://www.mz.de/lokal/halle-saale/beratungen-zu-neuem-verkehrskonzept-in-halle-starten-bald-3320265?authId=1%2Ajmlzgx%2A_a%2ARGc0bUhZZzNQVzBEQnFZYUs1WGY4M0tFSmJSY1VNYnBVbklZUVlPeURlNHNhZ0lGVEx3MGhkZVB1RzY1MUNSaA Vielen Dank für Ihre Beteiligung beim Bürgerentscheid. 61 Prozent der Hallenser haben sich für ein neues Mobilitätskonzept für die Altstadt entschieden. Ein übereiltes Vorgehen mit weitreichenden Eingriffen um eine "autofreie Altstadt" zu schaffen wird mehrheitlich nicht gewollt. Wir freuen uns auf diese neue Chance, mit einem vernünftigen und ganzheitlichen Mobilitätskonzept die Altstadt neu zu beleben. Kahlschlag bei den Parkplätzen - eine Auswirkung der Pläne für eine autofreie Altstadt Stadtrat Mario Schaaf hat einige momentan gern genutzte Parkplätze unter die Lupe genommen. Wir haben exemplarisch eine Karte jener Parkplätze erstellt, die in der Konzeption für eine autofreie Innenstadt wegfallen sollen. Ein Ersatz ist nicht im Blick. Gerade für auswärtige Gäste und Einwohner mit körperlichen Einschränkungen ein Problem. Eine Mehrheit im Stadtrat hat die Pläne des Oberbürgermeisters für eine autofreie Altstadt abgesegnet. Wir haben gegen diese Idee ein Bürgerbegehren gestartet. Denn diese Pläne kommen nicht nur zur Unzeit – inmitten einer Pandemie – sondern es fehlen auch die notwendigen Voraussetzungen: Die Mobilität der Anwohner und Gewerbetreibenden, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und ein ausreichendes Angebot an Parkplätzen für Einwohner und Gäste der Stadt sind mit der vorliegenden Konzeption nicht gewährleistet. Viele Händler, Ärzte und Handwerker haben die Listen sofort in ihren Geschäften und Praxen ausgelegt. Leider sind die Einwohner der Stadt aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie momentan fast gar nicht mehr in der Lage, das Bürgerbegehren zu unterzeichnen. Auf der Seite: https://www.innenstadt-fuer-alle.de/ finden Sie eine Anleitung zum Mitmachen und den Link zum Download für die Unterschriftenliste. Bis 15.02.2021!!! Einfach Unterschriftenliste ausdrucken, in Gewerberäumen auslegen oder im Freundeskreis herumreichen, ausfüllen und in der Geschäftsstelle am Markt in den Briefkasten werfen. Das Bürgerbegehren zur autofreien Altstadt ist gestartet. Unzählige Briefe treffen dazu ein, Menschen kommen zum Unterschreiben in die Geschäftsstelle. Denn eine Verkehrswende kann in einer freiheitlichen Gesellschaft kann nur durch Anreize funktionieren, niemals durch Zwang! Der aktuelle Entwurf für eine weitestgehend ... a utofreie Altstadt ist unausgegoren, weil damit der zweite Schritt vor dem ersten getan wird. Die Verwaltung hat die Bürger in der Entscheidungsfindung nicht mitgenommen und viele Bevölkerungsgruppen vernachlässigt. Es ist eine ideologische Entscheidung, die während der Corona-Krise zur Unzeit kommt und dadurch die Geschäfte in Halle noch mehr beutelt. Wenn Sie mehr über das Bürgerbegehren Innenstadt-für-alle.de erfahren oder gleich mitmachen wollen, dann finden Sie hier Infos und Unterschriftenlisten: ​ https://innenstadt-fuer-alle.de oder auf der Facebook Seite der CDU-Fraktion Halle: ​ https://www.facebook.com/CDUStadtratsfraktionHalleSaale Dort finden Sie auch noch mal eine Anleitung zum Mitmachen und den Link zum Download für die Unterschriftenliste. ​ Bis 15.02.2021!!! Einfach Unterschriftenliste ausdrucken, in Gewerberäumen auslegen oder im Freundeskreis herumreichen, ausfüllen und in der Geschäftsstelle am Markt in den Briefkasten werfen. Danke für die Unterstützung! CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Schmeerstraße 1 D-06108 Halle (Saale) ​ Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren zum Download oder Verlinkung: https://www.innenstadt-fuer-alle.de/media/files/Unterschriftenliste.pdf Link MDR-Interview Christoph Bernstiel https://www.mdr.de/nachrichten/audio/audio-1610332.html ​ ​

  • CDU-Fraktion Halle (Saale) | Streckenbach

    < zurück Johannes Streckenbach Stadtrat, Politikwissenschaftler E-Mail: streckenbach@email.de ​ ​ Betriebsausschuss Eigenbetrieb für Arbeitsförderung Ausschuss für Planungsangelegenheiten Stellvertretendes Mitglied Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Digitalisierung Trägerversammlung und Beirat, Jobcenter Halle (Saale) Aufsichtsrat, EVH GmbH „Die ganze Stadt im Blick behalten, ohne einzelne Stadtteile zu vernachlässigen, dieses Ziel habe ich mir gesetzt. Dabei gebe ich offen zu, der Süden von Halle ist mir in den zurückliegenden Jahren in besonderer Weise ans Herz gewachsen. Attraktive Wohngebiete, neue Gewerbegebiete sowie sanierte Kindergärten und Schulen, darin sehe ich Aufgaben, die zu bewältigen sind.“

  • CDU-Fraktion Halle (Saale)

    < zurück top Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Oktober 2021 Gleichstellung durch Bevormundung und Plakate? ​ Der Gleichstellungsaktionsplan (GAP) 2021-24 der Stadt Halle wird im September erneut dem Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss zur Diskussion vorgelegt. Die CDU-Fraktion hatte diesen Antrag gestellt. Die Fraktion DIE LINKE attackierte uns in einer Pressemitteilung dafür. Warum können wir dem GAP so nicht zustimmen? 1) Im GAP werden Maßnahmen vorgeschlagen, die in der Bevölkerung schlicht keine Mehrheit haben und die nicht zu einer Verbesserung bei Gleichstellungsproblemen von Mann und Frau beitragen. Beispielsweise will man Kurse für Verwaltungsmitarbeiter in ‚Gendersprache‘ anbieten – jedoch lehnen laut einer aktuellen MDR-Umfrage (22.000 Befragte) 68% der Menschen diese ideologische Kunstsprache für die Verwaltung ab. Im Privatumfeld liegt die Ablehnung gar bei 80%. 2) Es sollen Projekte unterstützt werden, die eine private Situation in der Öffentlichkeit als vorbildliches Lebensmodell und nachahmenswert propagieren. Der Plakatvermarkter ‚Ströer‘ soll Werbung für das Alleinerziehen („Einelternfamilien“) plakatieren. Dass diese Lebensphase nicht immer selbst gewählt ist, dem alleinerziehenden Elternteil aber viel Kraft kostet und noch dazu eine große finanzielle und gesundheitliche Belastung darstellt, wird nach unserer Ansicht zu wenig bedacht. Das Geld sollte besser für die Förderung von Familien in der ‚Realität‘ verwendet werden. 3) Denn für die Verwirklichung von Projekten benötigen Vereine und Verwaltung Geld. Doch wenn man die prekäre Haushaltssituation der Stadt Halle betrachtet wird eines klar: Wir können es uns nicht leisten. Es wäre fahrlässig, Geld für experimentelle Projekte ohne erwiesenen Nutzen auszugeben. Aufgrund der Haushaltssperre können dringende Ausgaben nicht getätigt werden. Beispielsweise für die Sicherheit auf Öffentlichen Plätzen, in der Kinderbetreuung und beim Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. Auch deshalb beantragen wir, einige geplante Projekte zu streichen und die freiwerdenden Mittel besser für Weiterbildungen zum „Umgang mit Tätern bei häuslicher Gewalt“ sowie zur „Sensibilisierung für die Dynamik häuslicher Partnerschaftsgewalt, Täter- und Opferverhalten sowie Aspekte von Kindeswohlgefährdungen vor und nach der Trennung“ zur Verfügung zu stellen. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion September 2021 Strukturwandel als Chance begreifen ​ Der beschlossene Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 und der damit einhergehende Strukturwandel ist ohne jeden Zweifel eine sehr große Herausforderung für unser Land. Der Abbau von Arbeitsplätzen und Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen etc. müssen kompensiert werden. Auf der anderen Seite ergeben sich durch die beschlossenen Fördermittel einmalige Chancen für unsere Stadt und die angrenzenden Gemeinden. Mehr als 670 Millionen Euro hat der Bund für Halle und den Saalekreis zur Verfügung gestellt. Diese Förderung ist das Ergebnis zäher Verhandlungen, beispielsweise engagierten sich der Ministerpräsident sowie der Stadtrat Christoph Bernstiel in unzähligen Gesprächen für dieses Anliegen. Wir als CDU-Stadtratsfraktion legen großen Wert darauf, dass die Gelder primär für Zukunftsprojekte eingesetzt werden, welche Arbeitsplätze schaffen und die Attraktivität unserer Stadt steigern. Mit den kürzlich im Stadtrat beschlossenen Leuchtturm-Projekten, wie der Entwicklung des ehemaligen RAW-Geländes oder des neuen Gewerbegebiets Star Park 2, wurde unser Ansatz unterstrichen. Neben den Leuchtturm-Projekten wurden auch weitere Projekte vom Stadtrat beschlossen und zur Prüfung beim Land Sachsen-Anhalt eingereicht. In den nächsten Monaten werden wir uns dafür einsetzen, dass auch von dieser Liste möglichst viele sinnvolle Projekte realisiert werden. Denn wir begreifen den Strukturwandel als Chance und Segen für unsere Stadt. Die Investitionen in das Oberzentrum Halle wirken weit über die Stadt hinaus und sorgen auch dafür, dass die Förderung für die angrenzenden Kreise (Burgenlandkreis, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Mansfeld-Südharz) nachhaltige Erfolge entfalten kann. Beispielsweise glauben wir, dass vom Wissenschafts- und Forschungsstandort Halle weitere, wichtige Technologiefortschritte ausgehen werden. Diese Erfindungen werden der Wirtschaft helfen, sowohl etablierten Firmen als auch Neuansiedlungen und Start-Ups, Innovationen in den Zukunftstechnologien auf den Weg zu bringen und eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt zu fördern. Die Areale RAW und Star Park 2 können für diesen Aufschwung die benötigten Flächen bieten. Wir freuen uns über diese positive Entwicklung für unsere Stadt und unser Heimatland. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Juni 2021 Die Zukunft im Blick Derzeit befasst sich der Stadtrat mit einem Thema, welches Einfluss auf die Stadtentwicklung der nächsten 20 Jahre haben wird. Die Rede ist von der Wohnflächenbedarfsermittlung 2020 bis 2040. Ausgehend von einer Bevölkerungs- und Haushaltsprognose, die die Stadt erstellen ließ, sollen im genannten Planungsfenster ausreichend Flächen für den Wohnungsbau im dann neu zu erstellenden Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Wir als CDU-Fraktion begrüßen das ausdrücklich, denn Bauwillige finden in Halle seit Jahren kaum ein Grundstück. Das hat dazu geführt, dass der Wanderungssaldo an Familien seit 2014 für die Stadt negativ ist, also Familien ins Umland abwandern. Zudem entstehen in Halle derzeit jährlich maximal 139 Ein- und Zweifamilienhäuser. Im Vergleich mit anderen Großstädten im mitteldeutschen Raum eine sehr geringe Bautätigkeit. Die Stadtverwaltung möchte die Bevölkerungszahl stabil halten bzw. sieht ein leichtes Potenzial nach oben. Während der Bedarf im Mehrfamilienhaussegment im Wesentlichen gedeckt zu sein scheint, rechnet die Stadtverwaltung im Eigenheimsegment mit einem Neubaubedarf von bis zu 3.500 Eigenheimen. Diesem Bedarf muss mit entsprechender Flächenbereitstellung begegnet werden. Hierfür zieht die Stadt mehrere Varianten in Betracht. Neben der Ausweisung von infrage kommenden Flächen in den Stadtrandbereichen, sollen verstärkt auch Flächen in Baulücken, sogenannte Stadtumbauflächen, gewerbliche Brachflächen usw. dem Wohnungsbau zugeführt werden. Dem nicht endlos vorhandenen Flächenreservoir soll dabei mit reduzierten Grundstückgrößen und einer höheren Bebauungsdichte beim Eigenheimbau entsprochen werden. Mehr Doppel- und Reihenhäuser sollen Entlastung bringen. Diese Thematik stellt eine durchaus anspruchsvolle Herausforderung dar, deren erfolgreiche Bewältigung nicht zuletzt davon abhängen wird, welche Antworten die Stadt auf die daraus entstehenden neuen Anforderungen beispielsweise in Bezug auf Fragen der Stadtentwicklung und Verkehrsplanung geben kann. Die Planung der dann benötigten Infrastruktur sollte also zwingend von vornherein in die Überlegungen mit einfließen. So rüstet sich die Stadt für die Zukunft. Und das muss sie auch, will sie weiter ihrem eigenen Anspruch als Oberzentrum gerecht werden. Wir werden diesen Weg positiv begleiten. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Mai 2021 Direkte Demokratie für gleichberechtigte Mobilität Mehr als 9.600 Menschen haben in der Stadt Halle (Saale), trotz Lockdown und Schneechaos, dafür gekämpft, dass der Bürgerentscheid zur autofreien Altstadt kommt. Am 6. Juni 2021 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des Landtages und auch über die Zukunft der Altstadt. Wir freuen uns auf den Bürgerentscheid, weil er die Chance bietet, schädliche Eingriffe in das gewachsene Verkehrssystem zu verhindern. Wir verstehen nicht, warum ein solch weitreichender Beschluss gefasst wurde, ohne dass das neue Mobilitätskonzept vorliegt. Dieses Konzept fordert unsere Fraktion seit längerem von der Verwaltung ein. Wollten die politischen Mitbewerber im Schatten der Pandemie vorschnell Tatsachen schaffen? Die politischen Mitbewerber geben sich über das Aufbegehren der Hallenser brüskiert: „Direkte Demokratie sei kein gutes Instrument, um Mehrheitsbeschlüsse der repräsentativen Demokratie aufzuheben“, kommentierte Inés Brock (Grüne Fraktion). Direkte Demokratie ist also nur genehm, wenn sie in das eigene Weltbild passt? Aber die Bürger wollen eine belebte Altstadt mit hoher Aufenthaltsqualität. Wir denken: Dieses Ziel erreichen wir nicht durch eine kurzsichtige Benachteiligung von Fußgängern und Autofahrern. Zwei Beispiele dazu: Die Öffnung des Boulevards zum Markt für bergab rasende Radler wäre eine Gefahr für die Fußgänger und lädt nicht zum Flanieren ein. Und für die Menschen, die auf die Nutzung von Autos angewiesen sind, ist eine alternativlose Streichung von 500 Parkplätzen im öffentlichen Raum nicht zumutbar. Die Händler und Gewerbetreibende als Betroffene wurden im Vorfeld des Stadtratsbeschlusses nicht einbezogen. Gerade zu Zeiten harter Corona-Einschränkungen einen solchen Beschluss zu fassen, halten wir für absolut falsch. Niemand weiß, ob die Kundenströme nach der Corona-Pandemie wieder so sein werden wie vorher. Wir brauchen endlich ein ganzheitliches, städtisches Mobilitätskonzept, dass die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer gleichrangig beachtet. Deswegen sollten Sie beim Bürgerentscheid am 6. Juni mit JA stimmen, um den Beschluss der rot-rot-grünen Stadtratsfraktionen zur weitestgehend autofreien Altstadt aufzuheben. Mit Ihrer Ja-Stimmen würden Sie den Weg frei machen - für ein ganzheitliches Mobilitätskonzept ohne Ideologie. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion April 2021 Verhinderung als Ausdruck des politischen Willens In den vergangenen Wochen gab die Kommunalpolitik unserer Stadt nicht immer ein gutes Bild ab. Das Ansehen von Stadtrat und Stadtverwaltung in der Bevölkerung haben stark gelitten. Höhepunkt war unzweifelhaft die Impfaffäre des Oberbürgermeisters, welche schließlich zu seiner Beurlaubung führte. Die Bemühungen um Aufklärung der Verstrickung von Verwaltung, Katastrophenschutzstab sowie Stadträten verliefen keineswegs glücklich. Die einen forderten die Ahndung des Verhaltens des Hauptverwaltungsbeamten, hatten aber für entsprechendes Handeln gegenüber den betroffenen Stadträten, auch aus den eigenen Reihen, nicht die nötige Kraft. Die Anderen wollten die Rücktritte der voreilig geimpften Stadträte, sahen aber überhaupt keinen Grund gegen den Urheber des ganzen Schlamassels vorzugehen. In beiden Fällen könnte man von Doppelmoral sprechen. Aufklärung und Konsequenz nur soweit es selber nützt? Bemerkenswert auch, was im Kampf gegen Aufklärung so plötzlich zusammengewachsen ist. Welche Kräfte sich nun vereint haben. Wo Niebelungentreue herrscht, haben Moral und Anstand selten Platz. Überhaupt war die Arbeit des Stadtrates zuletzt eher dadurch gekennzeichnet, dass er sich stark mit sich selbst beschäftigen musste. Die Sitzungen wurden überhäuft mit Geschäftsordnungsanträgen Einzelner. Dieses durchaus demokratische und legitime Instrument, welches die Ratsarbeit in geordnete Bahnen lenken soll, wurde zuletzt leider als Mittel zur Verhinderung missbraucht. Nicht nur im Zusammenhang mit der Impfaffäre. Nein, auch beim Bestreben darum, der Diskussion politisch missliebiger Themen zu entgehen. Trauriger Höhepunkt sind gerichtliche Klagen aus dem Stadtrat heraus gegen den Stadtrat. Im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung zum Thema „verkehrsarme Altstadt“ wurde der CDU dann sogar Missbrauch des Instrumentes Bürgerbegehren vorgeworfen. So werden wichtige städtische Angelegenheiten Opfer ideologischer Borniertheit. Es scheint so, dass Toleranz, respektvoller und fairer Umgang miteinander und die Achtung vor der Arbeit des Anderen, auch des Andersdenkenden, ein Stück weit verloren gegangen sind. Wir finden, es ist längst Zeit, dass wieder zur Sacharbeit übergegangen wird. Die bevorstehenden Aufgaben erfordern die Handlungsfähigkeit des Rates, nicht seine Stilllegung. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion März 2021 „Mohr“ steht in Halle für Toleranz und Weltoffenheit Unter der Überschrift „Das M-Wort muss weg“, sammelt ein Bündnis Unterschriften für eine Petition an den Landtag von Sachsen-Anhalt. Nach dem Willen der Unterzeichner soll die Bezeichnung „Mohr“ überall im Lande etwa bei den zahlreichen Apotheken dieses Namens getilgt werden, denn „Mohr“ sei angeblich „seit Jahrhunderten ein rassistisch geprägter Begriff“. Wenn die Petition unser Landesparlament erreicht, wird es wichtig sein, dass dieser unzutreffenden Wortdeutung wirkungsvoll widersprochen wird. Deshalb haben wir eine Resolution formuliert, in der wir deutlich machen, dass „Mohr“ in der Tradition unserer Stadt für eine anerkennenswerte Person steht, den heiligen Mauritius oder Moritz, der Schutzpatron und Namensgeber zahlreicher Gebäude und Einrichtungen Halles ist. Demgegenüber finden sich in unserer Stadt keine überzeugenden Belege für eine rassistische Verwendung des Begriffes „Mohr“. So wie wir als Stadtrat den Wert unserer kulturellen Überlieferungen etwa bei der Pflege von Baudenkmälern bewahren wollen, müssen wir auch hier unsere städtische Tradition vor willkürlicher Missdeutung schützen. Der Stadtrat wird über unseren Resolutionsentwurf zu entscheiden haben. Jeder Begriff hat Ursprung und Geschichte. Ursprung des „Mohren“ ist zweifelsfrei Mauritius, der im 3. Jahrhundert als farbiger römischer Offizier eine Legion kommandierte, die sich weigerte Christen wegen ihrer Religionszugehörigkeit zu morden und der dafür hingerichtet wurde. Sein Eintreten für Toleranz ließ ihm zum Märtyrer werden. Die Kirche sprach ihm dafür als einen farbigen afrikanischen Christen heilig. Als Otto der Große 937 das Erzbistum Magdeburg gründete erhob er Mauritius zum Schutzpatron und brachte damit in unserer Region die weltumspannende Dimension des Christentums zur Geltung. So wurde Mauritius auch für Halle zu einer bedeutsamen Bezugsperson. Vom Altarbild Cranachs in der Marktkirche über die Moritzkirche und Moritzburg bis hin zur „Mohrenapotheke“ und Gaststätte „Zum Mohr“ wird Mauritius bei uns deshalb von alters her verehrt. Wir können als Hallenser stolz sein, dass diesem Heiligen in unserer Stadt Ehre erwiesen wird. Wer die geschichtlichen Bezüge kennt weiß, dieser Name steht für Toleranz und Weltoffenheit. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Februar 2021 Ego-Show statt Pandemiebekämpfung mit Augenmaß Der Kampf um die Aufrechterhaltung von Recht, Ordnung, Wirtschaftskraft und eines funktionierenden Gemeinwesens ist nach einem Jahr Corona-Pandemie eine vordringliche Aufgabe. Wir stehen besonders vor zwei Herausforderungen: 1) Wir brauchen ein funktionierendes Pandemiemanagement. Insbesondere Katastrophenschutzstab und Gesundheitsamt der Stadt Halle müssen endlich ihrem Namen gerecht werden. 2) Die Menschen sind es leid, einschränkende Maßnahmen zu erdulden, wenn diese nicht zielführend sind oder noch schlimmer: diese aus zweifelhaften Motiven ergehen. Diese erfordern verlässliche Führungsstrukturen und keine Alleingänge eines Hauptverwaltungsbeamten, der sich als strahlender Held inszeniert. Niemand besiegt eine Pandemie im Alleingang. OB Wiegand setzt auf Show: Eine spektakuläre Einsatzzentrale vor seinem Büro. Tägliche Pressekonferenzen - kritische Nachfragen nicht erwünscht. Als die Kritik nicht ausbleibt, verzichtet der OB auf diese ‚Verkündung‘ seiner Weltsicht. Er jammert über fehlende Hilfen der Regierung und gibt sich als strenger Kreuzzügler gegen die Seuche. Dabei verzichtet er auf angebotene Hilfen – aus persönlicher Eitelkeit sowie aus wahnhafter Angst, man könne ihm dies als ‚Schwäche‘ auslegen. Das Epidemie-Management-System SORMAS ist bundesweit im Einsatz. Diese Software hilft in allen Bereichen der Kontrolle der Pandemie. Halle nutzt sie trotzdem nicht. Schade. Weitere Hilfsangebote schlug der OB aus: Die Bundeswehr stand bereit. Als die Nachverfolgung von Corona-Ausbrüchen im Herbst nicht mehr gelang, wurde dieses Versäumnis allen Betroffenen bewusst. Und was macht der OB? Er verfügte die Schließung der Wochenmärkte. Eine sinnlose Aktion, die letztlich nur Schaden anrichtete. Er fordert von den Bürgern immerfort Kontakteinschränkungen. Doch große Teile der Stadtverwaltung ohne Kundenkontakt müssen weiter in Gemeinschaftsbüros arbeiten, statt sicher im Homeoffice. Vorbildwirkung sieht anders aus. Der traurige ‚Höhepunkt‘: Wiegands ‚Interpretation‘ der Impf-Strategie des Bundes. Anstatt hochbetagte Bürger, impft er lieber zuerst sich und sein Umfeld. Seine fatale Botschaft: Die Krise ist meine Bühne - The Wiegand-Ego-Show must go on. Doch sein Krisenmanagement ist gescheitert - er sollte aus seinem Versagen Konsequenzen ziehen. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Januar 2021 Bürgerbegehren gegen die Autofreie Altstadt Es ist eine Binsenweisheit, dass es ohne Speck auch keinen Speckgürtel gibt. Dieses Bild beschreibt das Verhältnis der Stadt Halle zu den Nachbargemeinden und passt auch sehr gut, auf unsere Innenstadt. Ohne eine attraktive und funktionierende Altstadt wird Halle insgesamt geschwächt. Aus diesem Grund setzt sich die CDU-Fraktion schon seit mehreren Jahren für eine Stärkung der Altstadt ein. Dazu gehören für uns eine bessere Beleuchtung, mehr Ordnung und Sicherheit, eine saubere öffentliche Toilette in der Nähe des Marktes, eine touristenfreundliche Beschilderung, die bessere Erreichbarkeit mit allen Verkehrsmitteln und natürlich auch die Unterstützung der Gewerbetreibenden. Leider werden vor allem die letzten beiden Punkte massiv durch eine Stadtratsentscheidung vom November 2020 konterkariert. Der mit knapper Mehrheit gefasste Beschluss zur Umsetzung des Konzepts einer weitestgehend autofreien Altstadt kommt für uns zur Unzeit. Inmitten der Corona-Krise müssen sich Gastronomen, Händler, Kultureinrichtungen, Hotels und viele Bewohner der Altstadt großen Herausforderungen stellen. Wir können nicht nachvollziehen, warum man die Sorgen und Nöte dieser Personen ignoriert und sie im Lockdown sogar noch zusätzlich belastet. Unser Antrag auf Vertagung der Beschlussvorlage wurde vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt und der Oberbürgermeister kündigte an, die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Wir als CDU-Fraktion stehen einer weitestgehend autofreien Altstadt grundsätzlich offen gegenüber. Entscheidend ist jedoch, dass man erst die Voraussetzungen dafür schafft und dann entsprechende Maßnahmen umsetzt. Daher halten wir den Beschluss des Stadtrates zum jetzigen Zeitpunkt für falsch und unterstützen das Bürgerbegehren gegen die autofreie Altstadt, welches u.a. von unserem Fraktionsmitglied Christoph Bernstiel initiiert wurde. 7.500 Unterschriften sind erforderlich, um einen Bürgerentscheid über die Frage zu starten, ob das Konzept umgesetzt werden soll oder nicht. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass alle Hallenserinnen und Hallenser über diese wichtige Frage entscheiden sollten, dann helfen Sie mit und sammeln Sie Unterschriften. Alle Informationen finden Sie auf www.innenstadt-fuer-alle.de oder bei uns in der CDU-Fraktionsgeschäftsstelle in der Schmeerstraße. ​

  • CDU-Fraktion Halle (Saale) | Schaaf

    < zurück Mario Schaaf Stadtrat, Diplom-Kaufmann (FH) E-Mail: marioschaaf_fuer_halle@gmx.de ​ ​ Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben Aufsichtsrat, Flugplatzgesellschaft mbH Halle/Oppin (FHO) Verwaltungsrat, Saalesparkasse „Berufsbedingt liegt mir das Thema Finanzen und damit vor allem ein stabiler und nachhaltiger städtischer Haushalt besonders am Herzen, schließlich stellt dieser die nötige verlässliche Basis für unsere Stadt und deren künftige Entwicklung dar. Erst hierdurch werden Investitionen in Halle möglich - in Bildung, Kultur, Sport, den überaus wichtigen gesamten sozialen Bereich und vieles mehr - für eine auch künftig lebenswerte Stadt.“

  • CDU-Fraktion Halle (Saale) | Bönisch

    < zurück Bernhard Bönisch Stadtrat, Diplom-Mathematiker, Landtagsabgeordneter E-Mail: post@bernhard-boenisch.de ​ Betriebsausschuss, Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale) (KITA) Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Aufsichtsrat, Zoologischer Garten Halle GmbH (ZOO) „Schwerpunkt der Ratsarbeit ist für mich die Sozialpolitik. Schwerwiegende Probleme nehme ich vor allem wahr bei der Betreuung behinderter Kinder, die besonderer Förderung bedürfen. Mein besonderes Interesse gilt deshalb ihnen und ihren Familien. Die wichtige Aufgabe der Kontrolle der Arbeit der Verwaltung kann ich am besten im Rechnungs-prüfungsausschuss wahrnehmen“

  • CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale)

    < zurück < zurück < zurück < zurück < zurück bis 2022 top Halle (Saale), 16.02.2023 Jugendgewalt stoppen. Die Straßen wieder sicher machen! Sicherheitspolitische Forderungen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) Halle belegt den unrühmlichen dritten Platz in der Liste der kriminellsten Städte Deutschlands. Insbesondere das Ausmaß der Jugendgewalt in Halle ist weiterhin alarmierend. Die niedrige Hemmschwelle und der Grad der Gewaltanwendung sind, laut Innenministerium, ein besonderes Merkmal der kriminellen Szene in Halle. Die Aufklärungsquote ist leider schlechter als in vergleichbaren Großstädten. Es besteht eine zunehmende Gefahr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Einzelne Eltern schreiten mittlerweile zur Nothilfe für ihre bedrängten Kinder. Wir können nicht mehr länger zusehen! Die CDU-Fraktion stellt deshalb an die verantwortlichen Stellen folgende SICHERHEITSPOLITISCHE FORDERUNGEN: ​ Download Halle (Saale), 26.01.2023 ​ Guido Haak – Neu in der CDU-Fraktion Halle Wir begrüßen ganz herzlich Herrn Guido Haak in der CDU-Stadtratsfraktion: https://www.cdu-halle-fraktion.de/fraktion Seit Januar 2023 verstärkt er die Ratsfraktion nun als Stadtrat. Zuvor konnte er bereits als sachkundiger Einwohner im Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss wirken. Sein Vorgänger, Herr Steve Mämecke, hatte aus beruflichen Gründen das umfangreiche Ehrenamt nicht mehr leisten können und deshalb sein Mandat zurückgegeben. Herr Haak ist beruflich, als Dialysearzt, und auch privat sehr engagiert und wird die Fraktion, beispielsweise in der Gesundheitspolitik, mit neuer Expertise versorgen. Weiterhin begrüßen wir Frau Babett Hünert herzlich als neue sachkundige Einwohnerin im Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss und freuen uns, sie für diese Position gewonnen zu haben. ​ Halle (Saale), 24.01.2023 Pressemitteilung Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum steigern, aber Bürgerentscheid respektieren! __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion begrüßt die Pläne der Stadtverwaltung die Innenstadt durch mehr Grünflächen aufzuwerten. Zu einer attraktiven Innenstadt gehören, neben einer lebendigen Handelslandschaft, einladender Gastronomie, reichhaltigem kulturellen Angebot und einer ansprechenden – zum Verweilen einladenden - Qualität des öffentlichen Raums, auch eine gute Erreichbarkeit für einheimische und auswärtige Besucher. Das im Stadtrat zur Abstimmung stehende Altstadtbegrünungskonzept enthält leider auch sehr viele Maßnahmen, welche die Erreichbarkeit der Altstadt insbesondere für den Autoverkehr verschlechtern. Das Konzept enthält weder eine Bilanz wegfallender und geplanter neuer Stellplätze, noch eine Aussage zur zeitlichen Abfolge der einzelnen Maßnahmen. Wenn schon Parkplätze in der Innenstadt ersetzt werden sollen, dann erwartet die CDU-Fraktion im Vorfeld einen Ausgleich an anderen Stellen (am Rand) der Altstadt. Jede andere Vorgehensweise würde die ohnehin angespannte Parkproblematik nur weiter verschärfen. Stadtrat Christoph Bernstiel stellt in diesem Zusammenhang klar: „Ohne unsere vorgeschlagenen Änderungen, können wir dem Konzept der Stadtverwaltung leider nicht zustimmen. Wir appellieren an die Verwaltung und die anderen Fraktionen im Stadtrat, die Entscheidung und den zum Ausdruck gebrachten Willen der Hallenserinnen und Hallenser im Bürgerentscheid zu respektieren.“ Nicht akzeptieren können wir zudem wertende Aussagen im Konzept zu vermeintlich störenden Parkhäusern, Zufahrten etc. Derartige Wertungen haben in einem Begrünungskonzept ebenso nichts verloren wie Aussagen zur Anwendung von Regelwerken zur Anlage von Fahrradwegen. Bei konsequenter Anwendung würde das auf den Rückbau von Fahrspuren zugunsten von Radwegen hinauslaufen. Das wäre die Einführung einer Einbahnstraßenregelung auf dem Altstadtring durch die Hintertür. Die CDU-Fraktion kritisiert den Versuch der Stadtverwaltung, das Ergebnis des Bürgerentscheids auf diesem Weg zu unterlaufen. __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Christoph Bernstiel Fraktionsvorsitzender Stadtrat 2022

  • CDU-Fraktion Halle (Saale) | Scholtyssek

    < zurück ​Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender, Diplom-Volkswirt E-Mail: andreas.scholtyssek@halle.de ​ Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung Hauptausschuss Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften Aufsichtsrat, Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) Aufsichtsrat, Stadtwerke Halle GmbH (SWH) Stiftungsvorstand, Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii zu Halle (Saale) (SHCA) "Halle ist eine schöne Stadt mit hoher Lebensqualität. Meine Stadtratsarbeit soll dazu beitragen, dass unsere Stadt noch attraktiver wird. Aufgrund der schlechten Finanzlage der Stadt sind wir derzeit gezwungen, den oftmals schweren Kompromiss zwischen wünschenswertem und finanzierbarem finden zu müssen. Vordringliche Aufgabe muss es sein, die Wirtschaft der Stadt zu stärken."

  • CDU-Fraktion Halle (Saale)

    Kontakt Adresse: CDU - Stadtratsfraktion Halle (Saale) Schmeerstraße 1 06108 Halle (Saale) ​ ​ Anfahrt/Lage auf der Karte Telefon: (0345) 221 30 59 Fax: (0345) 221 30 64 E-Mail: cdu-fraktion(at)halle.de Schreiben Sie uns. Vorname Nachname E-Mail Telefon Hinterlassen Sie uns eine Nachricht Senden Ihre Nachricht wurde gesendet, vielen Dank! kontakt e-mail-formular karte

  • CDU-Fraktion Halle (Saale) | Guido Haak

    < zurück Guido Haak Stadtrat, Facharzt für Innere Medizin / Dialysearzt E-Mail: guido.haak@halle.de ​ Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss Aufsichtsrat, Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis mbH (EVG) Aufsichtsrat, Stadion Halle Betriebs GmbH (SHBG) Arbeitsgemeinschaft "Ländlicher Raum" Planungsgemeinschaft Halle - Regionalversammlung ​ ​ Meine persönliche Motivation: Demokratie lebt vom Mitmachen. ​ Berufsbedingt gehört zu meinen persönlichen Interessen die Beschäftigung des Stadtrates und der Stadtverwaltung mit der öffentlichen Gesundheitspflege der Bevölkerung unserer Stadt. Hierbei sollen die in Halle tätigen Einrichtungen des Gesundheitswesens kommunizieren und zusammenarbeiten. ​ Weiterhin möchte ich dafür einstehen, die Ressourcen unserer Stadt verantwortungsvoll vor allem unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit einzusetzen, den besonderen Schwerpunkt bilden dabei für mich die Kinder unserer Stadt. ​ ​

  • CDU-Fraktion Halle (Saale)

    Datenschutzhinweise Der Schutz und die Sicherheit Ihrer privaten Daten sind uns als Fraktion wichtig, Sie haben ein Recht darauf, die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten zu behalten. Als Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) kommen wir aufgrund unserer Rechtsstellung und Aufgaben in vielfältiger Weise in Kontakt mit Ihren personenbezogenen Daten, im Regelfall vor allem deshalb, weil Sie uns mit Anliegen, Anfragen, Hinweisen, Kritik oder Petitionen kontaktieren. Ohne diesen Austausch mit Ihnen, könnten wir als Vereinigung von Stadträten unsere Aufgabe als Fraktion nicht wahrnehmen. Wir brauchen den gegenseitigen Dialog. Wir behandeln Ihre Daten, die dabei entstehen, sorgfältig und vertraulich entsprechend der Vorschriften der einschlägigen nationalen Gesetze wie dem Bundesdatenschutz- und dem Telemediengesetz. Mit dieser Datenschutzerklärung geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick, wie wir Ihre Daten nutzen, verarbeiten und speichern. 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Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für uns geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Wir haben zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. 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Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar. 5. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen Diese Internetseite erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen. Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen ziehen wir keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch uns daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert. 6. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite Diese Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte. 7. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. 8. Rechte der betroffenen Person a) Recht auf Bestätigung Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. b) Recht auf Auskunft Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden: - die Verarbeitungszwecke - die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden - die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen - falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für - - die Festlegung dieser Dauer - das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung - das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten - das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. c) Recht auf Berichtigung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist: Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Dieser unser Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird. Wurden die personenbezogenen Daten von uns öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Unser Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen. e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Dieser Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen. f) Recht auf Datenübertragbarkeit Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen unserer Mitarbeiter wenden. g) Recht auf Widerspruch Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber uns der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden unserer Mitarbeiteroder wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. 9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO). 10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner. 11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind. 12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte. 13. SSL-Verschlüsselung Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS. 14. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung. 15. Verwendung von Google Maps Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier . 16. Verwendung von Adobe Typekit Wir setzen Adobe Typekit zur visuellen Gestaltung unserer Website ein. Typekit ist ein Dienst der Adobe Systems Software Ireland Ltd. der uns den Zugriff auf eine Schriftartenbibliothek gewährt. Zur Einbindung der von uns benutzten Schriftarten, muss Ihr Browser eine Verbindung zu einem Server von Adobe in den USA aufbauen und die für unsere Website benötigte Schriftart herunterladen. Adobe erhält hierdurch die Information, dass von Ihrer IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Weitere Informationen zu Adobe Typekit finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Adobe, die Sie hier abrufen können: www.adobe.com/privacy/typekit.html 17. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling. Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Duisburg tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner IT- und Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt. ​ ​

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