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- CDU-Fraktion Halle (Saale)
Datenschutzhinweise Der Schutz und die Sicherheit Ihrer privaten Daten sind uns als Fraktion wichtig, Sie haben ein Recht darauf, die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten zu behalten. Als Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) kommen wir aufgrund unserer Rechtsstellung und Aufgaben in vielfältiger Weise in Kontakt mit Ihren personenbezogenen Daten, im Regelfall vor allem deshalb, weil Sie uns mit Anliegen, Anfragen, Hinweisen, Kritik oder Petitionen kontaktieren. Ohne diesen Austausch mit Ihnen, könnten wir als Vereinigung von Stadträten unsere Aufgabe als Fraktion nicht wahrnehmen. Wir brauchen den gegenseitigen Dialog. Wir behandeln Ihre Daten, die dabei entstehen, sorgfältig und vertraulich entsprechend der Vorschriften der einschlägigen nationalen Gesetze wie dem Bundesdatenschutz- und dem Telemediengesetz. Mit dieser Datenschutzerklärung geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick, wie wir Ihre Daten nutzen, verarbeiten und speichern. Falls Sie hierzu Fragen haben, so wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. 1. Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen/Benennung der verantwortlichen Stelle Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist: Vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Christoph Bernstiel CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) (CDU) Schmeerstraße 1 D-06108 Halle (Saale) Telefon: +49 345 221 3063 Fax: +49 345 221 3064 E-Mail: cdu-fraktion(at)halle.de Eine Nutzung dieser Internetseite ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für uns geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Wir haben zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. 2. Begriffsbestimmungen Die Datenschutzerklärung unseres Unternehmens beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern. Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe: a) personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. b) betroffene Person Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden. c) Verarbeitung Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. d) Einschränkung der Verarbeitung Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken. e) Profiling Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. f) Pseudonymisierung Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden. h) Auftragsverarbeiter Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. i) Empfänger Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger. j) Dritter Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. k) Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. 3. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist: Vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Christoph Bernstiel CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) (CDU) Schmeerstraße 1 D-06108 Halle (Saale) Telefon: +49 345 221 3063 Fax: +49 345 221 3064 E-Mail: cdu-fraktion(at)halle.de 4. Cookies Diese Internetseite verwendet Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden. Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden. Durch den Einsatz von Cookies können wir den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären. Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie. Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar. 5. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen Diese Internetseite erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen. Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen ziehen wir keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch uns daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert. 6. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite Diese Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte. 7. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. 8. Rechte der betroffenen Person a) Recht auf Bestätigung Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. b) Recht auf Auskunft Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden: - die Verarbeitungszwecke - die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden - die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen - falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für - - die Festlegung dieser Dauer - das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung - das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten - das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. c) Recht auf Berichtigung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist: Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Dieser unser Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird. Wurden die personenbezogenen Daten von uns öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Unser Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen. e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Dieser Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen. f) Recht auf Datenübertragbarkeit Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen unserer Mitarbeiter wenden. g) Recht auf Widerspruch Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber uns der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden unserer Mitarbeiteroder wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. 9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO). 10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner. 11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind. 12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte. 13. SSL-Verschlüsselung Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS. 14. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung. 15. Verwendung von Google Maps Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier . 16. Verwendung von Adobe Typekit Wir setzen Adobe Typekit zur visuellen Gestaltung unserer Website ein. Typekit ist ein Dienst der Adobe Systems Software Ireland Ltd. der uns den Zugriff auf eine Schriftartenbibliothek gewährt. Zur Einbindung der von uns benutzten Schriftarten, muss Ihr Browser eine Verbindung zu einem Server von Adobe in den USA aufbauen und die für unsere Website benötigte Schriftart herunterladen. Adobe erhält hierdurch die Information, dass von Ihrer IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Weitere Informationen zu Adobe Typekit finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Adobe, die Sie hier abrufen können: www.adobe.com/privacy/typekit.html 17. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling. Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Duisburg tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner IT- und Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt.
- CDU-Fraktion Halle (Saale) | Bergner
< zurück Dr. Christoph Bergner Stadtrat E-Mail: bergner-cdu@t-online.de Stadtratsarbeit: Sportausschuss Mitglied Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss Aufsichtsrat TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH Verwaltungsrat BMA BeteiligunsManagementAnstalt Halle (Saale) geb. 1948 in Z wickau, seit 1969 in Halle evang., verh., 3 Kinder, 6 Enkel 1990-2002 Mitglied des Landtages 2002-2017 Mitglied des Bundestages 2005-2013 parl. Staatssekretär Bundesinnenministerium 2019 - 2024 Mitglied des Stadtrates, stellv. Stadtratsvorsitzender, Vorsitz Sportausschuss "Die Kommunal- und Europawahlen 2024 fanden in politisch unruhigen Zeiten statt, die in den nächsten Jahren wahrscheinlich auch unsere Stadt vor besondere Herausforderungen stellen werden. Ich möchte gern meine Erfahrungen und Kontakte zum Wohle von Halle einbringen und bitte dafür um Ihr Vertrauen."
- CDU-Fraktion Halle (Saale) | Dr. Ulrike Wünscher
< zurück Dr. Ulrike Wünscher E-Mail: ulrike.wuenscher@halle.de Stadtratsarbeit: Kulturausschuss Ausschuss für Planungsangelegenheiten Finanzausschuss Eigenbetrieb Kita Verwaltungsrätin, BMA BeteiligungsManagementAnstalt Halle (Saale) Aufsichtsrätin SWH Stadtwerke Halle Aufsichtsrätin, Theater, Oper und Orchester GmbH Halle (TOOH) geboren 1952 verheiratet, 1 Sohn, 2 Enkel evangelisch Toxikologin Bildung und Kultur für alle! Ich stehe für: Wohnortnahe gut ausgestattete Grund- und weiterführende Schulen. Vielfältige kulturelle Angebote auch in Stadtrandgebieten. Attraktive Stadtteilbibliothek als Begegnungsort für Kinder, Familien, Senioren. Eine lebendige Alltagskultur. „Meine Schwerpunkte sind die Fachgebiete Kultur und Bildung. Dabei versuche ich immer, die Stadt in ihrer Gesamtheit zu sehen, denn den Stadtteilen kann es nur so gut gehen wie der Stadt insgesamt. Bildung und Kultur in Halle sind Lebensqualität und Lebensfreude - bestimmende Faktoren, die unsere Stadt auszeichnen."
- CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale)
< zurück < zurück < zurück < zurück < zurück 2023 top Halle (Saale), 01.12.2022 www.facebook.com/CDUStadtratsfraktionHalleSaale Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass Polizei und Ordnungsamt nunmehr gemeinsam an Schulen im Einsatz sind, um Hallesche Schüler vor Überfällen zu schützen. „Die ausufernde Kriminalität muss bekämpf werden. Die Schulen dürfen damit nicht alleine gelassen werden. Die deutliche Präsenz von Polizei und Ordnungsamt sind ein abschreckendes Signal an potentielle Täter“, erklärte der Vorsitzende der CDU-Stadtratsfraktion, Andreas Scholtyssek. Wenn der Staat nicht für die Sicherheit der Bürger sorgt, ist das Fundament unseres Zusammenlebens gefährdet. Eine „Bürgerwehr“ von Eltern kann keine Lösung sein. Leider erhielt unser Lösungsvorschlag für ein umfassenderes Sicherheitskonzept keine Mehrheit im Stadtrat. Deswegen finden wir es verwunderlich, dass die Bildungsbeigeordnete Brederlow am 24.11.22 im Jugendhilfeausschuss den Eindruck machte, dass sie (und einige Schulleiter) in der Präsenz von Polizei und Ordnungsamt eher ein Image-Problem sehen. Die Jugendkriminalität von Banden wurde lange totgeschwiegen bzw. ignoriert und ist nach wie vor nicht unter Kontrolle. Ein umfassender Ansatz zur Lösung ist aber weiterhin nicht erkennbar. Davor die Augen zu verschließen und die Sicherheitskräfte zu ‚verstecken‘ hilft nicht bei der Lösung des Problems. Inwieweit die von der Beigeordneten angesprochenen „selbstorganisierten Freiräumen“ für Jugendliche bei der Bewältigung des Problems helfen sollen, erschließt sich uns ebenfalls nicht. Bürgerwehr für mehr Schulwegsicherheit? https://dubisthalle.de/buergerwehr-fuer-mehr-schulwegsicherheit Ordnungsamt bewacht Halles Problemschulen https://dubisthalle.de/ordnungsamt-bewacht-halles-problemschulen Halle (Saale), 20.09.2022 Pressemitteilung Ausufernde Straßenkriminalität: Stadt muss endlich handeln! __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) fordert die Stadtverwaltung erneut auf, endlich wirksame Maßnahmen gegen die immer weiter ausufernde Kriminalität jugendlicher Täter auf unseren Straßen zu ergreifen. Es müssen endlich alle relevanten Akteure in einer Krisen-Task-Force gebündelt werden, um zielführende Maßnahmen ergreifen zu können. Das Leugnen des Problems von der links-grünen Mehrheit im Stadtrat bringt uns ebenso wenig weiter, wie der ständige Verweis auf polizeiliche Zuständigkeiten seitens der Stadtverwaltung. Vom – maßgeblich auf unser Drängen hin – eingeführten 24-Stunden-Ordnungsamt erwartet die CDU-Fraktion einen stärkeren Beitrag zur Eindämmung der Gewalt auf unseren Straßen. In den Nachtstunden Knöllchen zu verteilen anstatt an den Brennpunkten Präsenz zu zeigen, ist für uns die falsche Prioritätensetzung. Wir haben in unserer Stadt glücklicherweise eine gewählte und aktiv arbeitende Vertretung für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund. Angesichts eines derzeit bekannten Täteranteils mit Migrationshintergrund von rund 25 Prozent ist auch der Ausländerbeirat aufgefordert, an diesem gravierenden Problem aktiv und konstruktiv mitzuwirken, anstatt sich mit Namensänderungsdebatten zu befassen. ________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Halle (Saale), 23.0.6.2022 Pressemitteilung E-Scooter haben endlich keine Narrenfreiheit mehr in Halle! __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle begrüßt die Ankündigung der Verwaltung, unseren Antrag aufzunehmen und ab 1. Juli 2022 die Anbieter von E-Tretroller-Verleihsystemen für das Parken der Fahrzeuge auf eine genehmigungspflichtige Sondernutzung festzulegen. Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek betont: „Die Verkehrsteilnehmer auf den Gehwegen, insbesondere Rollstuhlfahrer oder Mütter mit Kinderwagen, müssen vor den Gefahren umherliegender E-Scooter geschützt werden. Diese sind oftmals ein ärgerliches Hindernis, manchmal sogar Stolperfalle.“ Er fordert weiterhin: „Für Verkehrsrowdys und rücksichtslose Falschparker darf der E-Scooter kein Freifahrschein sein. Die Regeln müssen für alle Verkehrsteilnehmer gelten!“ Weiterhin können die Anbieter, für die Halle ein lukrativer Standort geworden ist, zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes beitragen: „Die Einnahmen durch die Sondernutzungsgebühr können für Halle eine wichtige Einnahmequelle werden“, so Scholtyssek. Wir begrüßen die Pläne, das Geschäftsgebiet der Verleihsysteme auch auf die Außenbereiche der Stadt auszudehnen, nur dann können künftig auch Fahrten mit dem PKW entfallen und die Roller können eine sinnvolle Ergänzung für die Mobilität in Halle werden. Bereits im Mai 2021 hatten wir einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, insbesondere um die leihbaren E-Tretroller sinnvoll in die Hallesche Verkehrslandschaft einzubinden. Unser Ansatz war, die Anbieter von E-Tretroller-Verleihsystemen zu verpflichten, ihre Fahrzeuge nur abgestimmt im Stadtgebiet zu platzieren, um verkehrs- und ordnungspolitisch unerwünschte Effekte zu vermeiden. Denn entscheidend für einen sinnvollen Beitrag der E-Scooter für eine zukunftsorientierte Mobilitätspolitik ist die Einbindung dieser Angebote an bestehende Strukturen, um wirkliche Synergieeffekte mit ÖPNV und sonstigen Individualverkehr zu schaffen. ___________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Antrag der CDU-Fraktion zur Prüfung der Vergabe einer Sondernutzungserlaubnis für die Betreiber von E-Tretroller-Verleihsystemen (E-Scooter) für die bessere Steuerung der E-Mobilität in Halle http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=18864 Halle (Saale), 18.05.2022 Pressemitteilung Der Wegfall von 120 Parkplätzen ist zu viel – Sanierung der Elsa-Brändström-Straße muss mit Augenmaß erfolgen __________________________ ________________________________________________ Die geplante Sanierung der Elsa-Brandström-Straße mit Mitteln aus dem Stadtbahn-Programm muss sich am Bedarf im Wohnquartier orientieren und darf nicht zulasten einzelner Verkehrsteilnehmer erfolgen. Diese Forderung bekräftigt jetzt die CDU-Stadtratsfraktion. "Wir stehen uneingeschränkt zum Stadtbahn-Programm. Allerdings sehen wir die von der Verwaltung dem Stadtrat vorgelegten Ausbauvarianten sehr kritisch. Die Argumentation all derer, die eine ersatzlose Streichung von 120 Parkplätzen in der Elsa-Brändström-Straße befürworten, erfolgt bisher auf der Grundlage fehlender oder nicht nachvollziehbarer Informationen. Außerdem hat die Verwaltung bereits eingeräumt, dass sich die Parkraumsituation vor Ort nach dem Umbau erheblich verschärfen wird. Völlig unverständlich ist, weshalb die Auswirkungen auf die Wirtschaft und die Gesundheitsversorgung im Wohnquartier im Vorfeld nicht untersucht wurden. Hier sehen wir dringenden Nachholbedarf", erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Stadtrat, Andreas Scholtyssek. Vor einer voreiligen Beschlussfassung im Stadtrat in einer Woche warnt auch CDU-Stadtrat Johannes Streckenbach, der bereits im Planungsausschuss mehr Zeit zur Prüfung und Abwägung einforderte: "Nach unseren bisherigen Gesprächen mit der Verwaltung und der HAVAG sehen wir zum Teil erhebliche Widersprüche in der Planung. Erschwerend kommt hinzu, dass offenbar ganz wesentliche Informationen den Stadträten bisher nicht zur Verfügung standen. Wenn auch der Schulbetrieb einer nahegelegenen Schule von den betroffenen Parkplätzen abhängen sollte, ergeben sich zusätzliche Fragen. Klärungsbedarf sehe ich auch im Hinblick auf die Ergebnisse des Baumgutachtens, welches den Mitgliedern im Planungsausschuss nicht zur Verfügung stand", so Streckenbach. Der vorliegende Änderungsantrag der CDU-Fraktion sieht den Erhalt von weiteren Parkplätzen vor, ist aber nicht in Stein gemeißelt und kann weiter optimiert werden. "Dazu wollen wir eine ernsthafte Prüfung und Abwägung in den Ausschüssen. Ein Kompromiss ist jetzt noch möglich", wirbt Scholtyssek für mehr Zeit. __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Halle (Saale), 25.04.2022 Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER sowie der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) Ängste endlich ernstnehmen! Forderung nach einem wirksamen Sicherheitskonzept! __________________________________________________________________________ Straßenraub und Gewalt durch jugendliche Banden halten jetzt schon seit einiger Zeit die Stadtgesellschaft von Halle in Atem. Andreas Wels (Fraktionsvorsitzender Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER) stellt klar: „Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass viele Bürgerinnen und Bürger unserer Heimatstadt bestimmte Orte meiden, weil sie sich dort unsicher fühlen. Eine wirksamere Sicherheitspolitik ist deshalb umso mehr dringend geboten. Wir dürfen vor der Zunahme von Straftaten im öffentlichen Raum nicht kapitulieren!“ CDU-Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek ergänzt: „Wir benötigen eine Null-Toleranz-Strategie für diese Kriminalität. Die Sicherheitsbehörden müssen energisch durchgreifen und die Justiz mit beschleunigten Verfahren Täter abschrecken.“ In den letzten Wochen hatten zumindest die gemeldeten Fälle zugenommen und immer mehr besorgte Eltern wendeten sich diesbezüglich an uns. Ein Bericht von TV Halle zeigte eindrücklich, welche Ängste sich bei Jugendlichen und Eltern verbreitet haben.1 Deshalb bringen die Fraktionen Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER sowie die CDU-Fraktion einen gemeinsamen Antrag für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts für die Stadt Halle (Saale) in den Stadtrat April ein. Das sind unsere Ansätze für eine verbesserte Sicherheitslage in Halle (Saale): Verbesserung der Beleuchtungssituation an als unsicher empfundenen Orten, wie sie auch von Jugendlichen gefordert werden (siehe Studie Streetworker). Zeitnahe Umsetzung des 24-Stunden-Dienstes des Ordnungsamtes für eine Verstärkung der Präsenz des städtischen Vollzugsdienstes an Problemstellen. Die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdienstes müssen die Polizei durch vermehrte öffentliche Sichtbarkeit und Ansprache von potentiellen Tätern dabei unterstützen, das Sicherheitsgefühl der Bürger wieder zu heben. Arbeitsfähigkeit / Einbindung des „ gegen Rassismus, Gewalt und Kriminalität“ herstellen. Denn momentan erfüllt der Präventionsrat seine angedachte Funktion nicht. Vernetzung mit relevanten Akteuren (z.B. Anwohnerinitiativen, Open-Air-Veranstalter) vorantreiben. Prüfung der gemeinsamen Nutzung von Ressourcen verschiedener Akteure und Sicherheitsbehörden durch die Vernetzung von IT-Systemen bzw. die gemeinsame Nutzung von Daten, beispielgebend könnte hier die Zusammenarbeit der Halleschen Verkehrs-AG mit der Polizei sein.2 Die Verwaltung und auch der Stadtrat sollten bei der Landespolizei auf den verstärkten Einsatz von Videoüberwachung an bekannten Schwerpunkten hinwirken. Es kann nicht hingenommen werden, dass die Bürgerinnen und Bürger von Halle stärker von (Gewalt)Kriminalität bedroht sind, als andere Menschen in Sachsen-Anhalt. Sogar in vergleichbaren Großstädten (beispielsweise Magdeburg) ist die Anzahl der Delikte weitaus niedriger und die Aufklärungsquote besser.3 Deshalb begrüßen wir die Einrichtung einer Ermittlungsgruppe durch die Landespolizei, die sich der der Jugend- und Bandenkriminalität widmet.4 Eine Studie unter halleschen Jugendlichen, die im Unterausschuss für Jugendhilfeplanung vorgestellt wurde, macht weitere Effekte der Kriminalität deutlich: Viele Jugendliche fürchten sich vor Kriminalität, Belästigung und Gewalt. Sie treffen sich deshalb, gerade nach Einbruch der Dunkelheit, lieber in belebten, innerstädtischen Wohngebieten und meiden schlecht beleuchtete Orte und einsame Plätze. In den Treffpunkten in Wohngebieten kommt es, aufgrund von Müll- und Lärmbelästigungen, aber zu Konflikten mit den Anwohnern. ___________________________________________________________________ gez. Andreas Wels gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Hauptsache Halle & FREIE WÄHLER CDU-Fraktion 1) Siehe: https://www.facebook.com/watch/?v=1627471910942632 , Zugriff am: 22.04.2022. 2)Siehe: “Police M.App” – Polizei nutzt Stadtwerke-App, um Halle sicherer zu machen – schneller vor Ort bei ÖPNV-Einsätzen, https://dubisthalle.de/police-m-app-polizei-nutzt-stadtwerke-app-um-halle-sicherer-zu-machen-schneller-vor-ort-bei-oepnv-einsaetzen , Zugriff am: 14.04.2022. 3) Siehe: https://dubisthalle.de/kriminalstatistik-halle-ist-krimineller-als-magdeburg-die-aufklaerungsquote-ist-geringer , Zugriff am: 22.04.2022. 4) Siehe: https://dubisthalle.de/wegen-steigender-jugendkriminalitaet-in-halle-wird-videoueberwachung-geprueft-staendige-ermittlungsgruppe-wurde-gegruendet , Zugriff am: 22.04.2022. Hier exemplarisch einige Presseberichte, die die Monate Januar, Februar und März 2022 betreffen (2021 und 2022 sind jedoch viele weitere Fälle dokumentiert): 31.03.2022 Jugendliche wollen sich wehren Halles Polizei warnt vor Selbstjustiz, https://www.mz.de/lokal/halle-saale/mit-schreckschusswaffe-geballert-polizei-am-landesmuseum-in-halle-im-einsatz-3358963 06. 02.2022: https://dubisthalle.de/versuchter-raub-am-bruchsee-in-halle-neustadt-mit-machete 03. 02.2022: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/mehr-ueberfalle-jugendliche-kriminalitaet-100.html 03.02.2022 Halle: Immer mehr Raubüberfälle auf Jugendliche https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/halle/halle/mehr-ueberfalle-jugendliche-kriminalitaet-100.html 22.01.2022: https://dubisthalle.de/raub-am-bergmannstrost-und-in-der-freyburger-strasse 15.01.2022: https://dubisthalle.de/jugendlicher-an-der-magistrale-ausgeraubt-taeter-zwingen-ihn-zur-sparkasse 09.01.2022: https://dubisthalle.de/jugendlicher-in-halle-neustadt-ausgeraubt-taeter-raubt-sogar-die-schuhe 08./09.01.2022: https://dubisthalle.de/in-seitenstrasse-gedraengt-20-jaehriger-in-der-grossen-ulrichstrasse-ausgeraubt 08./09.01.2022: https://dubisthalle.de/jugendliche-in-der-strassenbahn-ausgeraubt 05.01.2022: https://dubisthalle.de/versuchter-raub-am-landesmuseum-taeter-attackieren-mit-pfefferspray 04.01.2022: https://dubisthalle.de/mit-messer-bedroht-jugendliche-in-neustadt-und-am-unterberg-ausgeraubt 03.01.2022: https://dubisthalle.de/junger-mann-auf-der-ziegelwiese-ausgeraubt 02.01.2022: https://dubisthalle.de/jugendlicher-in-halle-neustadt-ueberfallen-kopfhoerer-abgenommen-und-geschlagen Halle (Saale), 12.03.2022 Pressemitteilung Schnellstmöglich für Sicherheit der Grundschüler in Halle West sorgen __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) fordert die Stadtverwaltung auf, zeitnah die baulichen Mängel an der Grundschule Halle West (ehemals Wolfgang-Borchert-Grundschule, zukünftig: Offried-Preußler-Grundschule) auszubessern und endlich die Bedingungen für den Start der Sanierung zu schaffen. Die Demonstration von Schülern und Lehrern der Grundschule am gestrigen Freitag, unter dem Motto „Wir sind wichtig. Schreibt uns nicht ab“, artikuliert ein wichtiges und unaufschiebbares Anliegen. Die Verwaltung ist bislang ihrer Pflicht nicht nachgekommen, die erforderlichen Nachweise für eine Kreditaufnahme zur Sanierung zu erbringen. Sicherheit und Lernerfolg der Schüler an einer der größten Grundschulen des Landes sind durch die marode bauliche Substanz gefährdet. Nachdem bereits ein Kind durch ein herabfallendes Teil der Fassade Verletzungen erlitten hat, ist eine weitere Verzögerung nicht akzeptabel. Nach unserer Auffassung hat es die Stadtverwaltung versäumt, in vollen Umfang die notwendigen Unterlagen für den Antrag beim Landesverwaltungsamt (LVwA) vorzulegen, der die Unabweisbarkeit der Kreditaufnahme für die Baumaßnahme zur Sanierung der Grundschule darlegt. Dies hat die Bildungsministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Eva Feußner, plausibel ausgeführt. Schuldzuweisungen der Stadtverwaltung an die Landesverwaltung bringen keinerlei Verbesserung der Situation. Aufgrund dieser Probleme erfolgt für den Stadtrat März auch eine Anfrage (siehe Anlage) der Stadträtin Claudia Schmidt (CDU-Fraktion) zur Personalsituation und zum baulichen Zustand der Wolfgang-Borchert-Grundschule (zukünftig: Offried-Preußler-Grundschule). ___________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek gez. Claudia Schmidt Fraktionsvorsitzender Stadträtin Halle (Saale), 15.02.2022 Pressemitteilung CDU fordert Einbindung der Öffentlichkeit beim IKC-Neubau __________________________________________________________________________ Anlässlich des heute geplanten Grundstücksverkaufes für das islamische Kulturcentrum (IKC) in Halle Neustadt erklärt die CDU-Fraktion: Wir wertschätzen die Integrationsarbeit des IKC e.V. und halten es für völlig inakzeptabel, wenn Menschen Ihre Religion in unserem Land nur unter Polizeischutz ausüben können. Darüber hinaus sind die räumlichen Zustände für die hohen Besucherzahlen absolut unzureichend. Es ist daher folgerichtig und begrüßenswert, dass nach einer Lösung für diese Probleme gesucht wird. Der nun von der Stadtverwaltung Halle eingeschlagene Weg ist jedoch falsch, und er birgt enormes Konfliktpotential. Denn bedauerlicher Weise kann trotz aller Sympathie für die Arbeit des IKC e.V. nicht ausgeblendet werden, dass ein Neubau einer Moschee, inkl. diverser Lehrund Begegnungsräume, Fragen und zum Teil auch Sorgen in der Bevölkerung hervorrufen wird. Für uns ist völlig unklar, warum heute im nichtöffentlichen Teil des Finanzausschusses, ohne jede öffentliche Vorberatung oder Beteiligung der Bevölkerung, ein Baugrundstück, welches an das bestehende Zentrum angrenzt, an den IKC e.V. verkauft werden soll. Eine solche Vorgehensweise bei einem so sensiblen Thema erinnert stark an eine Hinterzimmer- Mentalität, die all zu oft von Verschwörungstheoretikern aufgegriffen wird. Den Mitgliedern des IKC e.V. wird damit ein Bärendienst erbracht. Wir als CDU Stadtratsfraktion Halle fordern daher einen breiten und transparenten Diskussionsprozess, an dessen Ende eine tragfähige Lösung für den IKC e.V. und die Stadtgesellschaft steht. Der Stadtverwaltung stehen hierzu zahlreiche Instrumente wie Zukunftswerkstätten, Bürgerversammlungen oder Informationsveranstaltungen zur Verfügung. Vor dem Hintergrund absehbarer „Corona-Lockerungen“ werden solche Formate auch bald wieder möglich sein. Erfahrungen aus anderen Städten (z. B. Erfurt) belegen, dass schnelle Lösungen nicht immer die besten sind. Es wäre daher im Sinne aller Beteiligten, wenn die Stadtverwaltung ihre Beschlussvorlage vertagen würde. __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Die CDU-Stadtratsfraktion begrüßt den Beschluss im heutigen Stadtrat zur Wohnbauflächenbedarfsermittlung 2020 – 2040 der Stadt Halle (Saale) http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=18456&voselect=17617 : Stadtrat und Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek appellierte im Rat an die anderen Fraktionen die Vorhaben nicht zu blockieren oder zu verzögern: „Wir brauchen neue Flächen für den Wohnungsbau. Die Nachfrage nach Einfamilienhäusern und Bauland ist da. Nicht alle Menschen wollen in ‚Tiny Houses‘ oder in Plattenbauten leben. Die Preise für Bauland steigen immer mehr. Denn das Angebot ist zu knapp und die Nachfrage groß. Wenn wegen des knappen Angebotes das Preisniveau weiter steigt, können sich viele Familien den Traum vom eigenen Haus in Halle nicht mehr leisten. Es liegt an Ihnen: Wollen Sie junge Familien in Halle halten, oder wollen Sie noch mehr Abwanderung in das Umland? Ich appelliere an Sie: stimmen Sie der Verwaltungsvorlage zur Wohnbauflächenbedarfsermittlung 2020 – 2040 der Stadt Halle zu!“ Halle (Saale), 02.07.2021 Pressemitteilung CDU lehnt Duldung ausreisepflichtiger Asylbewerber ab und fordert gleiche Maßstäbe im Stadtrat _____________________________________________________________________________________________ Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2021 mit den Stimmen von Linken, Grünen, SPD und Mitbürgern einen Beschluss zum Stopp von Abschiebungen nach Afghanistan gefasst. Darin wird die Stadtverwaltung aufgefordert, bei ausreisepflichtigen, abgelehnten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Afghanistan eine Duldung zu prüfen. Die CDU-Fraktion im Stadtrat hat dieses Ansinnen abgelehnt. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses wurde während der Sitzung von der Verwaltung angezweifelt, der Antrag aber nicht geändert. „Eine Duldung abgelehnter, ausreisepflichtiger Asylbewerber lehnen wir grundsätzlich ab. In der Sache greift die Forderung der politischen Wettbewerber in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten oder seines Stellvertreters – dem so genannten übertragenen Wirkungskreis – ein. Wir gehen davon aus, dass die Verwaltung zeitnah Widerspruch gegen den Beschluss einlegen wird“, erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Stadtrat, Andreas Scholtyssek. Auch für den CDU-Stadtrat Johannes Streckenbach dürfen Politik und Verwaltung nicht den Anschein erwecken, dass bei Fragen, die nicht in der Zuständigkeit des Stadtrates liegen, unterschiedliche Maßstäbe angesetzt werden. „Das Landesverwaltungsamt hat in der Vergangenheit klargestellt, dass Prüfaufträge, die nicht in der Zuständigkeit des Stadtrates liegen, rechtswidrig sind und dem Stadtrat hier enge Grenzen gesetzt. Aus diesem Grund hat die Verwaltung unser Anliegen, zusätzliche Parkerleichterungen für Handwerker und Pflegedienste im Stadtgebiet zu schaffen, bisher stets abgelehnt. Eine mögliche Ungleichbehandlung von vergleichbaren Beschlüssen sehe ich kritisch.“ _____________________________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek gez. Johannes Streckenbach Fraktionsvorsitzender Stadtrat Halle (Saale), 30.06.2021 Pressemitteilung CDU fordert Feiern mit Maß und Mitte und konsequentere Kontrollen _____________________________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat appelliert an die Einwohner von Halle (Saale) in der Pandemie maßvoll mit den Freiheiten zum geselligen Beisammensein umzugehen und fordert die Verwaltung auf, übertrieben große Gruppierungen von feiernden Menschen konsequenter zu kontrollieren und solche Ansammlungen notfalls aufzulösen. Da die Corona-Eindämmungspolitik sowie die Impfkampagne auch in der Stadt Halle (Saale) zunehmend Erfolge zeigen, können die Hallenserinnen und Hallenser das Sommerwetter endlich auch wieder gemeinsam im öffentlichen Raum genießen. Die Pandemie ist allerdings noch nicht vollständig überwunden und ein Großteil der Jugendlichen erhält erst jetzt oder in den nächsten Monaten ein Impfangebot. Zeitgleich sind viele Clubs und Diskotheken noch geschlossen. In der Folge dieser Umstände werden zunehmend öffentliche Plätze zur „Open-Air-Party-Zone“ umfunktioniert. Die CDU-Fraktion freut sich über die Rückkehr des „Großstadtflairs“ und hat Verständnis für die „angestaute Feierlust“, insbesondere bei den jüngeren Hallenserinnen und Hallensern. Allerdings dürfen spontane Partys im öffentlichen Raum nicht zu Gefährdungen der Allgemeinheit sowie zur Vernachlässigung des Infektionsschutzes, der Ordnung und des Lärmschutzes führen. Selbst ohne die Corona-Auflagen stellen unangemeldete Veranstaltungen mit mehreren Hunderten von Menschen eine Herausforderung dar. Leider häufen sich die Beschwerden von Anwohnern in verschiedenen Stadtteilen, die über nächtlichen Lärm, Streitigkeiten, wildes Urinieren, Alkoholmissbrauch und erhebliche Umweltverschmutzung durch achtlos weggeworfenen Müll klagen. Bedenklich ist, dass die angezeigten Verstöße nicht zum Einschreiten der Sicherheitsbehörden (Polizei/Ordnungsamt) führen, wodurch sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nicht ernstgenommen fühlen. Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek: „Feiern ist richtig und wichtig, wir waren alle einmal jung. Aber die Situation in Halle gerät zunehmend außer Kontrolle. Familien und Schichtarbeiter haben ein Anrecht auf Ihre Nachtruhe und die Vermüllung unserer Natur und unserer öffentlichen Plätze ist inakzeptabel. Die Stadtverwaltung muss umgehend, in Abstimmung mit der Polizei, gegensteuern.“ ___________________________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek gez. Christoph Bernstiel Fraktionsvorsitzender Stadtrat Halle (Saale), 01.06.2021 Pressemitteilung CDU-Fraktion für JA-Stimme beim Bürgerentscheid am 06. Juni 2021 zur Aufhebung des Beschlusses zur autofreien Altstadt ______________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) begrüßt den Bürgerentscheid als Ausdruck einer lebendigen Demokratie und empfiehlt den wahlberechtigten Hallenserinnen und Hallensern, am 06. Juni 2021 beim Bürgerentscheid mit JA zu stimmen. Zusammen mit der Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt wird über die Aufhebung eines Stadtratsbeschlusses zur autofreien Altstadt entschieden. Mehr als 9.600 Menschen haben im vergangenen Winter, trotz Lockdown und Schneechaos, dafür gekämpft, dass der Bürgerentscheid über die autofreie Altstadt kommt. Jetzt haben die Wählerinnen und Wähler die Chance den Weg frei zu machen - für ein Mobilitätskonzept ohne Ideologie. Stadtrat Christoph Bernstiel, einer der Initiatoren des Bürgerentscheides: „Wir freuen uns auf den Bürgerentscheid, weil er die Chance bietet, Schaden von unserer Innenstadt abzuwenden. Darüber hinaus können wir nicht verstehen, warum ein solch weitreichender Beschluss gefasst wurde, bevor das neue Mobilitätskonzept der Stadt vorgelegt wird. Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek ergänzt: „Ohne Einbindung in ein ganzheitliches Mobilitätskonzept sind Einschnitte in das gewachsene Verkehrssystem der Stadt wenig zielführend. Daher fordern wir die Stadtverwaltung auf, das Mobilitätskonzept 2021 endlich vorzulegen.“ Die politischen Mitbewerber wehren sich mit Händen und Füßen gegen den Bürgerentscheid und machen Stimmung gegen diese direkte Form der Demokratie. Einige Stadtratsmitglieder gehen sogar soweit und stellen den Bürgerentscheid als ‚undemokratisch‘ dar. Die Bürger hätten den Beschluss einiger Fraktionen im Stadtrat zu akzeptieren. Gilt das Lob auf die direkte Demokratie nur, wenn diese hilft das eigene Weltbild durchzusetzen? Wollten die politischen Mitbewerber im Schatten der Pandemie lieber vorschnell Tatsachen schaffen? Den Mitgliedern der CDU-Fraktion im halleschen Stadtrat und den Unterstützern des Bürgerbegehrens unterstellt man gar „Unwahrheiten“. Angeblich würden die 540 Parkplätze für die Hallenser und ihre Gäste gar nicht wegfallen – weil ja ‚in Zukunft‘ neue Parkplätze errichtet werden – vielleicht zumindest. Christoph Bernstiel widerspricht deshalb klar: „Diese Taschenspieler-Tricks sind keine seröse Verkehrspolitik. Wir dürfen nicht chaotisch den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Bürger und Gewerbetreibende brauch hier und jetzt Parkplätze in der Altstadt. Erst wenn alternative Parkplätze, beispielsweise neue Parkhäuser, vorhanden sind, können wir erneut darüber nachdenken.“ ______________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Halle (Saale), 05.05.2021 Presseerklärung Der CDU-Stadtratsfraktion zum vorgelegten Dürreschutzkonzept der Stadtverwaltung __________________________________________________________________________ Vor mehr als 18 Monaten beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, ein Dürreschutzkonzept zu erarbeiten, in dem die verheerenden Dürreschäden der niederschlagsarmen Jahre 2018/19 bilanziert und die erforderlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung und den zukünftigen Erhalt der Stadtvegetation kalkuliert werden sollten. Am 22.04. 2021 legte die Stadtverwaltung das lang erwartete „Integrierte Dürreschutzkonzept 2021“ (VII/2021/02129) vor. Aus Sicht des CDU Stadtrates Dr. Christoph Bergner kann diese Vorlage jedoch nur der Auftakt für weitere Bemühungen um Wiederherstellung und Erhalt der geschädigten Vegetation im Stadtgebiet sein. Die CDU Stadtratsfraktion nimmt zu dieser Vorlage wie folgt Stellung: 1. Die enormen Vegetationsschäden, die während der zurückliegenden niederschlagsarmen Jahre im Stadtgebiet eingetreten sind, werden in der Vorlage leider nur unvollständig erfasst. Die Schadensanalyse beschränkt sich auf die Baumvegetation und erfasst dabei nicht einmal alle im städtischen Baumkataster ausgewiesenen Gehölze. Die sonstigen städtischen Vegetationsbereiche (Grünflächen, Strauchwerk, naturnahe Flächen) bleiben in der Vorlage unberücksichtigt. obwohl sie relevant wären. Das „integrierte Dürreschutzkonzept“ erfüllt das vorgegebene Anliegen des Stadtrates damit nur teilweise. Auch aus Sicht seiner Verfasser bleibt es ergänzungsbedürftig. Die CDU Fraktion setzt sich deshalb eine weitere Bearbeitung und Fortschreibung der Konzeptvorlage ein. 2. Da wir damit rechnen müssen, dass es sich bei den Niederschlagsdefiziten und Hitzeperioden der Jahre 2018/19, die zu eklatanten Vegetationsschädigungen führten, nicht nur um episodische Witterungsextrema, sondern um Folgen eines globalen Klimawandels handeln könnte, sind die Erkenntnisse und Aussagen des Dürreschutzkonzeptes auch in diesem Kontext auszuwerten. Die CDU Fraktion fordert das vorliegende Dürreschutzkonzept und seine weitere Bearbeitung in die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Halle einzubeziehen. 3. Auch wenn die Schadensanalysen des von der Verwaltung vorgelegten „integrierten Dürreschutzkonzeptes“ bisher nur unvollständige Angaben liefern, machen sie doch deutlich, dass allein schon die Wiederherstellung des Gehölzbestandes von vor 2018 an Straßen, Grünanlagen und in Waldflächen sowie dessen zukünftige Erhaltung nur mit einem Aufwand zu erreichen sind, für den die bisher vorhandenen Mittel nicht ausreichen. Die umfassende Erhaltung der städtischen Vegetation sowie die zukünftige Sicherung der für diesen Vegetationserhalt notwendigen Wasserversorgung wird zusätzlicher Ressourcen und Anstrengungen erfordern. Insofern ist es irreführend, dass die Verwaltungsvorlage weder finanzielle Auswirkungen noch aktivierungspflichtige Investitionen ausweist. Die CDU Fraktion hält es deshalb für erforderlich: - Zunächst die in der Vorlage als notwendig beschriebenen zusätzlichen Aufwendungen an Technik und Personal durch Umschichtungen im Haushalt bereitzustellen. - Bereits für die vor uns liegende Vegetationsperiode vorhandene Potentiale bürgerschaftlichen Engagements zum Grünflächenerhalt und Baumpatenschaften weiter zu stärken und auszubauen. 4. Nach den Dürreschäden und Vegetationsausfällen der letzten Jahre braucht die Wiederherstellung und Erhaltung der städtischen Vegetation mehr Beratung durch externe fachliche Expertise und systematische Finanzierungskonzepte. Da die vorhandenen finanziellen Spielräume der Stadt dabei eng begrenzt sind, fordert CDU Fraktion eine stärkere Priorisierung der Ausgaben zugunsten des städtischen Vegetationserhaltes. Das bedeutet für die zukünftige Arbeit des Stadtrates u.a.: - Stärkere Priorisierung systematischer Lösungsansätze für einen Vegetationserhalt gegenüber oft spontan formulierten Stadtratsinitiativen wie z.B. der Installation von Trinkbrunnen oder von Vorschlägen für einzelne Baumpflanzungen. - Der Stadtrat wird zukünftig stärker bereit sein müssen, zugunsten von umweltrelevanten Maßnahmen des Vegetationserhaltes auf die Realisierung finanzwirksamer aber entbehrlicher Initiativen in anderen Bereichen (z.B. Freiraumkonzepte, Nachtlebenagenturen u.ä.) zu verzichten. Nach Auseinandersetzung mit der Vorlage der Stadtverwaltung stellt Christoph Bergner zusammenfassend fest: „Auch, wenn das vorgelegte ‚integrierte Dürreschutzkonzept‘ der Stadtverwaltung bisher nur eine unzureichende Schadensanalyse und Problembeschreibung liefert, macht es doch die Dimension der Herausforderung deutlich, die mit dem Erhalt der städtischen Vegetation zukünftig verbunden sind. Nach den vergangenen Trocken- und Hitzeperioden braucht es umfassender und planvoller Anstrengungen um in Halle hinreichend Stadtgrün zu erhalten.“ __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek gez. Dr. Christoph Bergner Fraktionsvorsitzender Stadtrat Halle (Saale), 26.02.2021 Pressemitteilung CDU-Fraktion gegen Kürzung beim Kinderhospiz _____________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) verurteilt die Kürzung der Hilfe für das Ambulante Kinder- und Jugendhospiz Halle und weitere engagierte Vereine. Stadträtin Dr. Ulrike Wünscher erklärt: „Die Beschneidung der Förderung der „Ambulanten Betreuung und Begleitung von Familien“ des Kinder- und Jugendhospiz Halle im gestrigen Sozialausschuss um 2.000 Euro ist ein fatales Signal an alle ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Halle.“ Und der Stadtrat und Landtagsabgeordneter Bernhard Bönisch ergänzt: „Die Reduzierung der Unterstützung für die Projekte des Fördervereins der Deutschen aus Russland und des Vereins „Mit Handicap leben“ e.V. macht ebenso betroffen. Denn diese Träger leisten wichtige Arbeit und werden von einem starken, ehrenamtlichen Engagement getragen, nicht von bezahlten Funktionären.“ Die Einschnitte für die beiden letztgenannten Vereine konnten aber, aufgrund der massiven Kritik an den Plänen, zumindest abgemildert werden. Das Kinder- und Jugendhospiz bietet schwerstkranken und sterbenden Kindern sowie ihren Familien Betreuung und Begleitung. Ein Anliegen, das uneingeschränkt förderwürdig ist und deswegen auch in der Vergangenheit durch die Stadt Halle unterstützt wurde. Die Stadträtinnen Regina Schöps (Fraktion MitBürger & Die PARTEI) und Ute Haupt (Fraktion DIE LINKE) haben sich mit einem Änderungsantrag über den Vorschlag der Sozialverwaltung zur Förderung hinweggesetzt. Die Pläne beider Stadträtinnen für die Verwendung der Gelder sind äußerst zweifelhaft: Die Bezuschussung der Aktionen von ‚Medinetz‘ ist nach unserer Ansicht (und auch der Stellungnahme der Fachverwaltung) unzulässig. Eine medizinische Versorgung ist bei Notfällen in Deutschland für alle Menschen gesichert, auch wenn diese sich illegal in Deutschland aufhalten bzw. sich nicht an der allgemeinen Krankenversicherung beteiligen. ‚Medinetz‘ verwendet seine Gelder zudem auch für Aktionen im Ausland. Die Unterstützung der Migration nach Europa kann keine Aufgabe der Projektförderung der Stadt Halle sein. Die Verwaltung hatte in ihrer Stellungnahme zum Änderungsantrag deutlich deutlich davon abgeraten und auch auf die Rechtswidrigkeit des Antrages hingewiesen. Die bestehende Haushaltssperre und damit das Verbot der Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben durch die Stadt Halle interessierte die beiden Stadträtinnen jedoch ebenso wenig. Wir fordern die Verwaltung zu Konsequenz auf: Gehen Sie gegen diesen rechtswidrigen Änderungsantrag in Widerspruch! ______________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Halle (Saale), 09.02.2021 Pressemitteilung CDU-Stadtratsfraktion fordert bessere Organisation der Impfungen und Aufklärung ______________________________________________________________________________ Anlässlich der offensichtlichen Missstände bei den Corona-Impfungen in Halle fordert die CDU eine bessere Organisation der Impftermine ein. Angebrochene Impfdosen müssen vollständig an die nach Bundesimpfverordnung berechtigten Personengruppen abgegeben werden anstatt sie in einem intransparenten Zufallsverfahren zu verlosen. Der Oberbürgermeister und Leiter des Pandemiestabes Herr Dr. Wiegand scheint hierzu weder Imstande, noch gewillt zu sein. Seine Aussage, dass aufgrund der massiven Kritik übrig gebliebene Impfdosen derzeit vernichtet werden, ist skandalös. Es geht hier um Menschenleben! Da sind Trotzreaktionen wegen verletzter Eitelkeiten völlig fehl am Platz, so der Fraktionsvorsitzende Andreas Scholtyssek. Wir halten es für dringend erforderlich, den Pandemiestab um die fachliche Expertise von Landesbehörden zu erweitern, um dieses massive Organisationsproblem endlich zu lösen. Zur Aufklärung und unabhängigen Untersuchung der bisherigen offensichtlichen Defizite im Pandemiestab fordern wir den Oberbürgermeister auf, die Leitung des Pandemiestabes abzugeben. Weiterhin fordert die CDU umgehend eine Sondersitzung des Stadtrates zu diesem Impfskandal ein. Einer von der Mehrheit der Fraktionen beantragten Sondersitzung des Hauptausschusses verweigert der Oberbürgermeister leider aus fadenscheinigen, formalen Gründen seine Zustimmung. Angesichts dieses Verhaltens steht einmal mehr fest, dass Herr Dr. Wiegand an Transparenz und Aufklärung nicht interessiert ist. Die bisherigen Aussagen in seinen täglichen Pressekonferenzen sind eine Mixtur aus Rechtfertigungsversuchen und verzerrten Darstellungen bis hin zu Falschbehauptungen, so Scholtyssek abschließend. gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender _____________________________________________________________________________ Halle (Saale), 06.02.2021 Pressemitteilung _____________________________________________________________________________ CDU verurteilt unsolidarisches Verhalten des Oberbürgermeisters Anlässlich der Berichterstattung zur Corona-Impfung des Oberbürgermeisters und von zehn Stadträten zeigt sich die CDU-Fraktion über dieses unsolidarische und dreiste Verhalten erschüttert. Sich in Zeiten akuter Impfstoffknappheit, in der bislang noch nicht einmal alle Risikogruppen aus der Prioritätsstufe 1 geimpft werden konnten, vorzudrängeln, zeugt von einem fehlenden moralischen Kompass. Das subjektive Empfinden eigener Bedrohung kann keine Rechtfertigung sein, sich vor hochbetagten Menschen, gesundheitlichen Risikogruppen,medizinischem Personal, Pflegekräften, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz, Bundeswehr, Lehrer oder Kindererzieherinnen impfen zu lassen. Wer, wie Herr Dr. Wiegand, seit Monaten tagtäglich vor dem Virus warnt, mit teilweise überzogenen Maßnahmen agiert und Solidarität zwischen den Menschen einfordert, sich dann aber an erstbester Stelle entsolidarisiert, erweist sich der Bedeutung seines Amtes als nicht würdig. Es liegt an ihm die Konsequenzen daraus zu ziehen, so der Fraktionsvorsitzende Andreas Scholtyssek. In gleichem Maße verurteilen wir das Verhalten der Stadträtinnen und Stadträte, die ohne medizinische Begründung geimpft wurden. Offenbar sind diese dem unmoralischen Angebot des Oberbürgermeisters erlegen. Mit diesem Verhalten disqualifizieren sich die Betroffenen nicht nur selbst, sondern diskreditieren damit auch den gesamten Stadtrat. Es liegt auch hier an den Stadträtinnen und Stadträten selbst, die Konsequenzen aus ihrem unsolidarischen Verhalten zu ziehen. Laut bisherigen Berichten sind der Oberbürgermeister, der Pandemiestab und zehn Stadträte betroffen. Uns erreichen Berichte, dass weitere Personen im Rathaus entgegen der vorgegeben Reihenfolge bereits geimpft wurden. Die Reichweite dieses Skandals muss umgehend mit größtmöglicher Transparenz aufgeklärt werden! Wir wollen wissen, wann wurde wer aus der Stadtverwaltung und dem Stadtrat geimpft, so der Kreisvorsitzende Marco Tullner. Wir fordern, dass ab sofort der knappe Impfstoff nur noch nach der vom Bund vorgegebenen Reihenfolge vergeben wird und nicht nach Gutdünken im OB-Büro, so Tullner und Scholtyssek abschließend. gez. Marco Tullner gez. Andreas Scholtyssek CDU-Kreisvorsitzender Fraktionsvorsitzender _____________________________________________________________________________ 27.01.2021 Halle (Saale) Facebookmeldung Halle (Saale), 13.01.2021 Pressemitteilung CDU-Stadtratsfraktion spricht sich gegen gewerblichen Hubschrauber-Landeplatz in Lettin aus _____________________________________________________________________________ Die CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) vertritt den Standpunkt, dass der aktuell in Halle-Lettin beantragte Hubschrauber-Sonderlandeplatz eine unverhältnismäßige Lärmbelästigung für die Anwohner und die Umwelt darstellt. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Andreas Scholtyssek: „Als CDU-Fraktion stehen wir Anbietern von Hubschrauberrundflügen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Allerdings steht für solche Zwecke der Flugplatz Halle-Oppin zur Verfügung. Der Antragsteller wäre somit besser beraten, die Kapazitäten auf dem Flugplatz Halle-Oppin zu nutzen, anstatt die Anwohner und die Natur in Lettin, Dölau und Heide Nord einer völlig neuen und an der Stelle unnötigen Lärmbelastung auszusetzen. Dass das Vorhaben auf Unmut stößt, ist nachvollziehbar. Die CDU-Fraktion steht deshalb an der Seite der Anwohner und lehnt den Landeplatz an dieser Stelle ab!“ Zum Hintergrund: Der Antragsteller geht von 300 Flügen von Mai bis Oktober 2021 aus, welche von Montag bis Sonntag zwischen 7 und 22 Uhr stattfinden sollen. Die Rund- und Freizeitflüge sollen „unter Sichtbedingungen“ angeboten werden. Demzufolge werden die Flüge genau dann stattfinden, wenn sich die Anwohner überwiegend im Freien aufhalten und das womöglich täglich. Zudem wurde das erforderliche Lärmgutachten lediglich berechnet und nicht unter realen Bedingungen gemessen. Die tatsächliche Lärmbelastung für Mensch und Natur könnte noch höher sein als angenommen. Dies sollte mit Blick auf die angrenzenden Natur- und Vogelschutzgebiete besondere Beachtung finden. Das im Amtsblatt Nr. 26 vom 30. November 2020 (Seite 19) veröffentlichte Genehmigungsverfahren bietet den Betroffenen bis zum 25.01.2021 die Gelegenheit, die Planungsunterlagen im technischen Rathaus der Stadt Halle (Saale) nach telefonischer Anmeldung (0345/2214097) einzusehen. Einwendungen gegen das Vorhaben müssen schriftlich bis zum 08.02.2021 an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erfolgen. Links zum Thema: https://hubschrauber-lettin.de https://www.halle.de/Publications/9474/amtsblatt26_301120.pdf https://www.saalekreis.de/de/aktuelles-publikationen/genehmigungsverfahren-fuer-hubschraubersonderlandeplatz-in-hallelettin.html gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender _____________________________________________________________________________ 12.01.2021 Halle (Saale) Facebookmeldung Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Schließung des Wochenmarktes in Halle (Saale) für den Stadtrat am 26. Januar 2021: Zur Eindämmung der derzeitigen Corona-Pandemie werden von Bund und Ländern zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Auch die Stadt Halle (Saale) hat ergänzend per Allgemeinverfügung oder darauf fußend weitere Maßnahmen ergriffen. Einzelne Maßnahmen sind allerdings nicht nachvollziehbar. So wurde am Samstag, den 19. Dezember 2020 bekanntgegeben, dass die Händler des Wochenmarktes ab Montag den 21. Dezember 2020 ihre Waren nicht mehr auf dem Marktplatz anbieten dürfen. Dieses Verkaufsverbot wurde später auf die gesamte Stadt erweitert. Die Ansteckungsgefahr im Freien ist deutlich geringer als in geschlossenen Räumen und die Kunden des Wochenmarktes waren durch die Schließung des Wochenmarktes gezwungen ihre Einkäufe in geschlossenen Räumen zu tätigen. 1. Auf welchen sachlichen Kriterien beruhte somit diese Entscheidung? 2. Warum wurde diese Entscheidung so kurzfristig getroffen ohne dass Händler und Kunden eine Chance hatten, sich darauf vorzubereiten? 3. Einzelne Markthändler haben den Rechtsweg beschritten und sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht obsiegt. Welche Kosten sind der Stadt durch diese Gerichtsprozesse entstanden? 4. Welche Kosten sind der Stadt bislang insgesamt durch Gerichtsprozesse im Zusammenhang mit Coronamaßnahmen der Stadt entstanden? 5. Weshalb wurde gegenüber einer Markthändlerin ein Verkaufsverbot für das gesamte Stadtgebiet inklusiver privater Grundstücke ausgesprochen? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte diese Maßnahme? Gab es weitere derartige Entscheidungen?
- CDU-Fraktion Halle (Saale) | Christoph Bernstiel
< zurück Christoph Bernstiel Vorsitzender CDU-Fraktion E-Mail: info@christoph-bernstiel.de Stadtratsarbeit: Hauptausschuss Aufsichtsrat GWG Gesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien Halle-Neustadt mbH Aufsichtsrat SWH Stadtwerke Halle GmbH Alter: 40 Jahre Familie: verheiratet, 2 Kinder Beruf: Kommunikationsberater Politik: Stadtrat seit 2014, Bundestagsabgeordneter von 2017-2021 Hobbys: Outdoor-Sport und Heimwerken Ich trete für den Norden von Halle an, um die bürgerliche Mitte zu stärken, der hart arbeitenden Bevölkerung eine Stimme zu geben und übergriffige Klientel-Politik einzudämmen. Die Verbesserung der Sicherheitslage für unsere Frauen und Kinder hat für mich oberste Priorität. Darüber hinaus muss die regionale Wirtschaft gefördert anstatt gegängelt werden.
- 404 | Entwurf
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Bernhard Bönisch Stadtrat, Diplom-Mathematiker, Landtagsabgeordneter E-Mail: post@bernhard-boenisch.de Betriebsausschuss, Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale) (KITA) Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Aufsichtsrat, Zoologischer Garten Halle GmbH (ZOO) Wahlbereich 3 „Schwerpunkt der Ratsarbeit ist für mich die Sozialpolitik. Schwerwiegende Probleme nehme ich vor allem wahr bei der Betreuung behinderter Kinder, die besonderer Förderung bedürfen. Mein besonderes Interesse gilt deshalb ihnen und ihren Familien. Die wichtige Aufgabe der Kontrolle der Arbeit der Verwaltung kann ich am besten im Rechnungs-prüfungsausschuss wahrnehmen“ Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender, Diplom-Volkswirt E-Mail: andreas.scholtyssek@halle.de Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung Hauptausschuss Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften Aufsichtsrat, Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) Aufsichtsrat, Stadtwerke Halle GmbH (SWH) Stiftungsvorstand, Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii zu Halle (Saale) (SHCA) "Halle ist eine schöne Stadt mit hoher Lebensqualität. Meine Stadtratsarbeit soll dazu beitragen, dass unsere Stadt noch attraktiver wird. Aufgrund der schlechten Finanzlage der Stadt sind wir derzeit gezwungen, den oftmals schweren Kompromiss zwischen Wünschenswerten und Finanzierbaren finden zu müssen. Vordringliche Aufgabe muss es sein, die Wirtschaft der Stadt zu stärken."
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Wahlbereich 1
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Wahlbereich 2 Dr. Christoph Bergner Stadtrat, Rentner, Agrarwissenschaftler E-Mail: bergner-cdu@t-online.de Hauptausschuss Sportausschuss Aufsichtsrat, TGZ Halle Technologie- und Gründerzentrum Halle GmbH „Als Rentner möchte ich meine Erfahrungen in die Stadtratsarbeit einfließen lassen, besonders die Erfahrungen aus 27 Jahren der Parlamentsarbeit im Landtag und später im Bundestag.Mir scheint es wichtig, dass unser Stadtrat sich weniger mit einer Vielzahl von Einzelvorschlägen verzettelt, sondern die verschiedenen Initiativen in sinnvolle und finanzierbare Gesamtkonzepte zum Wohle unserer Stadt einbindet.“ Christoph Bernstiel Stadtrat, Politikwissenschaftler, Bundestagsabgeordneter E-Mail: info@christoph-bernstiel.de Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Digitalisierung Sportausschuss Aufsichtsrat, Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) Er vertritt den halleschen Norden seit 2014 im Stadtrat und war vor der Wahl in den Deutschen Bundestag als Kommunikationsberater tätig. „Meine Kernthemen sind die Stadtentwicklung, die Stärkung der halleschen Innenstadt und der Verkehrsinfrastruktur sowie die Förderung des touristischen Angebotes.“ Claudia Schmidt Stadträtin, Kulturpädagogin E-Mail: claudia.schmidt@halle.de Bildungsausschuss Kulturausschuss Jugendhilfeausschuss Unterausschuss Jugendhilfeplanung Aufsichtsrätin, EVH GmbH Beirat, Stadtmarketing „Halle ist eine wunderbare Stadt. Durch mein Engagement als Stadträtin und die bisherige Arbeit in Sozial- und Bildungeinrichtungen habe ich viele Hallenser mit ihren Bedürfnissen kennengelernt. Vor allem in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales setze ich mich ein für - eine attraktive Innenstadt - lebendige Kultur- und Freizeitorte - gut ausgestaltete Kindergärten und Schulen - eine bessere Beratung für engagierte Bürger und Initiativen - überregionale Vermarktung unserer bunten Kulturlandschaft.“
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Wahlbereich 5 Johannes Streckenbach Stadtrat, Politikwissenschaftler E-Mail: streckenbach@email.de Betriebsausschuss Eigenbetrieb für Arbeitsförderung Ausschuss für Planungsangelegenheiten Stellvertretendes Mitglied Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft, Stadtentwicklung und Digitalisierung Trägerversammlung und Beirat, Jobcenter Halle (Saale) Aufsichtsrat, EVH GmbH „Die ganze Stadt im Blick behalten, ohne einzelne Stadteile zu vernachlässigen, dieses Ziel habe ich mir gesetzt. Dabei gebe ich offen zu, der Süden von Halle ist mir in den zurückliegenden Jahren in besonderer Weise ans Herz gewachsen. Attraktive Wohngebiete, neue Gewerbegebiete sowie sanierte Kindergärten und Schulen, darin sehe ich Aufgaben, die zu bewältigen sind.“ Dr. Ulrike Wünscher Stadträtin, Toxikologin E-Mail: ulrike.wuenscher@halle.de Kulturausschuss Ausschuss für Planungsangelegenheiten Rechnungsprüfungsausschuss Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss Verwaltungsrätin, BMA BeteiligungsManagementAnstalt Halle (Saale) Aufsichtsrätin, MMZ Mitteldeutsches Multimediazentrum Halle (Saale) GmbH Kuratorium, Stiftung Händel-Haus (SHH) Aufsichtsrätin, Theater, Oper und Orchester GmbH Halle (TOOH) „Meine Schwerpunkte sind die Fachgebiete Kultur und Bildung. Dabei versuche ich immer, die Stadt in ihrer Gesamtheit zu sehen, denn den Stadtteilen kann es nur so gut gehen wie der Stadt insgesamt. Bildung und Kultur in Halle sind Lebensqualität und Lebensfreude - bestimmende Faktoren, die unsere Stadt auszeichnen."