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  • CDU-Fraktion Halle (Saale)

    < zurück top Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Oktober 2021 Gleichstellung durch Bevormundung und Plakate? Der Gleichstellungsaktionsplan (GAP) 2021-24 der Stadt Halle wird im September erneut dem Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss zur Diskussion vorgelegt. Die CDU-Fraktion hatte diesen Antrag gestellt. Die Fraktion DIE LINKE attackierte uns in einer Pressemitteilung dafür. Warum können wir dem GAP so nicht zustimmen? 1) Im GAP werden Maßnahmen vorgeschlagen, die in der Bevölkerung schlicht keine Mehrheit haben und die nicht zu einer Verbesserung bei Gleichstellungsproblemen von Mann und Frau beitragen. Beispielsweise will man Kurse für Verwaltungsmitarbeiter in ‚Gendersprache‘ anbieten – jedoch lehnen laut einer aktuellen MDR-Umfrage (22.000 Befragte) 68% der Menschen diese ideologische Kunstsprache für die Verwaltung ab. Im Privatumfeld liegt die Ablehnung gar bei 80%. 2) Es sollen Projekte unterstützt werden, die eine private Situation in der Öffentlichkeit als vorbildliches Lebensmodell und nachahmenswert propagieren. Der Plakatvermarkter ‚Ströer‘ soll Werbung für das Alleinerziehen („Einelternfamilien“) plakatieren. Dass diese Lebensphase nicht immer selbst gewählt ist, dem alleinerziehenden Elternteil aber viel Kraft kostet und noch dazu eine große finanzielle und gesundheitliche Belastung darstellt, wird nach unserer Ansicht zu wenig bedacht. Das Geld sollte besser für die Förderung von Familien in der ‚Realität‘ verwendet werden. 3) Denn für die Verwirklichung von Projekten benötigen Vereine und Verwaltung Geld. Doch wenn man die prekäre Haushaltssituation der Stadt Halle betrachtet wird eines klar: Wir können es uns nicht leisten. Es wäre fahrlässig, Geld für experimentelle Projekte ohne erwiesenen Nutzen auszugeben. Aufgrund der Haushaltssperre können dringende Ausgaben nicht getätigt werden. Beispielsweise für die Sicherheit auf Öffentlichen Plätzen, in der Kinderbetreuung und beim Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. Auch deshalb beantragen wir, einige geplante Projekte zu streichen und die freiwerdenden Mittel besser für Weiterbildungen zum „Umgang mit Tätern bei häuslicher Gewalt“ sowie zur „Sensibilisierung für die Dynamik häuslicher Partnerschaftsgewalt, Täter- und Opferverhalten sowie Aspekte von Kindeswohlgefährdungen vor und nach der Trennung“ zur Verfügung zu stellen. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion September 2021 Strukturwandel als Chance begreifen Der beschlossene Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 und der damit einhergehende Strukturwandel ist ohne jeden Zweifel eine sehr große Herausforderung für unser Land. Der Abbau von Arbeitsplätzen und Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen etc. müssen kompensiert werden. Auf der anderen Seite ergeben sich durch die beschlossenen Fördermittel einmalige Chancen für unsere Stadt und die angrenzenden Gemeinden. Mehr als 670 Millionen Euro hat der Bund für Halle und den Saalekreis zur Verfügung gestellt. Diese Förderung ist das Ergebnis zäher Verhandlungen, beispielsweise engagierten sich der Ministerpräsident sowie der Stadtrat Christoph Bernstiel in unzähligen Gesprächen für dieses Anliegen. Wir als CDU-Stadtratsfraktion legen großen Wert darauf, dass die Gelder primär für Zukunftsprojekte eingesetzt werden, welche Arbeitsplätze schaffen und die Attraktivität unserer Stadt steigern. Mit den kürzlich im Stadtrat beschlossenen Leuchtturm-Projekten, wie der Entwicklung des ehemaligen RAW-Geländes oder des neuen Gewerbegebiets Star Park 2, wurde unser Ansatz unterstrichen. Neben den Leuchtturm-Projekten wurden auch weitere Projekte vom Stadtrat beschlossen und zur Prüfung beim Land Sachsen-Anhalt eingereicht. In den nächsten Monaten werden wir uns dafür einsetzen, dass auch von dieser Liste möglichst viele sinnvolle Projekte realisiert werden. Denn wir begreifen den Strukturwandel als Chance und Segen für unsere Stadt. Die Investitionen in das Oberzentrum Halle wirken weit über die Stadt hinaus und sorgen auch dafür, dass die Förderung für die angrenzenden Kreise (Burgenlandkreis, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Mansfeld-Südharz) nachhaltige Erfolge entfalten kann. Beispielsweise glauben wir, dass vom Wissenschafts- und Forschungsstandort Halle weitere, wichtige Technologiefortschritte ausgehen werden. Diese Erfindungen werden der Wirtschaft helfen, sowohl etablierten Firmen als auch Neuansiedlungen und Start-Ups, Innovationen in den Zukunftstechnologien auf den Weg zu bringen und eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt zu fördern. Die Areale RAW und Star Park 2 können für diesen Aufschwung die benötigten Flächen bieten. Wir freuen uns über diese positive Entwicklung für unsere Stadt und unser Heimatland. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Juni 2021 Die Zukunft im Blick Derzeit befasst sich der Stadtrat mit einem Thema, welches Einfluss auf die Stadtentwicklung der nächsten 20 Jahre haben wird. Die Rede ist von der Wohnflächenbedarfsermittlung 2020 bis 2040. Ausgehend von einer Bevölkerungs- und Haushaltsprognose, die die Stadt erstellen ließ, sollen im genannten Planungsfenster ausreichend Flächen für den Wohnungsbau im dann neu zu erstellenden Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Wir als CDU-Fraktion begrüßen das ausdrücklich, denn Bauwillige finden in Halle seit Jahren kaum ein Grundstück. Das hat dazu geführt, dass der Wanderungssaldo an Familien seit 2014 für die Stadt negativ ist, also Familien ins Umland abwandern. Zudem entstehen in Halle derzeit jährlich maximal 139 Ein- und Zweifamilienhäuser. Im Vergleich mit anderen Großstädten im mitteldeutschen Raum eine sehr geringe Bautätigkeit. Die Stadtverwaltung möchte die Bevölkerungszahl stabil halten bzw. sieht ein leichtes Potenzial nach oben. Während der Bedarf im Mehrfamilienhaussegment im Wesentlichen gedeckt zu sein scheint, rechnet die Stadtverwaltung im Eigenheimsegment mit einem Neubaubedarf von bis zu 3.500 Eigenheimen. Diesem Bedarf muss mit entsprechender Flächenbereitstellung begegnet werden. Hierfür zieht die Stadt mehrere Varianten in Betracht. Neben der Ausweisung von infrage kommenden Flächen in den Stadtrandbereichen, sollen verstärkt auch Flächen in Baulücken, sogenannte Stadtumbauflächen, gewerbliche Brachflächen usw. dem Wohnungsbau zugeführt werden. Dem nicht endlos vorhandenen Flächenreservoir soll dabei mit reduzierten Grundstückgrößen und einer höheren Bebauungsdichte beim Eigenheimbau entsprochen werden. Mehr Doppel- und Reihenhäuser sollen Entlastung bringen. Diese Thematik stellt eine durchaus anspruchsvolle Herausforderung dar, deren erfolgreiche Bewältigung nicht zuletzt davon abhängen wird, welche Antworten die Stadt auf die daraus entstehenden neuen Anforderungen beispielsweise in Bezug auf Fragen der Stadtentwicklung und Verkehrsplanung geben kann. Die Planung der dann benötigten Infrastruktur sollte also zwingend von vornherein in die Überlegungen mit einfließen. So rüstet sich die Stadt für die Zukunft. Und das muss sie auch, will sie weiter ihrem eigenen Anspruch als Oberzentrum gerecht werden. Wir werden diesen Weg positiv begleiten. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Mai 2021 Direkte Demokratie für gleichberechtigte Mobilität Mehr als 9.600 Menschen haben in der Stadt Halle (Saale), trotz Lockdown und Schneechaos, dafür gekämpft, dass der Bürgerentscheid zur autofreien Altstadt kommt. Am 6. Juni 2021 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des Landtages und auch über die Zukunft der Altstadt. Wir freuen uns auf den Bürgerentscheid, weil er die Chance bietet, schädliche Eingriffe in das gewachsene Verkehrssystem zu verhindern. Wir verstehen nicht, warum ein solch weitreichender Beschluss gefasst wurde, ohne dass das neue Mobilitätskonzept vorliegt. Dieses Konzept fordert unsere Fraktion seit längerem von der Verwaltung ein. Wollten die politischen Mitbewerber im Schatten der Pandemie vorschnell Tatsachen schaffen? Die politischen Mitbewerber geben sich über das Aufbegehren der Hallenser brüskiert: „Direkte Demokratie sei kein gutes Instrument, um Mehrheitsbeschlüsse der repräsentativen Demokratie aufzuheben“, kommentierte Inés Brock (Grüne Fraktion). Direkte Demokratie ist also nur genehm, wenn sie in das eigene Weltbild passt? Aber die Bürger wollen eine belebte Altstadt mit hoher Aufenthaltsqualität. Wir denken: Dieses Ziel erreichen wir nicht durch eine kurzsichtige Benachteiligung von Fußgängern und Autofahrern. Zwei Beispiele dazu: Die Öffnung des Boulevards zum Markt für bergab rasende Radler wäre eine Gefahr für die Fußgänger und lädt nicht zum Flanieren ein. Und für die Menschen, die auf die Nutzung von Autos angewiesen sind, ist eine alternativlose Streichung von 500 Parkplätzen im öffentlichen Raum nicht zumutbar. Die Händler und Gewerbetreibende als Betroffene wurden im Vorfeld des Stadtratsbeschlusses nicht einbezogen. Gerade zu Zeiten harter Corona-Einschränkungen einen solchen Beschluss zu fassen, halten wir für absolut falsch. Niemand weiß, ob die Kundenströme nach der Corona-Pandemie wieder so sein werden wie vorher. Wir brauchen endlich ein ganzheitliches, städtisches Mobilitätskonzept, dass die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer gleichrangig beachtet. Deswegen sollten Sie beim Bürgerentscheid am 6. Juni mit JA stimmen, um den Beschluss der rot-rot-grünen Stadtratsfraktionen zur weitestgehend autofreien Altstadt aufzuheben. Mit Ihrer Ja-Stimmen würden Sie den Weg frei machen - für ein ganzheitliches Mobilitätskonzept ohne Ideologie. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion April 2021 Verhinderung als Ausdruck des politischen Willens In den vergangenen Wochen gab die Kommunalpolitik unserer Stadt nicht immer ein gutes Bild ab. Das Ansehen von Stadtrat und Stadtverwaltung in der Bevölkerung haben stark gelitten. Höhepunkt war unzweifelhaft die Impfaffäre des Oberbürgermeisters, welche schließlich zu seiner Beurlaubung führte. Die Bemühungen um Aufklärung der Verstrickung von Verwaltung, Katastrophenschutzstab sowie Stadträten verliefen keineswegs glücklich. Die einen forderten die Ahndung des Verhaltens des Hauptverwaltungsbeamten, hatten aber für entsprechendes Handeln gegenüber den betroffenen Stadträten, auch aus den eigenen Reihen, nicht die nötige Kraft. Die Anderen wollten die Rücktritte der voreilig geimpften Stadträte, sahen aber überhaupt keinen Grund gegen den Urheber des ganzen Schlamassels vorzugehen. In beiden Fällen könnte man von Doppelmoral sprechen. Aufklärung und Konsequenz nur soweit es selber nützt? Bemerkenswert auch, was im Kampf gegen Aufklärung so plötzlich zusammengewachsen ist. Welche Kräfte sich nun vereint haben. Wo Niebelungentreue herrscht, haben Moral und Anstand selten Platz. Überhaupt war die Arbeit des Stadtrates zuletzt eher dadurch gekennzeichnet, dass er sich stark mit sich selbst beschäftigen musste. Die Sitzungen wurden überhäuft mit Geschäftsordnungsanträgen Einzelner. Dieses durchaus demokratische und legitime Instrument, welches die Ratsarbeit in geordnete Bahnen lenken soll, wurde zuletzt leider als Mittel zur Verhinderung missbraucht. Nicht nur im Zusammenhang mit der Impfaffäre. Nein, auch beim Bestreben darum, der Diskussion politisch missliebiger Themen zu entgehen. Trauriger Höhepunkt sind gerichtliche Klagen aus dem Stadtrat heraus gegen den Stadtrat. Im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung zum Thema „verkehrsarme Altstadt“ wurde der CDU dann sogar Missbrauch des Instrumentes Bürgerbegehren vorgeworfen. So werden wichtige städtische Angelegenheiten Opfer ideologischer Borniertheit. Es scheint so, dass Toleranz, respektvoller und fairer Umgang miteinander und die Achtung vor der Arbeit des Anderen, auch des Andersdenkenden, ein Stück weit verloren gegangen sind. Wir finden, es ist längst Zeit, dass wieder zur Sacharbeit übergegangen wird. Die bevorstehenden Aufgaben erfordern die Handlungsfähigkeit des Rates, nicht seine Stilllegung. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion März 2021 „Mohr“ steht in Halle für Toleranz und Weltoffenheit Unter der Überschrift „Das M-Wort muss weg“, sammelt ein Bündnis Unterschriften für eine Petition an den Landtag von Sachsen-Anhalt. Nach dem Willen der Unterzeichner soll die Bezeichnung „Mohr“ überall im Lande etwa bei den zahlreichen Apotheken dieses Namens getilgt werden, denn „Mohr“ sei angeblich „seit Jahrhunderten ein rassistisch geprägter Begriff“. Wenn die Petition unser Landesparlament erreicht, wird es wichtig sein, dass dieser unzutreffenden Wortdeutung wirkungsvoll widersprochen wird. Deshalb haben wir eine Resolution formuliert, in der wir deutlich machen, dass „Mohr“ in der Tradition unserer Stadt für eine anerkennenswerte Person steht, den heiligen Mauritius oder Moritz, der Schutzpatron und Namensgeber zahlreicher Gebäude und Einrichtungen Halles ist. Demgegenüber finden sich in unserer Stadt keine überzeugenden Belege für eine rassistische Verwendung des Begriffes „Mohr“. So wie wir als Stadtrat den Wert unserer kulturellen Überlieferungen etwa bei der Pflege von Baudenkmälern bewahren wollen, müssen wir auch hier unsere städtische Tradition vor willkürlicher Missdeutung schützen. Der Stadtrat wird über unseren Resolutionsentwurf zu entscheiden haben. Jeder Begriff hat Ursprung und Geschichte. Ursprung des „Mohren“ ist zweifelsfrei Mauritius, der im 3. Jahrhundert als farbiger römischer Offizier eine Legion kommandierte, die sich weigerte Christen wegen ihrer Religionszugehörigkeit zu morden und der dafür hingerichtet wurde. Sein Eintreten für Toleranz ließ ihm zum Märtyrer werden. Die Kirche sprach ihm dafür als einen farbigen afrikanischen Christen heilig. Als Otto der Große 937 das Erzbistum Magdeburg gründete erhob er Mauritius zum Schutzpatron und brachte damit in unserer Region die weltumspannende Dimension des Christentums zur Geltung. So wurde Mauritius auch für Halle zu einer bedeutsamen Bezugsperson. Vom Altarbild Cranachs in der Marktkirche über die Moritzkirche und Moritzburg bis hin zur „Mohrenapotheke“ und Gaststätte „Zum Mohr“ wird Mauritius bei uns deshalb von alters her verehrt. Wir können als Hallenser stolz sein, dass diesem Heiligen in unserer Stadt Ehre erwiesen wird. Wer die geschichtlichen Bezüge kennt weiß, dieser Name steht für Toleranz und Weltoffenheit. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Februar 2021 Ego-Show statt Pandemiebekämpfung mit Augenmaß Der Kampf um die Aufrechterhaltung von Recht, Ordnung, Wirtschaftskraft und eines funktionierenden Gemeinwesens ist nach einem Jahr Corona-Pandemie eine vordringliche Aufgabe. Wir stehen besonders vor zwei Herausforderungen: 1) Wir brauchen ein funktionierendes Pandemiemanagement. Insbesondere Katastrophenschutzstab und Gesundheitsamt der Stadt Halle müssen endlich ihrem Namen gerecht werden. 2) Die Menschen sind es leid, einschränkende Maßnahmen zu erdulden, wenn diese nicht zielführend sind oder noch schlimmer: diese aus zweifelhaften Motiven ergehen. Diese erfordern verlässliche Führungsstrukturen und keine Alleingänge eines Hauptverwaltungsbeamten, der sich als strahlender Held inszeniert. Niemand besiegt eine Pandemie im Alleingang. OB Wiegand setzt auf Show: Eine spektakuläre Einsatzzentrale vor seinem Büro. Tägliche Pressekonferenzen - kritische Nachfragen nicht erwünscht. Als die Kritik nicht ausbleibt, verzichtet der OB auf diese ‚Verkündung‘ seiner Weltsicht. Er jammert über fehlende Hilfen der Regierung und gibt sich als strenger Kreuzzügler gegen die Seuche. Dabei verzichtet er auf angebotene Hilfen – aus persönlicher Eitelkeit sowie aus wahnhafter Angst, man könne ihm dies als ‚Schwäche‘ auslegen. Das Epidemie-Management-System SORMAS ist bundesweit im Einsatz. Diese Software hilft in allen Bereichen der Kontrolle der Pandemie. Halle nutzt sie trotzdem nicht. Schade. Weitere Hilfsangebote schlug der OB aus: Die Bundeswehr stand bereit. Als die Nachverfolgung von Corona-Ausbrüchen im Herbst nicht mehr gelang, wurde dieses Versäumnis allen Betroffenen bewusst. Und was macht der OB? Er verfügte die Schließung der Wochenmärkte. Eine sinnlose Aktion, die letztlich nur Schaden anrichtete. Er fordert von den Bürgern immerfort Kontakteinschränkungen. Doch große Teile der Stadtverwaltung ohne Kundenkontakt müssen weiter in Gemeinschaftsbüros arbeiten, statt sicher im Homeoffice. Vorbildwirkung sieht anders aus. Der traurige ‚Höhepunkt‘: Wiegands ‚Interpretation‘ der Impf-Strategie des Bundes. Anstatt hochbetagte Bürger, impft er lieber zuerst sich und sein Umfeld. Seine fatale Botschaft: Die Krise ist meine Bühne - The Wiegand-Ego-Show must go on. Doch sein Krisenmanagement ist gescheitert - er sollte aus seinem Versagen Konsequenzen ziehen. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Januar 2021 Bürgerbegehren gegen die Autofreie Altstadt Es ist eine Binsenweisheit, dass es ohne Speck auch keinen Speckgürtel gibt. Dieses Bild beschreibt das Verhältnis der Stadt Halle zu den Nachbargemeinden und passt auch sehr gut, auf unsere Innenstadt. Ohne eine attraktive und funktionierende Altstadt wird Halle insgesamt geschwächt. Aus diesem Grund setzt sich die CDU-Fraktion schon seit mehreren Jahren für eine Stärkung der Altstadt ein. Dazu gehören für uns eine bessere Beleuchtung, mehr Ordnung und Sicherheit, eine saubere öffentliche Toilette in der Nähe des Marktes, eine touristenfreundliche Beschilderung, die bessere Erreichbarkeit mit allen Verkehrsmitteln und natürlich auch die Unterstützung der Gewerbetreibenden. Leider werden vor allem die letzten beiden Punkte massiv durch eine Stadtratsentscheidung vom November 2020 konterkariert. Der mit knapper Mehrheit gefasste Beschluss zur Umsetzung des Konzepts einer weitestgehend autofreien Altstadt kommt für uns zur Unzeit. Inmitten der Corona-Krise müssen sich Gastronomen, Händler, Kultureinrichtungen, Hotels und viele Bewohner der Altstadt großen Herausforderungen stellen. Wir können nicht nachvollziehen, warum man die Sorgen und Nöte dieser Personen ignoriert und sie im Lockdown sogar noch zusätzlich belastet. Unser Antrag auf Vertagung der Beschlussvorlage wurde vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt und der Oberbürgermeister kündigte an, die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Wir als CDU-Fraktion stehen einer weitestgehend autofreien Altstadt grundsätzlich offen gegenüber. Entscheidend ist jedoch, dass man erst die Voraussetzungen dafür schafft und dann entsprechende Maßnahmen umsetzt. Daher halten wir den Beschluss des Stadtrates zum jetzigen Zeitpunkt für falsch und unterstützen das Bürgerbegehren gegen die autofreie Altstadt, welches u.a. von unserem Fraktionsmitglied Christoph Bernstiel initiiert wurde. 7.500 Unterschriften sind erforderlich, um einen Bürgerentscheid über die Frage zu starten, ob das Konzept umgesetzt werden soll oder nicht. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass alle Hallenserinnen und Hallenser über diese wichtige Frage entscheiden sollten, dann helfen Sie mit und sammeln Sie Unterschriften. Alle Informationen finden Sie auf www.innenstadt-fuer-alle.de oder bei uns in der CDU-Fraktionsgeschäftsstelle in der Schmeerstraße.

  • CDU-Fraktion Halle (Saale) | Claudia Schmidt

    < zurück Claudia Schmidt Stadträtin, stellvertretende Fraktionsvorsitzende E-Mail: claudia.schmidt@halle.de Bildungsausschuss (Vorsitz) Jugendhilfeausschuss Aufsichtsrätin EVH GmbH Verwaltungsrätin Saalesparkasse „Halle ist eine wunderbare Stadt. Durch mein Engagement als Stadträtin und die bisherige Arbeit in Sozial- und Bildungeinrichtungen habe ich viele Hallenser mit ihren Bedürfnissen kennengelernt. Vor allem in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales setze ich mich ein für - eine attraktive Innenstadt - lebendige Kultur- und Freizeitorte - gut ausgestaltete Kindergärten und Schulen - eine bessere Beratung für engagierte Bürger und Initiativen - überregionale Vermarktung unserer bunten Kulturlandschaft.“

  • CDU-Fraktion Halle (Saale)

    top Fraktion Liebe Hallenserinnen und Hallenser, . Am 09. Juni 2024 haben Sie der CDU-Fraktion das Vertrauen ausgesprochen und mit elf Stadträtinnen und Stadträten in den 56 Mitglieder zählenden Stadtrat gewählt. Die Leitlinien unserer Politik sind: Ein solider Haushalt ohne ‚Luftschlösser‘, wirtschaftlicher Aufschwung durch weitere Ansiedlungen und gute Bedingungen für ansässige Unternehmen, ein bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuung, die weitere Sanierung von Schulen und Kitas, der Erhalt einer hochwertigen kulturellen Vielfalt, die Förderung des Breiten- und Leistungssports sowie eine Stadt- und Verkehrsentwicklung, die ausgewogen die Interessen der gesamten Einwohnerschaft berücksichtigt. Die CDU-Stadtratsfraktion setzt sich mit Weitblick für die positive Entwicklung unserer Stadt ein und vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger. Dabei lassen wir uns in den Debatten über die Zukunft unserer Heimatstadt von den Prinzipien Ernsthaftigkeit und Realitätssinn leiten. Vieles ist wünschenswert, aber leider nicht alles am Ende auch bezahlbar. Ihre Stadträte für Ihren Wahlkreis: (Bitte Zahlen anklicken) 2 5 1 3 4 Unsere Sachkundigen Einwohner: Kulturausschuss Herr Christian Ken kel Frau Anne Kupke-Neidhardt Rechnungsprüfungsausschuss Herr Heinz-Jürgen Beermann Herr Steve Mämecke Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung Herr Torsten Doege Herr Stefan Schulz Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss Herr Marcel Funk Frau Olga Tidde Bildungsausschuss Herr Friedrich Lembert Frau Jenny Rudek Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft, und Digitalisierung Frau Iris Bereuther Herr Cornelius Wohlgemuth Ausschuss für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung Frau Babett Hünert Frau Claudia Franke Sportausschuss Frau Ingrif Sanchez-Heinzelmann Herr Axel Schmidt fraktion Wahlbereiche Scholtyssek Schaaf Bernstiel Maemecke Schmidt Wuenscher Bergner Boenisch Schachtschneider Streckenbach

  • Amtsblatt / Publikationen 2024

    < zurück < zurück 2023 Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Mai 2024 Für eine bürgerliche Politik der Mitte Am 9. Juni 2024 wird ein neuer Stadtrat gewählt. Zeit für einen Rückblick auf die letzten fünf Jahre. Die Wahl 2019 brachte einen stark zersplitterten Stadtrat mit zwischenzeitlich neun Fraktionen hervor. Das Finden von Mehrheiten wurde somit oft zum Glücksspiel. Kräftemäßig war dieser Stadtrat klar von politischen Akteuren links der Mitte dominiert. Wir hätten uns als CDU-Fraktion einen klaren Fokus auf die wirklich wichtigen Themen dieser Stadt gewünscht: Der Haushalt muss endlich nachhaltig konsolidiert werden – stattdessen werden immer wieder neue Ausgaben beschlossen. Die Wirtschaftskraft unserer Stadt muss gestärkt werden – andere Fraktionen schlagen Steuererhöhungen vor. Die Jugendgewalt, speziell an Schulen, muss weiter thematisiert und Lösungen eingefordert werden. Andere Fraktionen haben das Problem negiert und uns Stimmungsmache vorgeworfen. Wir wollen unsere Stadt weiterentwickeln, also die Innenstadt stärken, neue Gewerbeflächen ausweisen und neue Wohngebiete in der Stadt entwickeln, damit junge Familien in Halle bleiben und nicht ins Umland ziehen. Andere Fraktionen wollen jeden Baum erhalten und blockieren nahezu jedwede bauliche Entwicklung in der Stadt. Diese Fraktionen thematisieren lieber ein Verbot von Autos in der Innenstadt, Blühstreifen, Bürohunde, Regenbogenbänke, Begrünung von HAVAG-Wartehäuschen, Appelle gegen Atomwaffen, Pop-Up-Freiräume oder Liebesschlösser an Brücken. Wir als CDU-Fraktion verfolgen andere Prioritäten, die wirklichen Probleme unserer Stadt. Halle braucht dringend eine sachliche, ideologiefreie Politik der bürgerlichen Mitte. Deshalb eine Bitte zum Schluss: Gehen Sie wählen! Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion April 2024 Investitionsstau gefährdet Verkehrssicherheit Der desolate Zustand von Straßen, Fuß- und Radwegen in Halle (Saale) ist unübersehbar und Folge jahrzehntelanger Unterfinanzierung. Auf 80 Millionen Euro schätzt die Stadtverwaltung den inzwischen aufgelaufenen Investitionsstau bei der Sanierung des städtischen Straßen- und Wegenetzes. Deshalb hat die CDU-Fraktion einen Antrag zur Erstellung eines Konzeptes zur Sanierung, Instandsetzung und Instandhaltung der in den städtischen Zuständigkeitsbereich fallenden Straßen, Rad- und Fußwege in den Stadtrat eingebracht. Wir benötigen einen Fahrplan wie der enorme Investitionsstau in den nächsten Jahren abgebaut werden kann. Einer Mehrheit im Stadtrat jenseits der bürgerlichen Mitte war bisher der Zustand unserer Straßen und Wege nicht wirklich wichtig genug, um andere Prioritätensetzungen bei der Mittelverteilung vorzunehmen. Dies führte dazu, dass die Stadt nunmehr gerade die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gewährleisten kann. Das kann nach unserer Ansicht nicht der Anspruch einer Stadt wie Halle (Saale) sein. Laut Stadtverwaltung beläuft sich der jährliche Finanzbedarf allein für Sanierungen und Instandhaltungen auf jährlich 8 bis 9 Millionen Euro. Die tatsächlich hierfür bereitgestellten Mittel sind jedoch nicht einmal der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Kommunalpolitik und Stadtverwaltung sind aufgefordert, in Zukunft andere Schwerpunkte bei der Mittelbereitstellung zu setzen und schon für das nächste Haushaltsjahr für eine ausreichende Finanzausstattung im Bereich der Straßenunterhaltung und -reparatur zu sorgen. Ein langer Weg liegt vor uns, der aber gegangen werden muss. Die Straßen- und Wegeerneuerungen im Zuge des Stadtbahnprogrammes reichen nicht aus. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion März 2024 Bezahlkarten für Asylbewerber in Halle zügig einführen Die CDU-Stadtratsfraktion setzt sich mit einem Antrag für die zeitnahe Einführung von Bezahlkarten für Asylbewerber in Halle ein. Die Zeit drängt, da die Kommunen restlos überlastet sind und die versprochene Karte der Ampel-Regierung wohl noch länger auf sich warten lässt. Bezahlkarten sind eine der wenigen Stellschrauben der Kommunen am Asylsystem. Die Entscheidungsgewalt für mögliche Maßnahmen (z.B. Rückführungen oder der Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen bis zur Asylanerkennung) liegt meist bei Bund oder Ländern. Aus unserer Sicht ist die Bezahlkarte ein wesentliches Instrument zur Entlastung der Verwaltung und zur Einsparung von Kosten. Der Wegfall von langen Warteschlangen und Bargeldtransfers verringert den Aufwand spürbar. Mit der Karte sollen Asylbewerber Leistungen als Guthaben auf eine Chipkarte erhalten und nur noch minimale Bargeldleistungen. Kontoüberziehungen sollen ausgeschlossen sein. Der Einsatz der Karten soll auf das Gebiet der Stadt Halle begrenzt und Online-Überweisung ausgeschlossen werden. So wird auch die heimische Wirtschaft gestärkt. Anstatt in langwierigen Verfahren neue Verwaltungslösungen zu entwickeln, kann auf bewährte Lösungen zurückgegriffen werden. Zwei Landkreise in Thüringen haben die Karte bereits, mit Hilfe von am freien Markt bestehenden Bezahlkartenanbietern, erfolgreich getestet. Die Stadt Magdeburg ist jetzt Modellkommune des Landes für Bezahlkarten. Die Stadt Halle sollte offensiv eine Teilnahme einfordern. Andere Landkreise in Sachsen-Anhalt, wie z. B. der Salzlandkreis, haben ebenfalls entsprechende Anträge beschlossen. In den Ausschüssen möchten wir die nächsten Schritte für Halle diskutieren und fordern eine schnelle Umsetzung ein. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Februar 2024 Städtischer Haushalt – zwischen Wunsch und Wirklichkeit Die Kassen der Stadt sind bekanntlich chronisch klamm. Auf der Stadt lasten stetig wachsende Kredite von bald 600 Mio. Euro. Den Krediten für Investitionen steht reales Vermögen entgegen, sprich sanierte Schulen, Kitas, Straßen etc. Rund 400 Mio. Euro der städtischen Verschuldung beruhen aber auf so genannten Kassenkrediten. Damit werden laufende Ausgaben finanziert und in Zeiten steigender Zinsen ist das ein enormes Risiko für Mehrausgaben. Auch die immer weiter steigenden Personalkosten belasten die Stadtkasse ebenso wie Kosten für Asylsuchende oder geflüchtete Menschen. Bis Dezember 2023 hatte sich eine Unterdeckung im Haushalt von fast 24 Mio. Euro aufgebaut. Sofern hier nicht noch – zumindest anteilig – Einnahmen dagegen gebucht werden konnten, geht diese Summe als Belastung mit in den Haushalt 2024. Nicht erst unter diesen Rahmenbedingungen sieht sich die CDU-Fraktion einer finanzpolitisch nachhaltigen Haushaltspolitik verpflichtet. Zusätzliche Ausgaben kann es nur geben, wenn an anderer Stelle gespart wird oder unerwartet mehr Einnahmen zufließen. Umso verwunderlicher sind die alljährlichen Haushaltskompromisse der Stadtratsfraktionen. Für den Haushalt 2024 haben faktisch alle Ratsfraktionen außer der CDU, einen weiteren Haushaltsaufwuchs von rund 3,2 Mio. Euro beschlossen und sich für ihre Wohltaten feiern lassen. Nach unserem Verständnis drückt sich politische Verantwortung nicht dadurch aus, immer neue Anträge auf Mehrausgaben zu stellen, sondern im Gegenteil es nicht zu tun! Die politischen Mitbewerber mögen uns dafür kritisieren, wir gehen jedoch fest davon aus, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sowie der nachfolgenden Generationen zu handeln.

  • CDU-Fraktion Halle (Saale)

    < zurück top Beteiligen Sie sich bei der Erstellung des Mobilitätskonzeptes der Stadt Halle (Saale)! 2021 hat sich in einem Bürgerentscheid, betrieben u.a. von dem CDU-Fraktionsmitglied Christoph Bernstiel, die Mehrheit der Hallenser gegen eine “autofreie Altstadt” positioniert. Es wurde deutlich, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende nicht in die Planungen der Stadtverwaltung einbezogen fühlten. Viele Menschen hatten deswegen mit unserer Fraktion Kontakt aufgenommen, schilderten uns ihre Sicht auf die Pläne und benannten Verbesserungsvorschläge. Nun wird durch die Verwaltung ein ganzheitliches Mobilitätskonzept erstellt. Wir wünschen dem neuen Fachbereichsleiter Mobilität in der Stadtverwaltung, Herrn Norbert Schültke, viel Erfolg bei seinen Aufgaben und werden den Prozess produktiv begleiten und dabei die an uns herangetragenen Bürgeranregungen nutzen. https://dubisthalle.de/nach-ablehnung-der-autoarmen-altstadt-halle-saale-laesst-mobilitaetskonzept-aufstellen https://www.mz.de/lokal/halle-saale/beratungen-zu-neuem-verkehrskonzept-in-halle-starten-bald-3320265?authId=1%2Ajmlzgx%2A_a%2ARGc0bUhZZzNQVzBEQnFZYUs1WGY4M0tFSmJSY1VNYnBVbklZUVlPeURlNHNhZ0lGVEx3MGhkZVB1RzY1MUNSaA Vielen Dank für Ihre Beteiligung beim Bürgerentscheid. 61 Prozent der Hallenser haben sich für ein neues Mobilitätskonzept für die Altstadt entschieden. Ein übereiltes Vorgehen mit weitreichenden Eingriffen um eine "autofreie Altstadt" zu schaffen wird mehrheitlich nicht gewollt. Wir freuen uns auf diese neue Chance, mit einem vernünftigen und ganzheitlichen Mobilitätskonzept die Altstadt neu zu beleben. Kahlschlag bei den Parkplätzen - eine Auswirkung der Pläne für eine autofreie Altstadt Stadtrat Mario Schaaf hat einige momentan gern genutzte Parkplätze unter die Lupe genommen. Wir haben exemplarisch eine Karte jener Parkplätze erstellt, die in der Konzeption für eine autofreie Innenstadt wegfallen sollen. Ein Ersatz ist nicht im Blick. Gerade für auswärtige Gäste und Einwohner mit körperlichen Einschränkungen ein Problem. Eine Mehrheit im Stadtrat hat die Pläne des Oberbürgermeisters für eine autofreie Altstadt abgesegnet. Wir haben gegen diese Idee ein Bürgerbegehren gestartet. Denn diese Pläne kommen nicht nur zur Unzeit – inmitten einer Pandemie – sondern es fehlen auch die notwendigen Voraussetzungen: Die Mobilität der Anwohner und Gewerbetreibenden, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und ein ausreichendes Angebot an Parkplätzen für Einwohner und Gäste der Stadt sind mit der vorliegenden Konzeption nicht gewährleistet. Viele Händler, Ärzte und Handwerker haben die Listen sofort in ihren Geschäften und Praxen ausgelegt. Leider sind die Einwohner der Stadt aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie momentan fast gar nicht mehr in der Lage, das Bürgerbegehren zu unterzeichnen. Auf der Seite: https://www.innenstadt-fuer-alle.de/ finden Sie eine Anleitung zum Mitmachen und den Link zum Download für die Unterschriftenliste. Bis 15.02.2021!!! Einfach Unterschriftenliste ausdrucken, in Gewerberäumen auslegen oder im Freundeskreis herumreichen, ausfüllen und in der Geschäftsstelle am Markt in den Briefkasten werfen. Das Bürgerbegehren zur autofreien Altstadt ist gestartet. Unzählige Briefe treffen dazu ein, Menschen kommen zum Unterschreiben in die Geschäftsstelle. Denn eine Verkehrswende kann in einer freiheitlichen Gesellschaft kann nur durch Anreize funktionieren, niemals durch Zwang! Der aktuelle Entwurf für eine weitestgehend ... a utofreie Altstadt ist unausgegoren, weil damit der zweite Schritt vor dem ersten getan wird. Die Verwaltung hat die Bürger in der Entscheidungsfindung nicht mitgenommen und viele Bevölkerungsgruppen vernachlässigt. Es ist eine ideologische Entscheidung, die während der Corona-Krise zur Unzeit kommt und dadurch die Geschäfte in Halle noch mehr beutelt. Wenn Sie mehr über das Bürgerbegehren Innenstadt-für-alle.de erfahren oder gleich mitmachen wollen, dann finden Sie hier Infos und Unterschriftenlisten: https://innenstadt-fuer-alle.de oder auf der Facebook Seite der CDU-Fraktion Halle: https://www.facebook.com/CDUStadtratsfraktionHalleSaale Dort finden Sie auch noch mal eine Anleitung zum Mitmachen und den Link zum Download für die Unterschriftenliste. Bis 15.02.2021!!! Einfach Unterschriftenliste ausdrucken, in Gewerberäumen auslegen oder im Freundeskreis herumreichen, ausfüllen und in der Geschäftsstelle am Markt in den Briefkasten werfen. Danke für die Unterstützung! CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) Schmeerstraße 1 D-06108 Halle (Saale) Unterschriftenliste zum Bürgerbegehren zum Download oder Verlinkung: https://www.innenstadt-fuer-alle.de/media/files/Unterschriftenliste.pdf Link MDR-Interview Christoph Bernstiel https://www.mdr.de/nachrichten/audio/audio-1610332.html

  • CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale)

    < zurück < zurück < zurück < zurück < zurück 2023 2022 bis 2022 Pressemitteilungen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) im Jahr 2024 12.12.2024 Pressemitteilung __________________________________________________________________________ Gute Nachrichten für Mobilität in Halle: Ersatz für 230 Parkplätze am Riebeckplatz zugesichert __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion begrüßt, dass die Stadtverwaltung für wegfallende Parkplätze am Riebeckplatz eine Alternative zugesichert hat. Damit wird eine Anregung der CDU zur Nutzung alternativer Parkflächen östlich hinter dem Riebeckplatz aus dem Stadtrat am 27.11.2024 umgesetzt: Ziel ist es, dass die Stadtverwaltung so schnell mich möglich in Gespräche mit den Eigentümern der Grundstücke „Am Güterbahnhof“ (DB AG) eintritt, damit diese als Ersatz für die wegfallenden Parkflächen genutzt werden können. Im gestrigen Hauptausschuss (11.12.2024) erklärte der Baubeigeordnete Rebenstorf, dass die Gespräche laufen und die geforderten Ersatz-Parkplätze ab Baubeginn Zukunftszentrum zur Verfügung stehen werden. Zum Hintergrund: Im Zuge der Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation werden, u.a. für die Verlegung der Volkmannstraße, 230 Parkflächen wegfallen. Betroffenen sind die jetzigen Parkplätze Volkmannstraße (Riebeckplatz Nord-Ost) und Magdeburger Straße (Riebeckplatz Nord). Insbesondere der Parkplatz an der Volkmannstraße (190 Parkflächen) wurden bislang rege durch Pendler, Reisegruppen, Bustouristen und andere Menschen zum Parken am Hauptbahnhof genutzt. Meist, weil sie in unmittelbarer Nähe arbeiten oder weil sie vom KFZ auf den ÖPNV wechseln. Gerade der Umstieg vom KFZ auf öffentliche Verkehrsmittel wird ja seit geraumer Zeit als Teil der geforderten Verkehrswende propagiert. Die Menschen, beispielsweise aus dem Umland oder Bürger aus den Randlagen der Stadt, müssen jedoch auch die Gelegenheit zum Umstieg ab Beginn der Baumaßnahmen haben. Bestehende Park & Ride Plätze am Stadtrand sind ja bereits jetzt teilweise voll ausgelastet. Die CDU-Fraktion hat deshalb im Stadtrat am 27.112024 einen Antrag zur Priorisierung der Planung eines Parkhauses mit circa 350 Stellflächen am Riebeckplatz gestellt, um die Parkplatzverluste rund um den Riebeckplatz zu kompensieren und auf den künftigen Mehrbedarf zu reagieren. Selbst wenn unserem Antrag nach der Beratung in den Ausschüssen im Stadtrat zugestimmt wird, wird dies keine kurzfristige Lösung für den drohenden Parkplatznotstand am Hauptbahnhof bringen. Denn solche Bauprojekte sind erst mit längerer Vorlaufzeit realisierbar. Deshalb brauchen wir dringend kurz- und mittelfristig nutzbare, alternative Parkflächen. __________________________________________________________________________ gez. Christoph Bernstiel gez. Jan Riedel gez. Hans-Joachim Berkes Vorsitzender CDU-Fraktion Mitglied im Hauptausschuss Mitglied im Planungsausschuss 03.12.2024 Pressemitteilung __________________________________________________________________________ CDU für bestandsfähige Gesamtschulen in Halle __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion des Stadtrates Halle weist die Vorwürfe zurück, die Schulentwicklungsplanung in Halle zu torpedieren. Im letzten Stadtrat beantragte die CDU eine Vertagung des Beschlusses zur Umwandlung der Heinrich-Heine-Schule in eine Integrierte Gesamtschule, um rechtliche Fragen zu klären. Wie schon im Frühjahr 2024, als die Neugründung einer 4. IGS entgegen den rechtlichen Bestimmungen vom Stadtrat beschlossen wurde, bestand die Gefahr, einen nichtigen Beschluss zu fassen. Die Verwaltung und die Mehrheit des Stadtrates wiesen unsere Bedenken leider rigoros zurück. Schon am 26. September 2024 wurde die Stadtverwaltung nämlich in einem Schreiben des Bildungsministeriums darauf hingewiesen, dass alle bestehenden und geplanten IGS zu klein sind, um die gesetzlichen Vorgaben für die Oberstufe zu erfüllen. Weiterhin wies das Bildungsministerium in diesem Schreiben darauf hin, dass die Umwandlungen der Gemeinschaftsschule Heinrich Heine und der Kooperativen Gesamtschule Hutten in der geplanten Form rechtswidrig seien, weil nicht, wie von der Stadt geplant, mehrere Jahrgänge gleichzeitig in die IGS überführt werden können, sondern dies gemäß Gesetzesgrundlage nur aufwachsend möglich sei. Warum wurden diese Hinweise durch die Stadtverwaltung nicht ernst genommen? Wieso legt die Stadtverwaltung nun im Bildungsausschuss sowie Stadtrat eine Schulentwicklungsplanung mit diesen handwerklichen Fehlern vor? Die Fraktion begrüßt den konstruktiven Dialog zur Schulentwicklung in unserer Stadt. Integrierte Gesamtschule (IGS) können eine sinnvolle Ergänzung sein – vorausgesetzt, sie verfügen über ausreichend Schüler, um eine eigene Oberstufe anbieten zu können. Nach der nun vorliegenden Schulentwicklungsplanung werden alle IGS in der Stadt zu klein sein, um eine eigene Oberstufe anzubieten, die zum Abitur führt. Vier Gesamtschulen, quer über das Stadtgebiet verteilt, sollen laut Planung in der Oberstufe kooperieren. Aus Fraktionssicht ein organisatorisch nicht zu stemmendes Unterfangen, welches auf dem Rücken der Schüler ausgetragen wird. Die oftmals mit der Schulform der Gesamtschule verknüpften Hoffnungen auf ein längeres gemeinsames Lernen und die Möglichkeit, im gewohnten Lernumfeld auch später die gymnasiale Oberstufe absolvieren zu können, werden durch diese Schulentwicklungsplanung ad absurdum geführt. Claudia Schmidt, Stadträtin und Vorsitzende des Bildungsausschusses, sagt dazu: „Die Schüler entscheiden sich bewusst für eine Schule, verbringen dann aber in der Realität ihre komplette Oberstufe in einem völlig anderen sozialen sowie räumlichen Umfeld und werden in ihren Erwartungen langfristig enttäuscht.“ Und Stadtrat Jan Riedel ergänzt: „Wir brauchen Gesamtschulstandorte, die deutlich größer sind und damit einhalten können, was sie versprechen: alle Schulabschlüsse.“ Die CDU-Fraktion fordert die Stadtverwaltung nunmehr auf, endlich einen Plan vorzulegen, wie ausreichend große und langfristig bestandsfähige Schulen sichergestellt werden können. __________________________________________________________________________ gez. Christoph Bernstiel gez. Claudia Schmidt gez. Jan Riedel Vorsitzender CDU-Fraktion Mitglied im Bildungsausschuss Mitglied im Bildungsausschuss 15.10.2024 Pressemitteilung __________________________________________________________________________ CDU-Fraktion Halle schließt Dr. Vogt aus der Fraktion aus und beruft ihn vom Planungsausschuss ab __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) hat in ihrer Fraktionssitzung am 14.10.2024 einstimmig beschlossen Herrn Dr. Alexander Vogt von seiner Funktion als Vorsitzender des Planungsausschusses abzuberufen und ihn aus der Fraktion auszuschließen. Vor der Abberufung und dem Ausschluss hat die Fraktion Dr. Vogt um eine Stellungnahme gebeten. Diese Möglichkeit nutzte er jedoch nicht. Dies war ein weiteres Zeichen dafür, dass Dr. Vogt an keiner konstruktiven Zusammenarbeit mit der CDU-Stadtratsfraktion interessiert ist. Die geheime Abstimmung ergab einstimmig, dass die Mitglieder der Fraktion kein Vertrauen mehr in Dr. Vogt haben und deshalb keine Möglichkeit sehen, weiterhin mit ihm zusammenarbeiten. Zum Sachverhalt erklärt der Fraktionsvorsitzende Christoph Bernstiel: „Ich bedauere es sehr, dass wir nun eine Stimme für die bürgerliche Mitte im Stadtrat verlieren, aber für die CDU-Fraktion sind Werte wie Ehrlichkeit und Teamfähigkeit entscheidende Faktoren, um erfolgreich für unsere Stadt wirken zu können. Durch die gestrige Entscheidung können wir unsere Energie nun wieder vollständig dafür verwenden, um die eklatanten Missstände in unserer Stadt zu beseitigen und Kerstin Godenrath auf ihrem Weg zur Oberbürgermeisterin zu unterstützen.“ __________________________________________________________________________ gez. Christoph Bernstiel Vorsitzender CDU-Fraktion 25.09.2024 _______________________________________________________________________________ Pressestatement der CDU-Fraktion zum geplanten Verkauf der Immobilie Reilstraße 78 ________________________________________________________________________________ Im Zusammenhang mit der Debatte um die Aufhebung des Verkaufsbeschlusses für die städtische Immobilie Reilstraße 78 erreichen uns aktuell zahlreiche Anfragen, die zum Teil Unterstellungen enthalten, welche nichtzutreffend sind. Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) stellt deshalb klar: 1) Eine erfolgreiche Aufhebung des Verkaufsbeschlusses hätte keine Auswirkungen auf den geltenden Nutzungsvertrag oder die Rechte des aktuellen Mieters. Sorgen und Ängste um den Fortbestand der „Reil 78“ sind somit unbegründet. 2) Die Stadt Halle (Saale) ist aktuell mit mehr als 500 Millionen Euro verschuldet und muss an vielen Stellen sparen oder Leistungen kürzen. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum, in dieser prekären finanziellen Lage, eine Immobilie direkt im Schnellverfahren veräußert werden soll. Und dies ohne zuvor nach potentiellen weiteren Interessenten zu suchen. Unabhängig von der Frage, ob das Objekt überhaupt veräußert werden muss, ist für uns entscheidend, dass bei einem möglichen Verkauf kein finanzieller Schaden für die Stadt entsteht. 3) Für die CDU-Fraktion ist unklar, warum der jetzige Nutzer der Immobilie gegenüber anderen Vereinen in der Stadt bevorzugt behandelt werden soll. Zudem ist nach wie vor ungeklärt, warum die Stadtverwaltung die Immobilie ausschließlich dem jetzigen Nutzer und nicht anderen gemeinwohlorientierten Institutionen in Halle (Saale) (z.B. Kinderhospiz) zum Kauf angeboten hat. 4) Die CDU-Fraktion hat das unübliche Verfahren bereits bei der ursprünglichen Beschlussfassung zum Verkauf des Objekts im Juni 2024 kritisiert. Denn der Antrag zum Verkauf wurde in der letzten Sitzung des Finanzausschusses vor der Kommunalwahl eine Diskussion im Stadtrat oder Beratungen in anderen Ausschüssen mit den „alten“ Mehrheiten beschlossen. Es gab und gibt jedoch keinerlei Zeitdruck, der ein solch verkürztes Verfahren rechtfertigen würde. 5) Aufgrund der bestehenden Unklarheiten hat die CDU-Fraktion einen Antrag auf Aufhebung des Verkaufsbeschlusses gestellt, um transparent, fair und mit der gebotenen Ruhe über die Zukunft der Immobilie diskutieren zu können. Der Antrag wurde frist- sowie formgerecht gestellt und in den zuständigen Ausschüssen diskutiert. Den Vorwurf eines ‚undemokratischen‘ Vorgehens weisen wir entschieden zurück und erinnern in diesem Zusammenhang an die sehr fragwürdigen Umstände der Beschlussfassung zum Verkauf im Juni 2024. 6) Zu den vertraglichen Details werden wir uns weiterhin nicht äußern, da diese als nichtöffentlich eingestuft sind. _____________________________________________________________________________________ gez. Christoph Bernstiel Vorsitzender CDU-Fraktion Halle (Saale), 20.08.2024 Pressemitteilung __________________________________________________________________________ Die hallesche Sportlandschaft muss Vorrang haben __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) spricht sich gegen eine geplante Förderung von mindestens 100.000 Euro für den Start einer Etappe der Deutschland-Tour in Halle aus. Die Risiken für den städtischen Haushalt sind zu groß, die erhofften Vorteile eines solchen Großevents mehr als zweifelhaft: „Die erforderlichen 100.000 Euro könnten besser für die Förderung der ansässigen Sportvereine sowie für die Unterstützung der traditionsreichen Hallenser Sportveranstaltungen genutzt werden. Die Versicherung der Verwaltung, die erforderlichen zusätzlichen Mittel kämen nicht aus dem Sporthaushalt, ist eine Selbsttäuschung. Eine neue freiwillige Leistung ist angesichts unserer Haushaltslage und der dabei ohnehin schon unterfinanzierten Sportförderung nicht sinnvoll“, erklärte Dr. Christoph Bergner, der stellvertretender Vorsitzender des Sportausschusses ist. Straßenradsport ist in Sachsen-Anhalt keine Schwerpunktsportart und in der halleschen Sportlandschaft relativ wenig verankert. Stadträtin Ulrike Wölfel zieht zudem die Wunschvorstellungen in Zweifel, dass durch diese neue Großveranstaltung auch zusätzliche Förderer und Sponsoren nach Halle gelockt werden könnten, welche den städtischen Haushalt entlasten: „Der Kreis der möglichen Geldgeber für den Sport ist seit Jahren überschaubar: Fast alle der infrage kommenden Firmen sind kommunale Unternehmen, die bereits einen Großteil der Unterstützung für den halleschen Sport ermöglichen. Geld, das in neue Projekte fließt, steht dann mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr für die Nachwuchsarbeit im Kinder- und Jugendbereich oder die etablierten Veranstaltungen in der Stadt zur Verfügung.“ __________________________________________________________________________ gez. Christoph Bernstiel gez. Dr. Christoph Bergner gez. Ulrike Wölfel Vorsitzender CDU-Fraktion Mitglied im Sportausschuss Mitglied im Sportausschuss Halle (Saale), 07.06.2024 Pressemitteilung Wir brauchen mehr Respekt und Unterstützung für die Polizei – gerade in der Jugendarbeit ______________________________________________________________________________________________ Für die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) ist es unerträglich, dass, gerade in Anbetracht der aktuellen Ereignisse, der Jugendhilfeausschuss der Stadt Halle sich entscheidet, einen Träger den Betrieb eines „selbstverwalteten Jugendklubs“ mit Steuergeld zu fördern, der sich dezidiert abwertend und voller Vorurteile über die Polizei äußert. Claudia Schmidt, Mitglied des Jugendhilfeausschusses stellt klar: „Die Erklärungen des Trägers („Statement zum Fall der >>Bullenspitzel<<") und das Bildmaterial, welches in den Social Media Auftritten ersichtlich ist, lassen starke Zweifel an der Eignung des Trägers für die verantwortungsvolle Position als Betreiber einer Jugendhilfeeinrichtung aufkommen. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, die Förderung abzulehnen. Leider wurden wir überstimmt. Jetzt erwarten wir, dass der Träger seine Kommunikation und das Konzept für seine pädagogische Arbeit überarbeitet.“ Am heutigen Tag gedenkt die Polizei Baden-Württemberg, gemeinsam mit vielen Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land, dem Polizeibeamten Rouven L, der in Erfüllung seines Dienstes getötet wurde. Er verteidigte die Demokratie, ehrenamtliche Politik, die Meinungsfreiheit und Menschenleben. Er wurde dafür kaltblütig ermordet. Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek fordert „Wer die Polizei als Feindbild sieht und mit Organisationen sympathisiert, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, der sollte konsequenterweise nicht von staatlichen Fördermitteln profitieren.“ Wir haben zudem immense Probleme mit Jugendkriminalität in der Stadt Halle, viele Opfer trauen sich nicht, bei der Polizei eine Anzeige gegen die Täter zu stellen. Zu einer der wichtigsten Aufgaben der Jugendhilfe gehört es, die Prävention von Kriminalität zu unterstützen. Dies ist nur bei einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Polizei möglich. Aufforderungen an Opfer von Gewalt, aus ideologischen Gründen die Zusammenarbeit mit der Polizei zu verweigern, sind hierbei kontraproduktiv. Der Träger kritisierte zudem, dass sich Opfer von Gewalt „nicht mehr an linksradikale Grundsätze gehalten“ hätten und „umfangreich mit der Polizei kooperierten“. Wie soll ein Verband, der in der Polizei „keinen Freund und Helfer“ sondern „eine Gefahr“ sieht, Kinder und Jugendliche, viele noch neu in Deutschland, zu Respekt und einem vertrauensvollen Umgang animieren? __________________________________________________________________________ _______________ gez. Andreas Scholtyssek gez. Claudia Schmidt Vorsitzender CDU-Fraktion Stadträtin, Mitglied Jugendhilfeauschuss, CDU-Fraktion Halle (Saale), 19.06.2024 Pressemitteilung __________________________________________________________________________ Neue CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) konstituiert sich __________________________________________________________________________ Am Montag, den 17.6.2024, hat sich die neue CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) konstituiert. In den Fraktionsvorstand gewählt wurden Dr. Ulrike Wünscher und Claudia Schmidt als Stellvertreterinnen sowie Christoph Bernstiel als Vorsitzender. Dazu erklärt der neue Vorsitzende: „Zunächst danke ich Andreas Scholtyssek für die letzten Jahre, in denen er unsere Fraktion in schwierigen Zeiten geradlinig und geschlossen geführt hat. Darüber hinaus freue ich mich sehr, dass in der neuen Fraktion viele neue, aber auch einige erfahrene Stadträte vertreten sind, die alle das gemeinsame Ziel verfolgen: Die bürgerliche Mitte in Halle zu stärken.“ Bei der Kommunalwahl am 9. Juni 2024 wurden von der Liste der CDU Halle 11 Stadträtinnen und Stadträte gewählt, die sich jetzt in der CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) zusammengeschlossen haben. Mitglieder der Fraktion sind (v.l.n.r.): Dr. Christoph Bergner Jan Riedel Guido Haak Dr. Ulrike Wünscher Christoph Bernstiel Claudia Schmidt Henry Körner Ulrike Wölfel Dr. Alexander Vogt Dr. Jörg Erdsack Hans-Joachim Berkes (n.a.) __________________________________________________________________________ gez. Christoph Bernstiel Vorsitzender CDU-Fraktion Halle (Saale), 05.04.2024 Pressemitteilung Untätigkeit der Stadtverwaltung und Wahlkampfgetöse gefährden die erfolgreiche Gründung einer neuen Schule in Halle _______________________________________________________________________ _______________________ Die Qualität der Bildung für unsere Kinder in den Schulen ist ein zentrales Thema für die CDU-Fraktion. Wir brauchen in Halle jetzt neue Schulplätze. Wir schauen konstruktiv und lösungsorientiert in die Zukunft: Die Gründung einer weiterführenden Schule in Heide-Nord als Sekundarschule ist die einzige Option, die zeitnah zur Verfügung steht. Diese Gründung hilft, den Bedarf an Plätzen zu decken und die Schullandschaft kann durch eine Schule im halleschen Norden bereichert werden. Die Litanei an Klagen und unproduktiven Debatten bringt uns nicht näher an eine neue Schule. Diese soll eigentlich im neuen Schuljahr erfolgreich starten: Dafür wurde noch nicht genug getan. Daher müssen zeitnah die notwendigen Schritte unternommen werden. Aus der aktuellen Diskussion um die Schulentwicklung in Halle im Stadtrat und im Bildungsausschuss dringen viele, auch falsche und widersprüchliche, Aussagen nach außen, die Eltern und Schülern verunsichern. Für die unterschiedlichen Bedürfnisse der Schüler muss es angepasste Lösungen geben, keine Schulform stellt eine universale Lösung für die aktuellen Herausforderungen dar. In einem Punkt sind sich alle Akteure einig: Halle benötigt jetzt zusätzliche Plätze an den weiterführenden Schulen. Im Interesse einer zügigen Gründung der neuen weiterführenden Schule in Heide-Nord vertreten wir folgende Auffassungen: 1. Verschiedene Fraktionen im Stadtrat stellen die Entscheidung für eine Sekundarschule in Heide-Nord als Affront dar. Tatsächlich war der Entscheidungsprozess Teil eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Wir leben in einem Rechtsstaat, der an Verfassung, Gesetz und weitere Regelungen gebunden ist. Die Schulentwicklungsplanungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SEPL-VO), die 2020 noch von der bundesweit ersten „Kenia-Koalition“ aus CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wurde, sieht Mindestschülerzahlen für die Neugründung von Schulen im Land vor. Damit sollen die Bestandsfähigkeit und sinnvolle Schulgrößen für handlungsfähige Schulen gewährleistet werden. Die von der Stadtverwaltung auf Grundlage der gültigen Prognosen errechneten Schülerzahlen gaben aber keine Neugründung einer IGS auf Grundlage der Verordnung her, weshalb auch die Stadtverwaltung letztlich eine Sekundarschulgründung, bei der die Mindestschülerzahlen geringer angesetzt werden, empfahl, um allen Schülern im kommenden Schuljahr einen Schulplatz anbieten zu können. Jetzt das Bildungsministerium für die Einhaltung von Recht und Ordnung zu kritisieren, ist zutiefst populistisch und ignoriert die selbst gesetzten Regeln. 2. Das Bildungsministerium hat im Laufe der Verhandlungen gegenüber Stadträten und der Stadtverwaltung klargemacht, dass es eine schnelle Umwandlung der neuen Schule in eine Gemeinschaftsschule vorschlage und mit allen verfügbaren Ressourcen unterstützen werde. Auch um dem Wunsch vieler Eltern nach einem längeren gemeinsamen Lernen gerecht zu werden und somit perspektivisch den Aufbau einer gymnasialen Oberstufe zu ermöglichen. Dass das möglich ist, beweisen viele erfolgreiche Gemeinschaftsschulen im Bundesgebiet. Und mit der Gemeinschaftsschule Heinrich Heine in Halle-Neustadt haben wir in unserer Stadt ein über die Stadtgrenzen hinaus anerkanntes Beispiel einer funktionierenden Gemeinschaftsschule, die sich anschickt, eine eigene Oberstufe zu etablieren und die seit einigen Jahren von weit über 100 Schülern pro Jahr als Erstwunsch angewählt wird. Der Standort Heide-Nord könnte sich in diesem Zusammenhang als Vorteil herausstellen, da der genuine Einzugsbereich aus Eigenheimsiedlungen, beschaulichen Vororten und der Großwohnsiedlung besteht und damit für eine gute soziale Durchmischung sorgen könnte. 3. Außerdem scheinen viele lautstarke Akteure gar keine genaue Kenntnis der Schulformen zu haben. Die Phalanx der IGS-Befürworter im halleschen Stadtrat von den Linken über die Grünen bis zur AfD stellen die IGS als die allheilbringende Schulform des längeren gemeinsamen Lernens dar. Auch die Verlautbarungen des StadtElternRates haben seit Jahren den Tenor. Die Gesamtschule ist die beste Schulform, Eltern sollten für ihr Recht klagen, ihr Kind auf eine Gesamtschule zu schicken. Bei den Eltern kommt an: Was derart begehrt ist, muss auch gut sein. Dabei wird kaum erwähnt, dass in dieser Schulform schon ab der 7. Klasse und dann darauf aufbauend in den weiteren Jahrgängen leistungsdifferenzierende Kurse bis hin zu eigenen optionalen Gymnasialschienen ab der 9. Klasse gebildet werden. In einer Gemeinschaftsschule hingegen gibt es so etwas nicht, sondern dort lernt man tatsächlich bis zum Schulabschluss gemeinsam. Der Vorschlag der Bildungsministerin, die bestehenden IGS in Halle um zusätzliche Klassen zu erweitern, wurde gar nicht in Betracht gezogen, die entsprechende Anregung der Vorsitzenden des Bildungsausschusses, Claudia Schmidt, wurde im April sogar mit Hohn begegnet. Dabei ist Bildungsexperten eindeutig klar, dass eine IGS eine sehr große Schule sein muss, also sieben- oder achtzügig laufen muss, damit sie überhaupt eine Oberstufe aus eigener Kraft gründen kann und damit sie ihr Versprechen, eine Schule aller Abschlüsse zu sein, überhaupt einlösen kann. Die drei IGS in Halle sind mit 4-5 Zügen schlichtweg zu klein und können nur durch Kooperationen eine Oberstufe gewährleisten, was aber die Erwartungen der Elternschaft nicht einlöst und im Gegenteil sogar zu Entwicklungshemmnissen und eventuell sogar zu weniger Abiturienten aus den IGS heraus führt, da man sich in Halle als Schüler einer IGS in Klasse 11 häufig in anderen Schulgebäuden mit fremden Lehrern wiederfindet. Wenn man die IGS stärken will, sollten die bestehenden IGS vergrößern, damit diese tatsächlich den Anspruch an diese Schulform erfüllen. Ohne diese Maßnahme sind die IGS in Halle eigentlich auch Sekundarschulen, die dann gerade einmal 30% der Schülerschaft an eine kooperierende Oberstufe überleiten. 4. Im Februarstadtrat 2024 wurde die Gründung der Sekundarschule Halle-Nord im Zuge der Schulentwicklungsplanung beschlossen. Seitdem hat die Stadtverwaltung nicht genug Anstrengungen unternommen, den Eltern in Halle, die ja diese neue Schule mit der Schullaufbahnerklärung Anfang Februar 2024 gar nicht anwählen konnten, publik zu machen, dass es eine weitere Option im Norden der Stadt geben wird. Gerade eine Schulneugründung benötigt eine offensive Öffentlichkeitsarbeit, um ihren Start nicht zu gefährden. Wo sind die Presseerklärungen, Statements der Verwaltungsspitze und Hinweise der Verantwortlichen auf diese neue Schule? Woher sollen Eltern, die sich oftmals nicht so intensiv mit der Bildungspolitik der Stadt beschäftigen können, erfahren, dass ein neues Schulprojekt für Ihre Kinder entsteht? Die Neugründungen der letzten Jahre zeigen doch, dass, auch mit tatkräftiger Unterstützung der Stadtverwaltung, tolle Schulen mit motivierten Kollegien entstehen, die unsere Schullandschaft bereichern. Warum arbeiten wir nicht endlich zusammen für eine erfolgreiche Sekundar- oder Gemeinschaftsschule im Norden der Stadt? __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek gez. Claudia Schmidt Vorsitzender CDU-Fraktion Stadträtin, Mitglied Bildungssauschuss, CDU-Fraktion Halle (Saale), 27.02.2024 Pressemitteilung Beschluss führt zu Scherbenhaufen in der Schulpolitik _________________________________________________ _________________________ Die CDU-Fraktion bedauert den Stilstand in der Schulpolitik durch den Beschluss zur Schulentwicklungsplanung im Stadtrat von Halle. Damit die Familien rechtzeitig erfahren, wo ihr Kind in die Schule kommt, damit wir in Halle für jedes Kind einen Schulplatz haben, muss der Stadtrat jetzt so schnell wie möglich beschließen, eine genehmigungsfähige, weiterführende Schule zu eröffnen. Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek erklärt: „Bewusst wird hier die Konfrontation mit dem Land gesucht, indem man auf einem rechtswidrigen Vorgehen beharrt. Das neue Schuljahr rückt näher. Stadtverwaltung und Stadtratsfraktionen, allen voran Linke und Grüne, haben einen Scherbenhaufen hinterlassen und manövrieren das wichtige Projekt der Neugründung einer weiterführenden Schule in eine Sackgasse.“ Die Schüler, bei denen der Wechsel auf eine weiterführende Schule ansteht, müssen dies ausbaden: Eltern und ihre Kinder hängen in der Luft, weil sich durch den Stadtratsbeschluss mit Änderungen, die Linke, Grüne und SPD unterstützen, eine zeitaufwendige Konfrontation anbahnt. Die Stadtverwaltung wollte eine Integrierte Gesamtschule (IGS) in einem maroden Gebäude im Süden von Halle (Ottostraße) gründen. Diese Pläne passen aus zwei Gründen nicht in die hallesche Schullandschaft: Erstens gibt es für die Eröffnung einer weiteren IGS nicht genügend Schüler, zweitens wird ein weiterer Standort im Süden nicht benötigt. Eine konstruktive Lösung zeigt unser Änderungsantrag zur Schulentwicklungsplanung auf, dem leider im Stadtrat Januar 2024 nur in Teilen zugestimmt wurde: Die Gründung einer kleineren Sekundarschule, die bei Bedarf später in eine Gemeinschaftsschule* mit eigener Oberstufe umgewandelt werden könnte. „Diese Schule wäre sofort genehmigungsfähig und könnte, an dem von uns favorisierten Standort im Norden von Halle, im kommenden Schuljahr starten“, erklärte Claudia Schmidt, Stadträtin und Vorsitzende des Bildungsausschusses. Die Schule könnte mit eigenen Schwerpunkten arbeiten, beispielsweise mit besonderer Praxisnähe für bestimmte Berufe. Die Stadtverwaltung hat mittlerweile gegen den Beschluss des Stadtrates Widerspruch eingelegt, da dieser rechtswidrig ist. Doch zuvor wurden die Fraktionen animiert den Beschluss so zu fassen. Schließlich habe man bereits in der Vergangenheit Erfolge bei Streitigkeiten mit dem Land Sachsen-Anhalt gehabt, so der Tenor. Solch ein Handeln, auf dem Rücken der Schüler, ist unverantwortlich. Warum ist eine weitere IGS momentan nicht möglich und nicht sinnvoll? Landesschulamt und Bildungsministerium hatten bereits vor dem Beschluss und auch im Nachgang klargestellt, dass eine neue Schule eine Mindestanzahl an Schülern je Klassenstufe vorweisen müsse und die Mindestschülerschaft auch nicht zu Lasten bereits bestehender Schulen erreicht werden dürfe. Denn nur so kann die ausreichende Versorgung der Schulen mit Lehrkräften sichergestellt werden. Diese Mindestschülerschaft wird für eine neue IGS momentan nicht erreicht. Eine neue Schule könnte, bei der momentanen Auslastung, den Bestand existierender Schulen gefährden. Die halleschen Gesamtschulen sind zudem bereits jetzt zu klein und haben zu wenig Schüler, um in der eigenen Schule, mit den eigenen Lehrern eine Oberstufe (Klasse 11-13) eröffnen zu können. Kinder, die an einer Gesamtschule unterrichtet werden, können deshalb oftmals ihr Abitur nicht an ihrer Schule machen. Genauso wie Schüler an einer Sekundarschule, die sich für ein Abitur entscheiden, müssen sie ihr gewohntes Umfeld verlassen. Mehrere Gesamtschulen kooperieren in Halle für eine Mindestschülerzahl in der Oberstufe. Die Schüler machen die Abiturvorbereitungen dadurch oftmals in einer fremden Schule. Der rechtliche Rahmen erlaubt gerade aus diesem Grund eigentlich nur die Eröffnung sehr großer IGS, die eine eigene Oberstufe bilden und das Abitur an der eigenen Schule ermöglichen können. Dieses Kriterium erfüllt bislang keine der existierenden IGS in der Stadt Halle. ________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Claudia Schmidt Fraktionsvorsitzender Mitglied Bildungsausschuss *Gemeinschaftsschulen ermöglichen längeres gemeinsames Lernen in den Klassenstufen fünf bis acht. Der Unterricht wird für das Leistungsvermögen und die individuellen Entwicklungsstände der Schüler differenziert. Ab der 9. Klasseerfolgt eine stärkere Spezialisierung und dadurch ist der Erwerb aller Abschlüsse möglich. https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schulsystem/allgemeinbildende-schulen/gemeinschaftsschule , Zugriff: 27.02.2024.

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Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar. 5. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen Diese Internetseite erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen. Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen ziehen wir keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch uns daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert. 6. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite Diese Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte. 7. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. 8. Rechte der betroffenen Person a) Recht auf Bestätigung Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. b) Recht auf Auskunft Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden: - die Verarbeitungszwecke - die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden - die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen - falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für - - die Festlegung dieser Dauer - das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung - das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten - das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. c) Recht auf Berichtigung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist: Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Dieser unser Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird. Wurden die personenbezogenen Daten von uns öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Unser Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen. e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Dieser Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen. f) Recht auf Datenübertragbarkeit Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen unserer Mitarbeiter wenden. g) Recht auf Widerspruch Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber uns der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden unserer Mitarbeiteroder wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. 9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO). 10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner. 11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind. 12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte. 13. SSL-Verschlüsselung Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS. 14. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung. 15. Verwendung von Google Maps Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier . 16. Verwendung von Adobe Typekit Wir setzen Adobe Typekit zur visuellen Gestaltung unserer Website ein. Typekit ist ein Dienst der Adobe Systems Software Ireland Ltd. der uns den Zugriff auf eine Schriftartenbibliothek gewährt. Zur Einbindung der von uns benutzten Schriftarten, muss Ihr Browser eine Verbindung zu einem Server von Adobe in den USA aufbauen und die für unsere Website benötigte Schriftart herunterladen. Adobe erhält hierdurch die Information, dass von Ihrer IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Weitere Informationen zu Adobe Typekit finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Adobe, die Sie hier abrufen können: www.adobe.com/privacy/typekit.html 17. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling. Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Duisburg tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner IT- und Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt.

  • CDU-Fraktion Halle (Saale) | Streckenbach

    < zurück Hans-Joachim Berkes Stadtrat E-Mail: Hans-Joachim.Berkes@halle.de Stadtratsarbeit: Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Digitalisierung Beirat Stadtmarketing Aufsichtsrat HAVAG Geboren 1956 in Halle (Saale) Verheiratet, 3 Kinder Dipl.-Lehrer/Dipl.-Philosoph Bürgerinitiative Halle-Rosengarten Parteilos Gemeinsam mit der Bürgerinitiative habe ich mich entschlossen, für den Stadtrat zu kandidieren, um alle realisierbaren Initiativen und Vorhaben zu unterstützen, die den Hallenserinnen und Hallensern am Herzen liegen. Seit 10 Jahren engagiere ich mich als Sprecher der BI Halle-Rosengarten. Wir haben bewiesen, was man mit Eigeninitiative und Ausdauer erreichen kann. Als Sprecher des Fahrgastbeirates der HAVAG setze ich mich seit 20 Jahren für einen gut funktionierenden Nahverkehr ein.

  • CDU-Fraktion Halle (Saale) | Dr. Jörg Erdsack

    < zurück Dr. Jörg Erdsack Stadtrat E-Mail: Joerg.Erdsack@halle.de Stadtratsarbeit: Mitglied Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung Mitglied Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben Mitglied Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied Trägerversammlung Jobcenter Aufsichtsrat Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH geboren 1977 in Halle (Saale) aufgewachsen in Halle-Neustadt Diplom-Chemiker, Mitarbeiter der Deutschen Energie-Agentur GmbH Mitgliedschaften: WSG 5. WK Halle-Neustadt e.V. (Halle), Begegnungsstätte Bürgerladen e.V. (Halle), Deutsch-Atlantische Gesellschaft e.V. (Bonn, Regionalkreis Magdeburg), Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (Berlin, Reservistenkameradschaft Halle).

  • Stadtrat 2024

    < zurück < zurück < 2023 top < 2022 Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) für den November 2024: Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage Haushalt Händel-Festspiele https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30160 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage Haushalt Kulturentwicklungsplan https://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=20771&toselect=232965 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage Haushalt Wahlen Jugendparlament https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30163 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage Haushaltskonsolidierungskonzept Haushaltssatzung Haushaltsplanung 2025 https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30124 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage Haushalt - politische Einflussnahme https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30162 Antrag der CDU-Fraktion auf Neubesetzung des Ausschusses für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30073 Antrag der CDU-Fraktion auf Neubesetzung im Kulturausschuss https://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=20771&toselect=232439 Antrag der CDU-Fraktion für eine Neubesetzung im Aufsichtsrat der Stadion Halle Betriebs GmbH https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30077 Antrag der CDU-Fraktion zur Neubesetzung des Aufsichtsrates der Flugplatzgesellschaft mbH Halle Oppin https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30071 Antrag der CDU-Fraktion zur Neubestimmung der Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Planungsangelegenheiten und Stadtentwicklung https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30074 Antrag der CDU-Fraktion zur Priorität der Planung eines Parkhauses am Riebeckplatz https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30078 Antrag der CDU-Fraktion zur Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30075 Anfrage der Stadträtin Claudia Schmidt (CDU-Fraktion) zum Spielplatz Kanena https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30068 Anfrage der Stadträtin Ulrike Wölfel (CDU-Fraktion) zum Verbot von Hunden auf Friedhöfen https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30079 Anfrage der Stadträtin Ulrike Wölfel (CDU-Fraktion) zum Zustand des Areals des ehemaligen Nachwuchszentrums des HFC https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30067 Anregung der CDU-Fraktion zur Nutzung alternativer Parkflächen am Riebeckplatz https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=30069 Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) für den Oktober 2024: Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Beschluss über die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in Halle (Saale) VII/2024/07199 https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29988 Anfrage des Stadtrates Christoph Bernstiel (CDU-Fraktion) zu den Möglichkeiten der Beschulung von Sportlern mit Behinderung https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29954 Anfrage des Stadtrates Dr. Jörg Erdsack (CDU-Fraktion) zu den Öffnungszeiten der Schwimmhalle in Halle-Neustadt https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29956 Anfrage des Stadtrates Dr. Jörg Erdsack (CDU-Fraktion) zur Segregation in Halle-Neustadt https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29965 Anfrage des Stadtrates Henry Körner (CDU-Fraktion) zu den Prioritäten des Ordnungsamtes bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29955 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Vergabebeschluss Quartiersplattform -nichtöffentlich - Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle für den September 2024: Initiativen CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle September 2024 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Parkraumkonzept Johannesviertel (VII/2023/06103) https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29857 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Oberbürgermeisters (m/w/d) VIII/2024/00134 https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29875 Antrag der CDU-Fraktion zur Aussetzung eines Grundstücksverkaufes zum Nachteil der Stadt Halle (Saale) - nichtöffentlich - Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle für den Juni 2024: Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Variantenbeschluss - Kooperative Gesamtschule "Ulrich von Hutten", Schulstandort in der Roßbachstraße 78, 06112 Halle (Saale) Vorlage: VII/2024/07032 https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29507 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Förderung der Angebote der Träger der freien Jugendhilfe gemäß der Jugendhilfeplanung §§ 11 - 14, 16 SGB VIII in der Stadt Halle (Saale) - Prioritätensetzung für den Zeitraum ab 01.04.2024 und ab 01.05.2024 https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29514&voselect=20847 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Förderung der Angebote der Träger der freien Jugendhilfe, Schulsozialarbeit vom 01.08.2024 bis 31.07.2026 – Prioritätensetzung Vorlage: VII/2024/07139 https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29516&voselect=20847 Anfrage der CDU-Fraktion zur Hygiene an kommunalen Schulen https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29487 Anregung des Sachkundigen Einwohners Ingo Kautz, CDU-Fraktion, zur Einrichtung einer städtischen Planungsgruppe „100 Jahre Stadtwald Halle“ https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29509 Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle für den April 2024: Antrag der CDU-Fraktion zur Umstellung auf Bezahlkarten für Asylbewerber https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28878 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29350 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Variantenbeschluss Freiflächengestaltung Moritzburgring https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29347 Anfage der CDU-Fraktion zum Sachstand bei der Entwicklung eines Frühwarnsystems zu Schulabsentismus/ Schulschwänzerei https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29265 Anfrage des Stadtrates Christoph Bernstiel (CDU-Fraktion) zu entgangener Förderung für Straßenbauprojekte in Halle https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29270 Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle für den Mai 2024: Antrag CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Fraktion MitBürger zur Projektförderung für kulturelle Zwecke 2024, Antragstellung Darstellende Künste https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29325 Antrag der Fraktionen CDU und Hauptsache Halle zur Erarbeitung eines Konzeptes zur Sanierung, Instandsetzung und Instandhaltung der in den städtischen Zuständigkeitsbereich fallenden Straßen, Rad- und Fußwege durch die Stadtverwaltung https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29108 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur 1. Satzung zur Änderung der Satzung über das Verfahren zur Aufnahme und Auswahl in den 5. Schuljahrgang und die Festlegung von Kapazitätsgrenzen der Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, Gymnasien https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29476 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Antrag der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zur Überprüfung der Erhaltungssatzungen im Stadtgebiet https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29314 Anfrage der CDU-Fraktion zur Absicherung des Trainingsbetriebes bei der Sanierung der Sprunghalle in Halle-Neustadt https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29395 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Bahnunterführung in Kanena https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29399 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Zeitdauer der Beseitigung von Unfallschäden https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29401 Anregung des Stadtrates Christoph Bernstiel (CDU-Fraktion) zur Verkehrssituation im Stadtteil Frohe Zukunft https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29403 Christoph Bernstiel (CDU-Fraktion), Guido Haak (CDU-Fraktion) Erhaltungssatzung Nr. 55 – Gartenstadt Gesundbrunnen https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29406 Nichtöffentliche Anfrage der CDU-Fraktion zu Bürgerbeschwerden bezüglich einer gastronomischen Einrichtung in der Merseburger Straße Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle für den August 2024: Initiativen CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle August 2024 Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung finanz- und personalaufwendiger Stadtratsbeschlüsse https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29740 Anfrage der CDU-Fraktion zu den Mitteln für kurzfristige Reparaturen und langfristige Investitionen in die Gemeindestraßen, Geh- und Radwege https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29736 Anfrage der CDU-Fraktion zu den erfassten Ordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29738 Anfrage der CDU-Fraktion zum Bau eines neuen Radwegs von der Dieselstraße bis zum S-Bahnhof Südstadt (Ouler Straße) https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29734 Anfrage der CDU-Fraktion zur Aussetzung von Rückbauforderungen aufgrund der Erhaltungssatzung Gesundbrunnen (EHS 55) https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29741 Anfrage der CDU-Fraktion zu den verfügbaren Hundewiesen im Stadtgebiet https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29737 Anfrage des Stadtrates Hans-Joachim Berkes (CDU-Fraktion) zur geplanten Beseitigung der Schäden in der Kasseler Straße https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29732 Antrag der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) zur Berufung sachkundiger Einwohner https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29739 Anfrage der CDU-Fraktionen zu Stellflächen für Wohnmobile und Camping VIII/2024/00180 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29735 NICHTÖFFENTLICH: Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Beschlusses zum Verkauf eines kommunalen Grundstücks Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle für den Februar 2024: Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Beschlusses zum Antrag der Fraktionen MitBürger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD zur Umbenennung eines Abzweigs des Universitätsrings in Anton-Wilhelm-Amo-Straße https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29017 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Zweiten Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Halle (Saale) für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 - allgemeinbildende Schulen http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28863 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage Förderung entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Kulturarbeit 2024 https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29042 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale) https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28975 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28976 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zu Grünschnittmaßnahmen an der https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28999 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Baumaßnahme in der Ludwig-Wucherer-Straße https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29016 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Terminvergabe im Bürgerservice https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29000 Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle für den Januar 2024 Antrag der CDU-Fraktion zur Umstellung auf Bezahlkarten für Asylbewerber http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28878 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Zweiten Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Halle (Saale) für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 - allgemeinbildende Schulen http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28863 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage - Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) - Vorlagen-Nr.: VII/2023/05888 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28931 Änderungsantrag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Satzung über das Verfahren zur Aufnahme und Auswahl in den 5. Schuljahrgang und die Festlegung von Kapazitätsgrenzen der Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, Gymnasien ohne inhaltlichen Schwerpunkt und Sekundarschulen der Stadt Halle (Saale) - Aufnahmesatzung - http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28888 Anfrage der CDU-Fraktion zu den Kosten humanitärer Hilfe http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28880 Anfrage der CDU-Fraktion zum Entwicklungskonzept Hufeisensee http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28879 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Bahnunterführung Kanena http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28881 top

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    < zurück Dr. Christoph Bergner Stadtrat E-Mail: bergner-cdu@t-online.de Stadtratsarbeit: Sportausschuss Mitglied Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss Aufsichtsrat TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH Verwaltungsrat BMA BeteiligunsManagementAnstalt Halle (Saale) geb. 1948 in Z wickau, seit 1969 in Halle evang., verh., 3 Kinder, 6 Enkel 1990-2002 Mitglied des Landtages 2002-2017 Mitglied des Bundestages 2005-2013 parl. Staatssekretär Bundesinnenministerium 2019 - 2024 Mitglied des Stadtrates, stellv. Stadtratsvorsitzender, Vorsitz Sportausschuss "Die Kommunal- und Europawahlen 2024 fanden in politisch unruhigen Zeiten statt, die in den nächsten Jahren wahrscheinlich auch unsere Stadt vor besondere Herausforderungen stellen werden. Ich möchte gern meine Erfahrungen und Kontakte zum Wohle von Halle einbringen und bitte dafür um Ihr Vertrauen."

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