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  • CDU-Fraktion Halle (Saale)

    Datenschutzhinweise Der Schutz und die Sicherheit Ihrer privaten Daten sind uns als Fraktion wichtig, Sie haben ein Recht darauf, die Kontrolle über Ihre personenbezogenen Daten zu behalten. Als Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) kommen wir aufgrund unserer Rechtsstellung und Aufgaben in vielfältiger Weise in Kontakt mit Ihren personenbezogenen Daten, im Regelfall vor allem deshalb, weil Sie uns mit Anliegen, Anfragen, Hinweisen, Kritik oder Petitionen kontaktieren. Ohne diesen Austausch mit Ihnen, könnten wir als Vereinigung von Stadträten unsere Aufgabe als Fraktion nicht wahrnehmen. Wir brauchen den gegenseitigen Dialog. Wir behandeln Ihre Daten, die dabei entstehen, sorgfältig und vertraulich entsprechend der Vorschriften der einschlägigen nationalen Gesetze wie dem Bundesdatenschutz- und dem Telemediengesetz. Mit dieser Datenschutzerklärung geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick, wie wir Ihre Daten nutzen, verarbeiten und speichern. Falls Sie hierzu Fragen haben, so wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. ​ 1. Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen/Benennung der verantwortlichen Stelle Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist: Vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Andreas Scholtyssek CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) (CDU) Schmeerstraße 1 D-06108 Halle (Saale) Telefon: +49 345 221 3063 Fax: +49 345 221 3064 E-Mail: cdu-fraktion(at)halle.de Eine Nutzung dieser Internetseite ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für uns geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Wir haben zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. 2. Begriffsbestimmungen Die Datenschutzerklärung unseres Unternehmens beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern. Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe: a) personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann. b) betroffene Person Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden. c) Verarbeitung Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung. d) Einschränkung der Verarbeitung Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken. e) Profiling Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen. f) Pseudonymisierung Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden. g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden. h) Auftragsverarbeiter Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. i) Empfänger Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger. j) Dritter Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. k) Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. 3. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist: Vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Andreas Scholtyssek CDU-Stadtratsfraktion Halle (Saale) (CDU) Schmeerstraße 1 D-06108 Halle (Saale) Telefon: +49 345 221 3063 Fax: +49 345 221 3064 E-Mail: cdu-fraktion(at)halle.de 4. Cookies Diese Internetseite verwendet Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden. Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden. Durch den Einsatz von Cookies können wir den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären. Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie. Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar. 5. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen Diese Internetseite erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen. Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen ziehen wir keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch uns daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert. 6. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite Diese Internetseite enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte. 7. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht. 8. Rechte der betroffenen Person a) Recht auf Bestätigung Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. b) Recht auf Auskunft Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden: - die Verarbeitungszwecke - die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden - die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen - falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für - - die Festlegung dieser Dauer - das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung - das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten - das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. c) Recht auf Berichtigung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist: Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind. Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Dieser unser Mitarbeiter wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird. Wurden die personenbezogenen Daten von uns öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Unser Mitarbeiter wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen. e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten. Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei uns gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Dieser Mitarbeiter wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen. f) Recht auf Datenübertragbarkeit Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen unserer Mitarbeiter wenden. g) Recht auf Widerspruch Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeiten wir personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber uns der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei uns zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden unserer Mitarbeiteroder wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden. h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. 9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO). 10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner. 11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind. 12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte. 13. SSL-Verschlüsselung Um die Sicherheit Ihrer Daten bei der Übertragung zu schützen, verwenden wir dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren (z. B. SSL) über HTTPS. 14. Änderung unserer Datenschutzbestimmungen Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung. 15. Verwendung von Google Maps Diese Webseite verwendet Google Maps API, um geographische Informationen visuell darzustellen. Bei der Nutzung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Kartenfunktionen durch Besucher erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Google-Datenschutzhinweisen entnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern. Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier . 16. Verwendung von Adobe Typekit Wir setzen Adobe Typekit zur visuellen Gestaltung unserer Website ein. Typekit ist ein Dienst der Adobe Systems Software Ireland Ltd. der uns den Zugriff auf eine Schriftartenbibliothek gewährt. Zur Einbindung der von uns benutzten Schriftarten, muss Ihr Browser eine Verbindung zu einem Server von Adobe in den USA aufbauen und die für unsere Website benötigte Schriftart herunterladen. Adobe erhält hierdurch die Information, dass von Ihrer IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Weitere Informationen zu Adobe Typekit finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Adobe, die Sie hier abrufen können: www.adobe.com/privacy/typekit.html 17. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling. Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Duisburg tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner IT- und Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt. ​ ​

  • CDU-Fraktion Halle (Saale)

    < zurück top 2022 Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Juli 2022 Merseburger Straße muss leistungsfähig bleiben Im April des Jahres 2014 fasste der Stadtrat, nach kontroverser Diskussion, mehrheitlich den Grundsatzbeschluss die Merseburger Straße auch nach der Sanierung vierspurig zu belassen. Nachdem nun alle Planungen darauf ausgerichtet sind, wollen die Grünen den damaligen Grundsatzbeschluss wieder aufheben lassen. Anstatt also Kontinuität und Verlässlichkeit in die – ohnehin schwierigen - Verkehrsplanungen der Stadt zu bringen, werden demokratische Beschlüsse von damals nicht akzeptiert und sollen der eigenen, ideologiebasierten Verkehrspolitik geopfert werden. Ein solches Agieren ist mit uns nicht zu machen. Die Merseburger Straße muss auch in Zukunft leistungsfähig bleiben. Das ständige Spielen – zurück auf Null – muss endlich ein Ende haben. Die Merseburger Straße ist die zentrale Nord-Süd-Achse der Stadt und muss im Notfall auch Rettungskräften in der Hauptverkehrszeit ein zügiges Vorankommen ermöglichen. Das Krankenhaus Bergmannstrost ist direkter Anlieger und auch die Feuerwache Süd nutzt die Straße. Aus unserer Sicht ist eine vierspurige Ausführung immer einer überbreiten Fahrbahn, wie im Abschnitt vor dem Riebeckplatz, aus Platzgründen realisiert, vorzuziehen. Im nächsten Bauabschnitt bis Höhe Rosengarten ist meist genügend Platz für separate Nebenanlagen, also getrennte Fuß- und Radwege. Markante Engstelle waren die Brücken am Rosengarten, die nun verbreitert wurden. Aufgrund der parallelen Bahnarbeiten eine Gelegenheit, die in den nächsten Jahrzehnten nicht wiederkehren wird. Das rot-rot-grüne Lager wollte diese Chance 2014 ungenutzt verstreichen lassen. Wenig Platz ist tatsächlich im letzten Abschnitt in Ammendorf. Weil das so ist, hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie die Osttangente verlängert werden kann. Für eine zeitgemäße Erschließung der dortigen Gewerbebetriebe wäre das ein echter Gewinn. Wenn in diesem Zusammenhang auch der Stadtteil Ammendorf entlastet werden könnte, wäre das ideal. Ein Prüfergebnis liegt aber noch nicht vor und so lange das so ist, gibt es auch keinen Grund an dem damaligen Grundsatzbeschluss zu rütteln. Wenn dieses Projekt nicht umsetzbar ist und der Beschluss aufgehoben werden sollte, ginge es in Ammendorf nur noch in Schmalspur voran. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Juni 2022 Mehr Sicherheit für unsere Jugend! Im Kampf gegen die Corona-Pandemie mussten wir alle Einschränkungen in Kauf nehmen, um besonders gefährdete Mitmenschen zu schützen. Dabei litten vor allem junge Menschen unter geschlossenen Clubs und Freizeiteinrichtungen. Viele Jugendliche trafen sich daher an der „frischen Luft“ zum Feiern. Dies blieb nicht immer ohne Folgen und führte leider zu Konflikten mit Anwohnern. Allerdings sind Lärm und Müll bei weitem nicht das größte Problem in unserer Stadt. Denn seit fast 6 Monaten terrorisieren diverse Jugendbanden und Einzeltäter unsere heranwachsenden Hallenserinnen und Hallenser. Schwere Straftaten sind dabei keine Einzelfälle, sondern eher die Regel. Allein zwischen Januar und März erfasste die Polizei 36 Fälle und ermittelt derzeit gegen über 60 Verdächtige. Im Fokus der oft minderjährigen Kriminellen stehen primär andere Jugendliche. Das hat Folgen: Viele Jugendliche trauen sich nachts nicht mehr nach draußen. Sie fürchten laut einer Umfrage einsame und schlecht beleuchtete Orte wie die Peißnitz, die vormals ein beliebter Treffpunkt war. Aufgrund dieser unhaltbaren Zustände sind wir aktiv geworden und haben das Thema im April-Stadtrat glasklar adressiert. Zusammen mit der Fraktion Hauptsache Halle / Freie Wähler haben wir die Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzepts gefordert. Die Reaktionen der Stadträte von Grünen, Linken und MitBürgern auf den Antrag haben uns erschüttert. Statt konsequentem Handeln gab es nur Häme und Spott. Es ist wirklich traurig, dass man selbst bei diesem ernsten Thema die ideologischen Scheuklappen offenbar nicht abnehmen kann. Immerhin hat die öffentliche Berichterstattung über unsere Initiative Wirkung entfaltet. Die Stadtverwaltung wird auf der Ziegelwiese einen geschützten Bereich mit verstärkter Präsenz von Polizei und Ordnungsamt einrichten. Zudem wird das 24-Stunden-Ordnungsamt, welches wir seit Jahren immer wieder gefordert haben, ab dem 1. Juni 2022 endlich seine Arbeit aufnehmen. Beharrlichkeit zahlt sich aus und die ergriffenen Maßnahmen sind begrüßenswert. Allerdings bedeutet die Errichtung einer Sicherheitszone auf der Peißnitz auch, dass es an anderen Stellen in der Stadt für unsere Jugendlichen nicht sicher ist. Dieser Umstand ist inakzeptabel und deshalb werden wir weiter dranbleiben. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Mai 2022 ​ Die Ablehnung des Mietspiegels wird teuer Mit der Ablehnung des Mietspiegels hat eine breite Mehrheit des Stadtrats den Bürgerinnen und Bürgern einen Bärendienst erwiesen. Denn gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Es hilft auch nicht Fake News zu verbreiten und von einem „Mieterhöhungsspiegel“ zu sprechen. Ein Mietspiegel ist zunächst nur eine Bestandsaufnahme der tatsächlich vorherrschenden Mietpreise in verschiedenen Stadtteilen. Er selbst hat diese nicht hervorgerufen und er ist sowohl für Mieter als auch für Vermieter eine sichere Grundlage, um einschätzen zu können, ob die jeweiligen Mieten angemessen sind oder eben nicht. Der Mietspiegel kann demzufolge sogar dämpfend auf angekündigte Mieterhöhungen wirken. Wir als CDU-Stadtratsfraktion hätten es sehr begrüßt, wenn die Hängepartie für Mieter und Vermieter in Halle (Saale) endlich ein Ende gehabt hätte und man auf der Grundlage von Fakten anstatt auf Vermutungen argumentiert hätte. So ist für uns das Mißtrauen, gegenüber dem Unternehmen, welches den Mietspiegel im Auftrag der Stadt erstellt hat, nicht nachvollziehbar. Denn dieses hat in mehr als 50 Deutschen Städten Mietspiegel erstellt, die alle bestätigt wurden. Nur in Halle (Saale) war einigen Stadträten diese beeindruckende Bilanz offenbar nicht genug. Fast tragisch ist zudem der Umstand, dass der vorgelegte Mietspiegel mit Mietpreisen berechnet wurde, welche im April 2021 marktüblich waren. Bei der aktuellen Mietpreisentwicklung wird jeder künftige Mietspiegel auf Werte aufbauen, die deutlicher höher liegen als im Frühjahr 2021. Man muss kein Statistiker sein, um zu prognostizieren, dass dies zwangsläufig zu höheren Durchschnittsmieten führen wird. Somit hat die Ablehnung des Mietspiegels genau das verursacht, was die ablehnenden Fraktionen eigentlich verhindern wollten – Mehrbelastungen für tausende Hallenserinnen und Hallenser. Für uns ist das ebenso unbegreiflich, wie die leichtfertige Verschwendung von mehr als 310.000 € zur Erstellung des Mietspiegels, aus dem extrem angespannten städtischen Haushalt. Die Stadtverwaltung ist per Gesetz verpflichtet bis 2024 einen qualifizierten Mietspiegel vorzulegen und diesen wird es nicht umsonst geben. Stellen Sie sich bitte kurz vor, was man mit 300.000 + x € alles Gutes für unsere schöne Stadt tun könnte… Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion April 2022 ​ Haushalt – Konsolidierung dringend geboten Bereits seit vielen Jahren ist der Haushalt der Stadt auf Kante genäht. Der uns die letzten Jahre als ausgeglichen präsentierte Haushalt, sollte lange über den tatsächlichen finanziellen Zustand hinwegtäuschen. Zweifellos sind Kommunen bundesweit unterfinanziert und Bund wie Länder müssten sich hier stärker engagieren. Nur leider wird niemand die Haushaltsschieflage für uns lösen. Dafür müssen Stadtverwaltung und Stadtrat an einem Strang ziehen. Praktisch ist vieles, was uns in diese missliche Situation brachte und dort hält, hausgemacht. So verstehen immer noch viele Fraktionen die Haushaltsberatungen als willkommenen Anlass, um auf Kosten der Allgemeinheit allzu großzügig mit den ihnen anvertrauten Mitteln umzugehen. Ohne Rücksichtnahme darauf, dass das den Handlungsspielraum für weitsichtige Entscheidungen nahezu komplett aushebelt. Das Ergebnis ist ebenfalls seit vielen Jahren offensichtlich. Sanierungsstau an kommunaler Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Straßen usw. Leider fasst auch die Verwaltung das Thema Konsolidierung bislang nur mit Samthandschuhen an und plädierte dafür, unseren Antrag auf Erstellung eines Konsolidierungskonzeptes als erledigt zu betrachten! In einer Situation in der die Kommunalaufsicht den Kassenkreditrahmen der Stadt gekürzt hat, Kredite für Investitionsprojekte gestrichen wurden und eine Haushaltssperre verhängt hat, nahezu grotesk. Das Landesverwaltungsamt sieht gar die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt in den kommenden Jahren als nicht mehr gegeben an. Das führt dazu, dass nur noch für Maßnahmen mit erheblichem Fördermittelanteil neue Kredite aufgenommen werden dürfen. Für bestimmte Maßnahmen muss die Stadt die Unabweisbarkeit der Investition nachweisen. Darunter fallen teilweise auch Schulen und Kitas, wie z.B. die Grundschule Westliche Neustadt in der Wolfgang-Borchert-Straße. Die Stadtverwaltung sollte bereits im letzten Jahr die Notwendigkeit der Maßnahme gegenüber der Kommunalaufsicht nachweisen, was anscheinend bis heute nicht gelungen ist. An dieser Stelle muss zügig eine vernünftige Lösung gefunden werden. Um solche Situationen künftig zu vermeiden, fordern wir ein langfristiges und konzeptionelles Vorgehen. Was können wir uns wirklich leisten, wie können wir die Einnahmen der Stadt erhöhen etc. ​ Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion März 2022 Schulentwicklungsplanung ist kein Wunschkonzert Alle 5 Jahre ist die Schulentwicklungsplanung (SEPL) in einer Kommune zu überprüfen und fortzuschreiben, um ein regional ausgeglichenes und leistungsfähiges Bildungsangebot zu schaffen. Wir alle wünschen uns kleine Klassen, mehr Lehrer, mehr Schulen, damit alle Eltern für ihre Kinder wohnortnah die gewünschte Schulform finden. Aber, hinter einer SEPL steht das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Landesverordnungen zur SEPL und vor allem der Rechtsanspruch auf Bildung, aber nicht auf die Schulform. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist unabdingbar und wird vom Landesschulamt geprüft, bevor eine Genehmigung erteilt wird. In einer Beratung mit Ministerin Feußner im Bildungsausschuss ist das nachdrücklich festgestellt worden. Die Verwaltung der Stadt Halle hat eine SEPL vorgelegt, die alle Vorgeben berücksichtigt, aber ein fraktionsübergreifender Änderungsantrag ohne CDU-Beteiligung stellt Forderungen auf, die dem entgegenstehen. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sieht schon zahlreiche Ausnahmen vor, wie z. B. die Bestandsfähigkeit randständiger Grundschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Weitergehende Forderungen nach Schulneubauten, z. B. einer weiteren Gesamtschule, sind nicht realistisch. Schon jetzt müssen 3 Gesamtschulen kooperieren, um eine gymnasiale Oberstufe zu erreichen, die existentiell ist für den Bestand jeder Gesamtschule. Dieser Zustand ist seit Jahrzehnten zu beklagen. Gesamtschulen erfahren eine große Nachfrage in Klasse 5, danach sind die Schülerzahlen abnehmend. Um eine weitere Gesamtschule zu errichten, ist neben den geforderten Mindestschülerzahlen eine umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfung unabdingbar. Eine neu zu eröffnende Schule muss über Jahrzehnte bestandsfähig sein. Die letzte Bevölkerungsprognose beschreibt aber für das Ende des Jahrzehnts eine stark sinkende Schülerzahl. Außerdem ist die prekäre Haushaltslage der Stadt zu berücksichtigen, die einen Neubau ohne zusätzliche Fördermittel nahezu unmöglich macht. Die Mehrheit des Stadtrates suggeriert mit seiner Entscheidung, dass er Herr des Verfahrens ist, was er aber nicht ist. Die Genehmigung für die Schulentwicklungsplanung erteilt das Landesschulamt, was kaum zu erwarten sein dürfte. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Februar 2022 Sorge um die politische Kultur im Stadtrat Die CDU-Fraktion ist im Stadtrat von Halle (Saale) die zweitstärkste Kraft. Es ist seit vielen Jahren demokratischer Konsens, dass die stärksten Fraktionen im Stadtrat den oder die Stadtratsvorsitzende und deren Stellvertreter stellen. Mit dieser Tradition wurde nun jedoch gebrochen. Denn im Dezember erhielt unser Kandidat für die wichtige Position des stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtrates nicht die erforderliche Mehrheit. Somit wird der Stadtrat aktuell von einem links-grünen Personal-Duo geführt. Diese bewusste Missachtung demokratischer Gepflogenheiten sehen wir nicht nur als Affront gegen unser Fraktionsmitglied Bernhard Bönisch sondern auch als Ignoranz gegenüber dem Bürgerwillen. Die Mitglieder der Fraktionen der LINKEN, SPD, Grünen und MitBürger betonen immer wieder, wie demokratisch und tolerant sie angeblich sind. Doch es reicht nicht, sich nur so zu bezeichnen. Wahre Größe ist, auch Andersdenkenden Respekt zu zollen und die Prinzipien der Demokratie über die eigene Ideologie zu stellen. Leider setzen einige Stadträte stattdessen zunehmend auf eine gefährliche Ausgrenzungsstrategie. Diese verschlechtert zunehmend das Klima im Stadtrat selbst und führt auch zum Verlust von Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik. Das leider bereits angeschlagene Image des Stadtrates wird so weiter beschädigt. Bereits seit längerem beobachten wir, dass gute und sachlich vorgetragene Argumente kein Gehör mehr finden, wenn sie nicht dem links-grünen Weltbild entsprechen. Dass nun offenbar auch grundlege, demokratische Gepflogenheiten auf dem Altar der Ideologie geopfert werden, ist in dieser Form neu. Wir als CDU-Fraktion werden uns davon allerdings nicht beeindrucken oder gar einschüchtern lassen. Unsere Stadt braucht eine konstruktive Politik der Mitte, die auf Vernunft und Anstand basiert. Wir lassen uns nicht von den politischen Mitbewerbern treiben oder vorschreiben, wen wir als Kandidaten zu benennen zu haben. Über 25 Jahre Erfahrung in der Kommunalpolitik, davon bereits fünf Jahre als Ratsvorsitzender, sprechen für sich. Ein besser geeigneter Kandidat wird sich im gesamten Stadtrat kaum finden lassen. Wir hoffen, dass diese Erkenntnis auch bei den anderen Fraktionen reifen wird. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Januar 2022 Klimaneutralität realistisch gedacht ​ Der Klimawandel stellt unsere Gesellschaft und die Politik auf allen Ebenen vor eine enorme Herausforderung. Diese Erkenntnis eint beinahe alle Fraktionen im Stadtrat, doch gibt es große Unterschiede in den daraus abgeleiteten Handlungsplänen. Die mehrfach verschärften Pläne der Bundesregierung sind derart ambitioniert, dass deren Umsetzbarkeit selbst rein physikalisch als äußerst kritisch zu betrachten ist. Die Initiative einiger Stadtratsfraktionen diese als Stadt Halle nochmals um ein Vielfaches und in einem kürzeren Zeitraum überbieten zu wollen ist vielleicht gut gemeint, kann aber leider nur ein frommer Wunsch, ein Lippenbekenntnis, ein zahnloser Tiger sein. Halle bis 2030 klimaneutral zu machen bedeutet nahezu alle Benzin- und Dieselfahrzeuge auf erneuerbare Antriebe (zwangs-)umzustellen oder aus unserer Stadt auszusperren, während selbst auf Bundesebene 2030 nur ein Drittel bereits als ambitioniert betrachtet wird. Die CDU-Stadtratsfraktion fragt jedoch, was passiert dann mit unserer Stadt, wenn Berufspendler nicht mehr fahren dürfen, Handwerker, Pflegedienste und Privatpersonen in unserer strukturschwachen Region einfach nicht das Geld haben ihre Fahrzeuge wie Hemden zu wechseln? Klimaneutralität 2030 bedeutet auch, dass keine Heizung in unserer Stadt mehr mit Öl oder Gas betrieben werden dürfte, vollkommen gleichgültig wie alt oder neu diese ist. Das würde sowohl private Haushalte und Gewerbebetriebe als auch die Stadt und städtischen Gesellschaften hart treffen, Vermögen entwerten und damit auch Steuergelder in Millionenhöhe vernichten - genau diese Gelder, die wir für die Herausforderungen der kommenden Jahre und für die Weichenstellung für kommende Generationen dringend benötigen, um uns als Stadt weiterentwickeln zu können. Auch die Aufforderung einiger Stadträte „wir müssen doch endlich anfangen“ zeugt nicht von Fachkenntnis. Halle liegt in der Erzeugung regenerativer Energien pro Kopf bundesweit im Spitzenfeld, gerade weil Halle diesen Weg bereits seit vielen Jahren beschreitet. Selbst Leipzig schaut auf Halle und nimmt sich unser Bürgerbeteiligungsmodell an der Energiewende zum Vorbild. Lassen sie uns gemeinsam strategisch und wirtschaftlich klug und ohne Populismus in die Zukunft investieren anstatt zu verbieten und zu bevormunden! Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion November 2021 Mobile Ladenboxen auf dem Marktplatz als Chance ​ Der Marktplatz ist die gute Stube unserer Stadt. Als zentraler Platz ist er Mittelpunkt des Handels, Aufenthalts- und Erlebnisraum, Touristenmagnet sowie wichtiger Knotenpunkt des ÖPNV. Viele Besucher unserer Stadt verknüpfen die Bewertung Ihres Aufenthalts mit ihrem Eindruck vom Marktplatz. Deshalb muss sich dieser stets von seiner besten Seite präsentieren. Das zu gewährleisten ist Daueraufgabe vieler Akteure. Als CDU-Fraktion begrüßen wir grundsätzlich alle Vorschläge, die zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Platzes führen. Manche Vorschläge wie die Bepflanzung durch Bäume werden immer wieder diskutiert und wegen der zahlreichen Leitungen im Untergrund leider auch regelmäßig wieder verworfen. Andere Vorschläge wie eine zentrale Markthalle finden weder in der Einwohnerschaft, noch im Stadtrat eine Mehrheit. Auch wir konnten uns für diese Idee nicht begeistern. Potential sehen wir hingegen im neuen Vorschlag, der die Aufstellung von mobilen Ladenboxen beinhaltet. Diese individualisierten „Verkaufscontainer“ können das Erscheinungsbild unseres Wochenmarktes erheblich aufwerten. Zudem bieten sie kleineren Händlern, welche kein Verkaufsfahrzeug haben, die Möglichkeit ihre Waren zu präsentieren. Bei großer Hitze oder Regen sind die Vordächer der Stände zugleich ein Wetterschutz. Wir meinen, dass diese Idee geprüft und getestet werden sollte. Deshalb werden wir Machbarkeit, Interesse und Kosten prüfen lassen. Dabei geht es uns nicht darum, den ganzen Marktplatz damit zu bestücken, wie es Kritiker behaupten, sondern darum, den Händlern ein Angebot zu unterbreiten. Einen Nutzungszwang darf es nicht geben. Allerdings ist unübersehbar, dass die Warenpräsentation einiger Marktstände unter dem geforderten Niveau der Marktsatzung liegt. Die Frage, warum das städtische Marktamt hier nicht regulierend eingreift wird noch zu klären sein. Zum Schluss noch ein Wort zu Äußerungen politischer Mitbewerber. Geschmäcker sind verschieden; die Ladenboxen können gefallen oder missfallen, aber ohne eigene Vorschläge zu unterbreiten andere Initiativen sofort brüsk abzulehnen ist stillos. Dem Geschäftsführer des Stadtmarketings, dessen Aufgabe es ist, solche Ideen zu entwickeln, dann auch noch eine bewusste Verschandelung des Marktplatzes zu unterstellen, ist infam. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Oktober 2021 Gleichstellung durch Bevormundung und Plakate? ​ Der Gleichstellungsaktionsplan (GAP) 2021-24 der Stadt Halle wird im September erneut dem Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss zur Diskussion vorgelegt. Die CDU-Fraktion hatte diesen Antrag gestellt. Die Fraktion DIE LINKE attackierte uns in einer Pressemitteilung dafür. Warum können wir dem GAP so nicht zustimmen? 1) Im GAP werden Maßnahmen vorgeschlagen, die in der Bevölkerung schlicht keine Mehrheit haben und die nicht zu einer Verbesserung bei Gleichstellungsproblemen von Mann und Frau beitragen. Beispielsweise will man Kurse für Verwaltungsmitarbeiter in ‚Gendersprache‘ anbieten – jedoch lehnen laut einer aktuellen MDR-Umfrage (22.000 Befragte) 68% der Menschen diese ideologische Kunstsprache für die Verwaltung ab. Im Privatumfeld liegt die Ablehnung gar bei 80%. 2) Es sollen Projekte unterstützt werden, die eine private Situation in der Öffentlichkeit als vorbildliches Lebensmodell und nachahmenswert propagieren. Der Plakatvermarkter ‚Ströer‘ soll Werbung für das Alleinerziehen („Einelternfamilien“) plakatieren. Dass diese Lebensphase nicht immer selbst gewählt ist, dem alleinerziehenden Elternteil aber viel Kraft kostet und noch dazu eine große finanzielle und gesundheitliche Belastung darstellt, wird nach unserer Ansicht zu wenig bedacht. Das Geld sollte besser für die Förderung von Familien in der ‚Realität‘ verwendet werden. 3) Denn für die Verwirklichung von Projekten benötigen Vereine und Verwaltung Geld. Doch wenn man die prekäre Haushaltssituation der Stadt Halle betrachtet wird eines klar: Wir können es uns nicht leisten. Es wäre fahrlässig, Geld für experimentelle Projekte ohne erwiesenen Nutzen auszugeben. Aufgrund der Haushaltssperre können dringende Ausgaben nicht getätigt werden. Beispielsweise für die Sicherheit auf Öffentlichen Plätzen, in der Kinderbetreuung und beim Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt. Auch deshalb beantragen wir, einige geplante Projekte zu streichen und die freiwerdenden Mittel besser für Weiterbildungen zum „Umgang mit Tätern bei häuslicher Gewalt“ sowie zur „Sensibilisierung für die Dynamik häuslicher Partnerschaftsgewalt, Täter- und Opferverhalten sowie Aspekte von Kindeswohlgefährdungen vor und nach der Trennung“ zur Verfügung zu stellen. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion September 2021 Strukturwandel als Chance begreifen ​ Der beschlossene Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 und der damit einhergehende Strukturwandel ist ohne jeden Zweifel eine sehr große Herausforderung für unser Land. Der Abbau von Arbeitsplätzen und Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen etc. müssen kompensiert werden. Auf der anderen Seite ergeben sich durch die beschlossenen Fördermittel einmalige Chancen für unsere Stadt und die angrenzenden Gemeinden. Mehr als 670 Millionen Euro hat der Bund für Halle und den Saalekreis zur Verfügung gestellt. Diese Förderung ist das Ergebnis zäher Verhandlungen, beispielsweise engagierten sich der Ministerpräsident sowie der Stadtrat Christoph Bernstiel in unzähligen Gesprächen für dieses Anliegen. Wir als CDU-Stadtratsfraktion legen großen Wert darauf, dass die Gelder primär für Zukunftsprojekte eingesetzt werden, welche Arbeitsplätze schaffen und die Attraktivität unserer Stadt steigern. Mit den kürzlich im Stadtrat beschlossenen Leuchtturm-Projekten, wie der Entwicklung des ehemaligen RAW-Geländes oder des neuen Gewerbegebiets Star Park 2, wurde unser Ansatz unterstrichen. Neben den Leuchtturm-Projekten wurden auch weitere Projekte vom Stadtrat beschlossen und zur Prüfung beim Land Sachsen-Anhalt eingereicht. In den nächsten Monaten werden wir uns dafür einsetzen, dass auch von dieser Liste möglichst viele sinnvolle Projekte realisiert werden. Denn wir begreifen den Strukturwandel als Chance und Segen für unsere Stadt. Die Investitionen in das Oberzentrum Halle wirken weit über die Stadt hinaus und sorgen auch dafür, dass die Förderung für die angrenzenden Kreise (Burgenlandkreis, Anhalt-Bitterfeld, Saalekreis, Mansfeld-Südharz) nachhaltige Erfolge entfalten kann. Beispielsweise glauben wir, dass vom Wissenschafts- und Forschungsstandort Halle weitere, wichtige Technologiefortschritte ausgehen werden. Diese Erfindungen werden der Wirtschaft helfen, sowohl etablierten Firmen als auch Neuansiedlungen und Start-Ups, Innovationen in den Zukunftstechnologien auf den Weg zu bringen und eine positive Entwicklung am Arbeitsmarkt zu fördern. Die Areale RAW und Star Park 2 können für diesen Aufschwung die benötigten Flächen bieten. Wir freuen uns über diese positive Entwicklung für unsere Stadt und unser Heimatland. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Juni 2021 Die Zukunft im Blick Derzeit befasst sich der Stadtrat mit einem Thema, welches Einfluss auf die Stadtentwicklung der nächsten 20 Jahre haben wird. Die Rede ist von der Wohnflächenbedarfsermittlung 2020 bis 2040. Ausgehend von einer Bevölkerungs- und Haushaltsprognose, die die Stadt erstellen ließ, sollen im genannten Planungsfenster ausreichend Flächen für den Wohnungsbau im dann neu zu erstellenden Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Wir als CDU-Fraktion begrüßen das ausdrücklich, denn Bauwillige finden in Halle seit Jahren kaum ein Grundstück. Das hat dazu geführt, dass der Wanderungssaldo an Familien seit 2014 für die Stadt negativ ist, also Familien ins Umland abwandern. Zudem entstehen in Halle derzeit jährlich maximal 139 Ein- und Zweifamilienhäuser. Im Vergleich mit anderen Großstädten im mitteldeutschen Raum eine sehr geringe Bautätigkeit. Die Stadtverwaltung möchte die Bevölkerungszahl stabil halten bzw. sieht ein leichtes Potenzial nach oben. Während der Bedarf im Mehrfamilienhaussegment im Wesentlichen gedeckt zu sein scheint, rechnet die Stadtverwaltung im Eigenheimsegment mit einem Neubaubedarf von bis zu 3.500 Eigenheimen. Diesem Bedarf muss mit entsprechender Flächenbereitstellung begegnet werden. Hierfür zieht die Stadt mehrere Varianten in Betracht. Neben der Ausweisung von infrage kommenden Flächen in den Stadtrandbereichen, sollen verstärkt auch Flächen in Baulücken, sogenannte Stadtumbauflächen, gewerbliche Brachflächen usw. dem Wohnungsbau zugeführt werden. Dem nicht endlos vorhandenen Flächenreservoir soll dabei mit reduzierten Grundstückgrößen und einer höheren Bebauungsdichte beim Eigenheimbau entsprochen werden. Mehr Doppel- und Reihenhäuser sollen Entlastung bringen. Diese Thematik stellt eine durchaus anspruchsvolle Herausforderung dar, deren erfolgreiche Bewältigung nicht zuletzt davon abhängen wird, welche Antworten die Stadt auf die daraus entstehenden neuen Anforderungen beispielsweise in Bezug auf Fragen der Stadtentwicklung und Verkehrsplanung geben kann. Die Planung der dann benötigten Infrastruktur sollte also zwingend von vornherein in die Überlegungen mit einfließen. So rüstet sich die Stadt für die Zukunft. Und das muss sie auch, will sie weiter ihrem eigenen Anspruch als Oberzentrum gerecht werden. Wir werden diesen Weg positiv begleiten. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Mai 2021 Direkte Demokratie für gleichberechtigte Mobilität Mehr als 9.600 Menschen haben in der Stadt Halle (Saale), trotz Lockdown und Schneechaos, dafür gekämpft, dass der Bürgerentscheid zur autofreien Altstadt kommt. Am 6. Juni 2021 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die Zusammensetzung des Landtages und auch über die Zukunft der Altstadt. Wir freuen uns auf den Bürgerentscheid, weil er die Chance bietet, schädliche Eingriffe in das gewachsene Verkehrssystem zu verhindern. Wir verstehen nicht, warum ein solch weitreichender Beschluss gefasst wurde, ohne dass das neue Mobilitätskonzept vorliegt. Dieses Konzept fordert unsere Fraktion seit längerem von der Verwaltung ein. Wollten die politischen Mitbewerber im Schatten der Pandemie vorschnell Tatsachen schaffen? Die politischen Mitbewerber geben sich über das Aufbegehren der Hallenser brüskiert: „Direkte Demokratie sei kein gutes Instrument, um Mehrheitsbeschlüsse der repräsentativen Demokratie aufzuheben“, kommentierte Inés Brock (Grüne Fraktion). Direkte Demokratie ist also nur genehm, wenn sie in das eigene Weltbild passt? Aber die Bürger wollen eine belebte Altstadt mit hoher Aufenthaltsqualität. Wir denken: Dieses Ziel erreichen wir nicht durch eine kurzsichtige Benachteiligung von Fußgängern und Autofahrern. Zwei Beispiele dazu: Die Öffnung des Boulevards zum Markt für bergab rasende Radler wäre eine Gefahr für die Fußgänger und lädt nicht zum Flanieren ein. Und für die Menschen, die auf die Nutzung von Autos angewiesen sind, ist eine alternativlose Streichung von 500 Parkplätzen im öffentlichen Raum nicht zumutbar. Die Händler und Gewerbetreibende als Betroffene wurden im Vorfeld des Stadtratsbeschlusses nicht einbezogen. Gerade zu Zeiten harter Corona-Einschränkungen einen solchen Beschluss zu fassen, halten wir für absolut falsch. Niemand weiß, ob die Kundenströme nach der Corona-Pandemie wieder so sein werden wie vorher. Wir brauchen endlich ein ganzheitliches, städtisches Mobilitätskonzept, dass die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer gleichrangig beachtet. Deswegen sollten Sie beim Bürgerentscheid am 6. Juni mit JA stimmen, um den Beschluss der rot-rot-grünen Stadtratsfraktionen zur weitestgehend autofreien Altstadt aufzuheben. Mit Ihrer Ja-Stimmen würden Sie den Weg frei machen - für ein ganzheitliches Mobilitätskonzept ohne Ideologie. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion April 2021 Verhinderung als Ausdruck des politischen Willens In den vergangenen Wochen gab die Kommunalpolitik unserer Stadt nicht immer ein gutes Bild ab. Das Ansehen von Stadtrat und Stadtverwaltung in der Bevölkerung haben stark gelitten. Höhepunkt war unzweifelhaft die Impfaffäre des Oberbürgermeisters, welche schließlich zu seiner Beurlaubung führte. Die Bemühungen um Aufklärung der Verstrickung von Verwaltung, Katastrophenschutzstab sowie Stadträten verliefen keineswegs glücklich. Die einen forderten die Ahndung des Verhaltens des Hauptverwaltungsbeamten, hatten aber für entsprechendes Handeln gegenüber den betroffenen Stadträten, auch aus den eigenen Reihen, nicht die nötige Kraft. Die Anderen wollten die Rücktritte der voreilig geimpften Stadträte, sahen aber überhaupt keinen Grund gegen den Urheber des ganzen Schlamassels vorzugehen. In beiden Fällen könnte man von Doppelmoral sprechen. Aufklärung und Konsequenz nur soweit es selber nützt? Bemerkenswert auch, was im Kampf gegen Aufklärung so plötzlich zusammengewachsen ist. Welche Kräfte sich nun vereint haben. Wo Niebelungentreue herrscht, haben Moral und Anstand selten Platz. Überhaupt war die Arbeit des Stadtrates zuletzt eher dadurch gekennzeichnet, dass er sich stark mit sich selbst beschäftigen musste. Die Sitzungen wurden überhäuft mit Geschäftsordnungsanträgen Einzelner. Dieses durchaus demokratische und legitime Instrument, welches die Ratsarbeit in geordnete Bahnen lenken soll, wurde zuletzt leider als Mittel zur Verhinderung missbraucht. Nicht nur im Zusammenhang mit der Impfaffäre. Nein, auch beim Bestreben darum, der Diskussion politisch missliebiger Themen zu entgehen. Trauriger Höhepunkt sind gerichtliche Klagen aus dem Stadtrat heraus gegen den Stadtrat. Im Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung zum Thema „verkehrsarme Altstadt“ wurde der CDU dann sogar Missbrauch des Instrumentes Bürgerbegehren vorgeworfen. So werden wichtige städtische Angelegenheiten Opfer ideologischer Borniertheit. Es scheint so, dass Toleranz, respektvoller und fairer Umgang miteinander und die Achtung vor der Arbeit des Anderen, auch des Andersdenkenden, ein Stück weit verloren gegangen sind. Wir finden, es ist längst Zeit, dass wieder zur Sacharbeit übergegangen wird. Die bevorstehenden Aufgaben erfordern die Handlungsfähigkeit des Rates, nicht seine Stilllegung. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion März 2021 „Mohr“ steht in Halle für Toleranz und Weltoffenheit Unter der Überschrift „Das M-Wort muss weg“, sammelt ein Bündnis Unterschriften für eine Petition an den Landtag von Sachsen-Anhalt. Nach dem Willen der Unterzeichner soll die Bezeichnung „Mohr“ überall im Lande etwa bei den zahlreichen Apotheken dieses Namens getilgt werden, denn „Mohr“ sei angeblich „seit Jahrhunderten ein rassistisch geprägter Begriff“. Wenn die Petition unser Landesparlament erreicht, wird es wichtig sein, dass dieser unzutreffenden Wortdeutung wirkungsvoll widersprochen wird. Deshalb haben wir eine Resolution formuliert, in der wir deutlich machen, dass „Mohr“ in der Tradition unserer Stadt für eine anerkennenswerte Person steht, den heiligen Mauritius oder Moritz, der Schutzpatron und Namensgeber zahlreicher Gebäude und Einrichtungen Halles ist. Demgegenüber finden sich in unserer Stadt keine überzeugenden Belege für eine rassistische Verwendung des Begriffes „Mohr“. So wie wir als Stadtrat den Wert unserer kulturellen Überlieferungen etwa bei der Pflege von Baudenkmälern bewahren wollen, müssen wir auch hier unsere städtische Tradition vor willkürlicher Missdeutung schützen. Der Stadtrat wird über unseren Resolutionsentwurf zu entscheiden haben. Jeder Begriff hat Ursprung und Geschichte. Ursprung des „Mohren“ ist zweifelsfrei Mauritius, der im 3. Jahrhundert als farbiger römischer Offizier eine Legion kommandierte, die sich weigerte Christen wegen ihrer Religionszugehörigkeit zu morden und der dafür hingerichtet wurde. Sein Eintreten für Toleranz ließ ihm zum Märtyrer werden. Die Kirche sprach ihm dafür als einen farbigen afrikanischen Christen heilig. Als Otto der Große 937 das Erzbistum Magdeburg gründete erhob er Mauritius zum Schutzpatron und brachte damit in unserer Region die weltumspannende Dimension des Christentums zur Geltung. So wurde Mauritius auch für Halle zu einer bedeutsamen Bezugsperson. Vom Altarbild Cranachs in der Marktkirche über die Moritzkirche und Moritzburg bis hin zur „Mohrenapotheke“ und Gaststätte „Zum Mohr“ wird Mauritius bei uns deshalb von alters her verehrt. Wir können als Hallenser stolz sein, dass diesem Heiligen in unserer Stadt Ehre erwiesen wird. Wer die geschichtlichen Bezüge kennt weiß, dieser Name steht für Toleranz und Weltoffenheit. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Februar 2021 Ego-Show statt Pandemiebekämpfung mit Augenmaß Der Kampf um die Aufrechterhaltung von Recht, Ordnung, Wirtschaftskraft und eines funktionierenden Gemeinwesens ist nach einem Jahr Corona-Pandemie eine vordringliche Aufgabe. Wir stehen besonders vor zwei Herausforderungen: 1) Wir brauchen ein funktionierendes Pandemiemanagement. Insbesondere Katastrophenschutzstab und Gesundheitsamt der Stadt Halle müssen endlich ihrem Namen gerecht werden. 2) Die Menschen sind es leid, einschränkende Maßnahmen zu erdulden, wenn diese nicht zielführend sind oder noch schlimmer: diese aus zweifelhaften Motiven ergehen. Diese erfordern verlässliche Führungsstrukturen und keine Alleingänge eines Hauptverwaltungsbeamten, der sich als strahlender Held inszeniert. Niemand besiegt eine Pandemie im Alleingang. OB Wiegand setzt auf Show: Eine spektakuläre Einsatzzentrale vor seinem Büro. Tägliche Pressekonferenzen - kritische Nachfragen nicht erwünscht. Als die Kritik nicht ausbleibt, verzichtet der OB auf diese ‚Verkündung‘ seiner Weltsicht. Er jammert über fehlende Hilfen der Regierung und gibt sich als strenger Kreuzzügler gegen die Seuche. Dabei verzichtet er auf angebotene Hilfen – aus persönlicher Eitelkeit sowie aus wahnhafter Angst, man könne ihm dies als ‚Schwäche‘ auslegen. Das Epidemie-Management-System SORMAS ist bundesweit im Einsatz. Diese Software hilft in allen Bereichen der Kontrolle der Pandemie. Halle nutzt sie trotzdem nicht. Schade. Weitere Hilfsangebote schlug der OB aus: Die Bundeswehr stand bereit. Als die Nachverfolgung von Corona-Ausbrüchen im Herbst nicht mehr gelang, wurde dieses Versäumnis allen Betroffenen bewusst. Und was macht der OB? Er verfügte die Schließung der Wochenmärkte. Eine sinnlose Aktion, die letztlich nur Schaden anrichtete. Er fordert von den Bürgern immerfort Kontakteinschränkungen. Doch große Teile der Stadtverwaltung ohne Kundenkontakt müssen weiter in Gemeinschaftsbüros arbeiten, statt sicher im Homeoffice. Vorbildwirkung sieht anders aus. Der traurige ‚Höhepunkt‘: Wiegands ‚Interpretation‘ der Impf-Strategie des Bundes. Anstatt hochbetagte Bürger, impft er lieber zuerst sich und sein Umfeld. Seine fatale Botschaft: Die Krise ist meine Bühne - The Wiegand-Ego-Show must go on. Doch sein Krisenmanagement ist gescheitert - er sollte aus seinem Versagen Konsequenzen ziehen. Amtsblattbeitrag CDU-Fraktion Januar 2021 Bürgerbegehren gegen die Autofreie Altstadt Es ist eine Binsenweisheit, dass es ohne Speck auch keinen Speckgürtel gibt. Dieses Bild beschreibt das Verhältnis der Stadt Halle zu den Nachbargemeinden und passt auch sehr gut, auf unsere Innenstadt. Ohne eine attraktive und funktionierende Altstadt wird Halle insgesamt geschwächt. Aus diesem Grund setzt sich die CDU-Fraktion schon seit mehreren Jahren für eine Stärkung der Altstadt ein. Dazu gehören für uns eine bessere Beleuchtung, mehr Ordnung und Sicherheit, eine saubere öffentliche Toilette in der Nähe des Marktes, eine touristenfreundliche Beschilderung, die bessere Erreichbarkeit mit allen Verkehrsmitteln und natürlich auch die Unterstützung der Gewerbetreibenden. Leider werden vor allem die letzten beiden Punkte massiv durch eine Stadtratsentscheidung vom November 2020 konterkariert. Der mit knapper Mehrheit gefasste Beschluss zur Umsetzung des Konzepts einer weitestgehend autofreien Altstadt kommt für uns zur Unzeit. Inmitten der Corona-Krise müssen sich Gastronomen, Händler, Kultureinrichtungen, Hotels und viele Bewohner der Altstadt großen Herausforderungen stellen. Wir können nicht nachvollziehen, warum man die Sorgen und Nöte dieser Personen ignoriert und sie im Lockdown sogar noch zusätzlich belastet. Unser Antrag auf Vertagung der Beschlussvorlage wurde vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt und der Oberbürgermeister kündigte an, die Maßnahmen schnellstmöglich umzusetzen. Wir als CDU-Fraktion stehen einer weitestgehend autofreien Altstadt grundsätzlich offen gegenüber. Entscheidend ist jedoch, dass man erst die Voraussetzungen dafür schafft und dann entsprechende Maßnahmen umsetzt. Daher halten wir den Beschluss des Stadtrates zum jetzigen Zeitpunkt für falsch und unterstützen das Bürgerbegehren gegen die autofreie Altstadt, welches u.a. von unserem Fraktionsmitglied Christoph Bernstiel initiiert wurde. 7.500 Unterschriften sind erforderlich, um einen Bürgerentscheid über die Frage zu starten, ob das Konzept umgesetzt werden soll oder nicht. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass alle Hallenserinnen und Hallenser über diese wichtige Frage entscheiden sollten, dann helfen Sie mit und sammeln Sie Unterschriften. Alle Informationen finden Sie auf www.innenstadt-fuer-alle.de oder bei uns in der CDU-Fraktionsgeschäftsstelle in der Schmeerstraße. ​

  • CDU-Fraktion Halle (Saale)

    Aktuelles Neues aus dem Rathaus Neues aus dem Stadthaus Hier finden Sie aktuelle Initiativen unserer Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) . mehr lesen > Buergerbegehren Mobilitätskonzept 2022 / Bürgerbegehren Informationen zu Bürgerbegehren in Halle - direkte Demokratie auf kommunaler Ebene. mehr lesen > Amtsblatt | Publikationen Amtsblattbeiträge der CDU-Fraktion. mehr lesen > Pressemitteilungen Soziale Medien mehr lesen > Amtsblatt Presse

  • CDU-Fraktion Halle (Saale) | Bönisch

    < zurück Bernhard Bönisch Stadtrat, Diplom-Mathematiker, Landtagsabgeordneter E-Mail: post@bernhard-boenisch.de ​ Betriebsausschuss, Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Halle (Saale) (KITA) Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Aufsichtsrat, Zoologischer Garten Halle GmbH (ZOO) „Schwerpunkt der Ratsarbeit ist für mich die Sozialpolitik. Schwerwiegende Probleme nehme ich vor allem wahr bei der Betreuung behinderter Kinder, die besonderer Förderung bedürfen. Mein besonderes Interesse gilt deshalb ihnen und ihren Familien. Die wichtige Aufgabe der Kontrolle der Arbeit der Verwaltung kann ich am besten im Rechnungs-prüfungsausschuss wahrnehmen“

  • CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale)

    < zurück < zurück < zurück < zurück < zurück bis 2022 2022 top Halle (Saale), 22.11.2023 Pressemitteilung CDU-Fraktion fordert verantwortungsvolle Haushaltspolitik ______________________________________________________________________________________________ Die CDU Stadtratsfraktion hat den vorliegenden Haushaltsplan 2024 intensiv beraten. Dabei wurde deutlich, dass im vorgelegten Entwurf der Verwaltung noch erhebliche Risiken enthalten sind. Sie betreffen unzureichende finanzielle Absicherungen wichtiger städtischer Aufgaben, aber auch die Schwächung unserer kommunalen Wohnungsgesellschaften durch überhöhte Gewinnausschüttungen. Einerseits gäbe es also mehrere Gründe, den vorgelegten Haushalt abzulehnen. Andererseits hat keine der Stadtratsfraktionen brauchbare Vorschläge gemacht, die zu einer Konsolidierung des Haushaltes beitragen. Stattdessen wurden Änderungsanträge eingebracht, die von realitätsfernen Wunschdenken diktiert scheinen und im Ergebnis die Finanzmisere der Stadt nur weiter verschlimmern würden. Bei der Abwägung, wie wir in dieser angespannten Lage unserer Verantwortung am besten gerecht werden können, sind wir zu dem Schluss gekommen, der Haushaltsvorlage der Verwaltung zuzustimmen. Wenn auch zähneknirschend und mit Bauchschmerzen. Sie stellt angesichts der bestehenden Finanzsituation den kleinsten verantwortbaren Nenner für die Haushaltsplanungen 2024 dar. "Wir appellieren an die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, diesen vorliegenden Haushalt nicht durch Beantragung imaginärer Zusatzeinnahmen und unrealisierbarer Ausgabenerhöhungen widersinnig aufzublähen. Sollten von den anderen Fraktionen weitere Ausgaben in den ohnehin löchrigen Haushalt beschlossen werden, sehen wir uns gezwungen, den so deformierten Haushalt abzulehnen. Die Stadt Halle (Saale) ist bereits hoch verschuldet, im Sinne der finanziellen Nachhaltigkeit werden wir derartige nicht seriös ausfinanzierte neue Ausgaben nicht mittragen.", resümierte der Fraktionsvorsitzende Andreas Scholtyssek die Haltung der CDU. _____________________________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Halle (Saale), 11.11.2023 Pressemitteilung ​ Streitigkeiten vor Gericht beenden: Fraktionen sollten durch konstruktive Politik für die Bürger der Stadt Halle überzeugen _____________________________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle sieht ihre Rechtsauffassung durch den jüngsten Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt (OVG) zur Klage der AfD-Fraktion gegen den Stadtrat bestätigt. Jeder Fraktion steht die Berufung sachkundiger Einwohner zu, so das Gericht. Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek erklärte: „Wir hoffen, dass der langjährige, von der Mehrheit der Stadtratsfraktionen geführte Rechtsstreit, nun endlich endet. Die Auseinandersetzung mit der AfD muss auf inhaltlicher Ebene und nicht über die Besetzung von Ausschüssen geführt werden." Wir bedauern, dass die Mehrheit der Räte im Stadtrat von Halle, trotz unserer im Vorfeld eindringlich geäußerten Bedenken, sich dazu entschlossen hatte Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle einzulegen. Nach unserer Einschätzung war das Verfahren von Beginn an so aussichtslos, dass wir vor dieser Steuergeldverschwendung gewarnt hatten. Hier wäre ein sparsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln geboten gewesen, gerade in Anbetracht der finanziellen Situation der Stadt Halle. „Politik ist ein Wettstreit der besten Ideen. Die Fraktionen sollten im Stadtrat die Bürger durch die Lösung von Problemen gewinnen und Populisten durch eine vernünftige Politik entzaubern“, so Scholtyssek weiter. Wenn dies nicht mehr versucht wird und man Gerichtsprozesse der politischen Auseinandersetzung vorzieht, ist dies ein fatales Signal. Gerade nach der jüngsten Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem ist eine inhaltliche Auseinandersetzung umso wichtiger. Die CDU-Fraktion wird sich dieser Aufgabe entschlossen stellen. __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Halle (Saale), 04.10.2023 Pressemitteilung ​ Rechtsstaat stärken - Linksextreme Beeinflussungsversuche nicht hinnehmen. Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt zur Waffenverbotszone Halle __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle fordert das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt auf, weiter an der Waffenverbotszone in Halle festzuhalten und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für eine rechtssichere Ausweisung solcher Zonen zu schaffen. Im Angesicht der vielen Fälle von schwerer Gewaltkriminalität unter Verwendung von Waffen, insbesondere unter Jugendlichen, wäre es gefährlich, auf ein bewährtes Instrument wie die Waffenverbotszone (WVZ) in Halle zu verzichten. Wir vertrauen der Arbeit unserer Polizei und anderer Sicherheitsbehörden und sehen in der bislang erfolgten Arbeit der Polizei zur Durchsetzung der Waffenverbotszone einen sinnvollen Ansatz. Wir betrachten das Vorgehen der Aktivisten keinesfalls als Versuch die Rechtsstaatlichkeit zu wahren, sondern als gezielte Strategie der Schwächung und Delegitimierung des staatlichen Gewaltmonopols, auch dadurch, dass die Polizei und andere Ordnungskräfte als rassistisch, grundlos gewalttätig und potentiell gefährlich diffamiert werden. In der Pressemitteilung (PM) der Initiative „Waffenverbotszonen abschießen“ heißt es beispielsweise, Menschen seien durch die Waffenverbotszonen „der Definitionshoheit der Polizei ausgeliefert, die oftmals durch rassistische Stereotype geprägt seien“. Der Stadtverband „Die Linke“ erklärt in einer PM: Die Waffenverbotszone habe „für die Sicherheit der Hallenser*innen keinerlei Nutzen“, begünstige jedoch „rassistischen Polizeikontrollen“. Wir halten es jedoch für bedenklich, dass die Arbeit der Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden immer mehr durch die Klagen linker Aktivisten behindert wird. Ein Student aus dem Umfeld des „AK Kritischer Juristen“ bzw. der zugehörigen Initiative „Waffenverbotszonen abschießen“ hatte einen Normenkontrollantrag gegen die WVZ gestellt. Die hinter dem Kläger stehende Initiative „Waffenverbotszone abschießen“ ist das Projekt verschiedener linker und linksextremer Gruppierungen, als „FREUND:INNEN“ werden auf der Homepage der Gruppierung unter anderem die vom Verfassungsschutz beobachtete ‚Rote Hilfe‘ sowie „Copwatch“ genannt. „Copwatch“ verfolgt als wichtigstes Ziel die „Abschaffung der Polizei in Deutschland“. Der „AK Kritischer Juristen“ hatte in der Vergangenheit unter anderem die Aufrufe des „Offenen Antifaplenums Halle“ zur Demo unter dem Motto „„Bullen töten und Ihr schweigt“ geteilt, ebenso Aufrufe zur Freilassung einer inzwischen verurteilten linksextremen Gewalttäterin („Freiheit für Lina“, Lina E. ist wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurden) sowie Solidaritätsbekundungen für vor Gericht stehende, mutmaßliche G20-Gewalttäter durch die vom Verfassungsschutz beobachtete „Rote Hilfe e. V.“ Das Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt hatte am 28.09.2023 die Verordnung über die Einrichtung einer Waffenverbotszone für unwirksam erklärt und hält die Einrichtung für nicht ausreichend begründet. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender Halle (Saale), 08.08.2023 Pressemitteilung Initiativen gegen Gefahr durch Raser – Stadt Halle muss aktiv werden __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle fordert ein stärkeres Engagement der Stadt gegen Raser und illegale Autorennen in der Innenstadt. Stadtrat Christoph Bernstiel hat deswegen für den August eine Anregung zu konzentrierten Verkehrskontrollen von Rasern auf dem Universitätsring, der Großen Ulrichstraße und der Großen Steinstraße sowie eine Anfrage zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Universitätsring gestellt. Am 15. Juli wurde eine Mutter und ihre Kinder nahe der Moritzburg von einem Auto auf dem Gehweg erfasst. Die Frau entging knapp dem Tod, ihre Kinder wurden verletzt. Der Fahrer des PKW hatte (bei besten Wetter) ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über das Fahrzeug verloren. Seit geraumer Zeit beschweren sich zudem Gewerbetreibende und Anwohner über die Zunahme von sogenannten ‚Show-Fahrten‘ und ‚Rennen‘ durch den Universitätsring über die Große Ulrichstraße in die Große Steinstraße und dann über den Joliot-Curie-Platz zurück auf den Universitätsring. Meistens sind wiederholte Vorbeifahrten mit eindeutig überhöhter Geschwindigkeit und modifizierten Auspuffanlagen zu beobachten. Mehrfach wurden Unfälle nur durch großes Glück verhindert. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen lassen die sofortige Stilllegung von illegal modifizierten Fahrzeugen zu. Diese Regelung sollte bei besonders rücksichtslosen Rasern in Betracht gezogen werden, da Sie erfahrungsgemäß einen größeren Lerneffekt bringt, als ein Bußgeld. Am halleschen Universitätsring befinden sich zahlreiche gastronomische und kulturelle Einrichtungen (u.a. Leopoldina, Moritzburg, Oper) sowie eine Kita. Darüber hinaus wird die Straße am Tag und in der Nacht von zahlreichen Studierenden, Nachtschwärmern und Touristen gequert, die sich auf dem Weg in die Altstadt befinden. Hinzu kommt eine „problematische“ Anordnung der Straßenparkplätze, welche regelmäßig zu unübersichtlichen Ein- und Ausparkmanövern führt. Trotz dieser Umstände ist für den Universitätsring nur abschnittsweise auf Tempo 30 limitiert. An einem Abend im Dezember 2019 wurde eine dreifache Mutter am Leipziger Turm bei einem illegalen Rennen von einem KFZ mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit erfasst, als sie gerade den Hansering überqueren wollte. Die Täter verließen den Unfallort und die Frau sterbend zurück. Wir sind gegen ein generelles Tempo 30 in den Städten. Tempo 50 ist in vielen Bereichen sinnvoll: um den Verkehrsfluss zu verbessern, die Innenstadt für alle Menschen schnell erreichbar zu halten und Staus zu vermeiden, da die Kapazität der Straßen (Fahrzeugdurchsatz) erhöht wird. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum der (Hansering durchgängig auf Tempo 30 limitiert ist und ein solches Limit am Universitätsring noch nicht (durchgängig) umgesetzt wurde. Am übersichtlich ausgebauten Hansering ist Tempo 30 nicht sinnvoll. Jedoch muss die Einhaltung bestehender Vorgaben (Tempo 50) auch kontrolliert werden. Der Unfall von 2019 hätte auch durch die Tempo 30 Zone nicht verhindert werden können. Es fehlt der Kontrolldruck gegen rücksichtslose Raserei. In anderen Fällen kann Tempo 30 sinnvoll sein: Beim Nachweis konkreter Gefahren für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs können streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h angeordnet werden, insbesondere bei Gefahrenstellen im Umfeld besonders sensibler Einrichtungen ist die Beschränkung einfacher durchzusetzen. __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Christoph Bernstiel Fraktionsvorsitzender Stadtrat Halle (Saale), 19.07.2023 Pressemitteilung Drogenmonitoring – neue Impulse für die Bekämpfung von Rauschmitteln in Halle __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle fordert die Nutzung wissenschaftlicher Methoden für die Analyse und Bekämpfung des Drogenkonsums in der Stadt. In der ersten Juliwoche starb eine erst 18-Jährige Frau unter tragischen Umständen. Das abwasserbasierte Drogenmonitoring könnte Grundlage für eine effektivere Strategie zur Bekämpfung der illegalen Substanzen sein. Fraktionsvorsitzender Andreas Scholtyssek spricht sich für eine bessere Überwachung aus: „Niemand weiß momentan wie groß das Problem in Halle ist. Wenn wir das Geld für Prävention und Suchtberatung aber sinnvoll ausgeben wollen, müssen wir endlich wissen, wie viele und auch welche Drogen in Halle konsumiert werden.“ Das Screening hallescher Abwässer würde den Aufbau einer umfassenden Datenbank ermöglichen. Wissenschaftler, Mediziner, Suchtberater, Sozialarbeiter, aber auch Polizei und Staatsanwaltschaft könnten von den gewonnenen Informationen profitieren. Bereits im Gesundheitsausschuss im Juni hatte der Mediziner und Stadtrat Guido Haak um Informationen zur Datenlage zum Drogenkonsum in Halle gebeten: „Wir begrüßen sehr, dass die neue Suchtkoordinatorin der Stadt ihre wichtige Arbeit aufgenommen hat. Informationen darüber, welche Drogen in Halle verbreitet sind und welche möglichweise gefährlichen Trends es gibt, erreichen die Behörden momentan leider erst oft, wenn es zu spät ist“, konstatierte Haak. „Wieder einmal zeigt sich, dass wir dringend aktuelle Daten benötigen, um den Entwicklungen in der Verbreitung illegaler Drogen entgegen zu wirken“, erläutert Haak weiter. Die Verwaltung verfügt bislang über keine Möglichkeiten, um an Daten über den Drogenkonsum im Stadtgebiet zu kommen. Gemeldete Beratungsgespräche in den Suchtberatungsstellen, Fallzahlen des Sozialpsychiatrischen Dienstes und Erhebungen der Polizei zu Strafverfahren im Deliktbereich Rauschmittel zeichnen nur ein sehr ungenaues Bild. Die junge Frau könnte im Juli Opfer einer tückischen Ecstasy-Variante, in der Szene als "Blue Punisher" bekannt, geworden sein. Diese ist gefährlicher als andere Varianten im Umlauf, da sie über einen wesentlich höheren Wirkstoffgehalt der synthetischen Droge MDMA verfügt. Aus den gewonnen Daten erstellt die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) regelmäßig einen Bericht. Seit 2011 führt das europaweite Netzwerk »SCORE« (Sewage analysis CORe group — Europe) Abwassermonitorings auf Drogen in Europa durch. 2022 wurden insgesamt 104 europäische Städte untersucht, darunter Berlin, Chemnitz, Dresden, Erfurt und Magdeburg. Die Abwasseranalyse als wissenschaftliches Fachgebiet dient der zeitlichen und örtlichen Überwachung von Echtzeit-Trends im Bereich des illegalen Drogenkonsums. Die ursprünglich in den 1990er Jahren zur Überwachung der Umweltauswirkungen von häuslichem Abwasser genutzte Methode wird inzwischen zur Schätzung des Konsums illegaler Drogen in verschiedenen Städten eingesetzt. Sie beinhaltet die Entnahme einer Abwasserprobe, wie z. B. die Probenahme am Zulauf einer Kläranlage. Dies ermöglicht es Wissenschaftlern, die Menge der in einer Gemeinschaft konsumierten Drogen durch die Messung der Konzentrationen an illegalen Drogen und ihrer über den Urin ausgeschiedenen Metaboliten zu schätzen. Daten aus allen Studien können mit einem interaktiven Tool ausgewertet werden. __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Guido Haak Fraktionsvorsitzender Stadtrat Halle (Saale), 16.02.2023 Jugendgewalt stoppen. Die Straßen wieder sicher machen! Sicherheitspolitische Forderungen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle (Saale) Halle belegt den unrühmlichen dritten Platz in der Liste der kriminellsten Städte Deutschlands. Insbesondere das Ausmaß der Jugendgewalt in Halle ist weiterhin alarmierend. Die niedrige Hemmschwelle und der Grad der Gewaltanwendung sind, laut Innenministerium, ein besonderes Merkmal der kriminellen Szene in Halle. Die Aufklärungsquote ist leider schlechter als in vergleichbaren Großstädten. Es besteht eine zunehmende Gefahr für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Einzelne Eltern schreiten mittlerweile zur Nothilfe für ihre bedrängten Kinder. Wir können nicht mehr länger zusehen! Die CDU-Fraktion stellt deshalb an die verantwortlichen Stellen folgende SICHERHEITSPOLITISCHE FORDERUNGEN: ​ Download Halle (Saale), 26.01.2023 ​ Guido Haak – Neu in der CDU-Fraktion Halle Wir begrüßen ganz herzlich Herrn Guido Haak in der CDU-Stadtratsfraktion: https://www.cdu-halle-fraktion.de/fraktion Seit Januar 2023 verstärkt er die Ratsfraktion nun als Stadtrat. Zuvor konnte er bereits als sachkundiger Einwohner im Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss wirken. Sein Vorgänger, Herr Steve Mämecke, hatte aus beruflichen Gründen das umfangreiche Ehrenamt nicht mehr leisten können und deshalb sein Mandat zurückgegeben. Herr Haak ist beruflich, als Dialysearzt, und auch privat sehr engagiert und wird die Fraktion, beispielsweise in der Gesundheitspolitik, mit neuer Expertise versorgen. Weiterhin begrüßen wir Frau Babett Hünert herzlich als neue sachkundige Einwohnerin im Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss und freuen uns, sie für diese Position gewonnen zu haben. ​ Halle (Saale), 24.01.2023 Pressemitteilung Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum steigern, aber Bürgerentscheid respektieren! __________________________________________________________________________ Die CDU-Fraktion begrüßt die Pläne der Stadtverwaltung die Innenstadt durch mehr Grünflächen aufzuwerten. Zu einer attraktiven Innenstadt gehören, neben einer lebendigen Handelslandschaft, einladender Gastronomie, reichhaltigem kulturellen Angebot und einer ansprechenden – zum Verweilen einladenden - Qualität des öffentlichen Raums, auch eine gute Erreichbarkeit für einheimische und auswärtige Besucher. Das im Stadtrat zur Abstimmung stehende Altstadtbegrünungskonzept enthält leider auch sehr viele Maßnahmen, welche die Erreichbarkeit der Altstadt insbesondere für den Autoverkehr verschlechtern. Das Konzept enthält weder eine Bilanz wegfallender und geplanter neuer Stellplätze, noch eine Aussage zur zeitlichen Abfolge der einzelnen Maßnahmen. Wenn schon Parkplätze in der Innenstadt ersetzt werden sollen, dann erwartet die CDU-Fraktion im Vorfeld einen Ausgleich an anderen Stellen (am Rand) der Altstadt. Jede andere Vorgehensweise würde die ohnehin angespannte Parkproblematik nur weiter verschärfen. Stadtrat Christoph Bernstiel stellt in diesem Zusammenhang klar: „Ohne unsere vorgeschlagenen Änderungen, können wir dem Konzept der Stadtverwaltung leider nicht zustimmen. Wir appellieren an die Verwaltung und die anderen Fraktionen im Stadtrat, die Entscheidung und den zum Ausdruck gebrachten Willen der Hallenserinnen und Hallenser im Bürgerentscheid zu respektieren.“ Nicht akzeptieren können wir zudem wertende Aussagen im Konzept zu vermeintlich störenden Parkhäusern, Zufahrten etc. Derartige Wertungen haben in einem Begrünungskonzept ebenso nichts verloren wie Aussagen zur Anwendung von Regelwerken zur Anlage von Fahrradwegen. Bei konsequenter Anwendung würde das auf den Rückbau von Fahrspuren zugunsten von Radwegen hinauslaufen. Das wäre die Einführung einer Einbahnstraßenregelung auf dem Altstadtring durch die Hintertür. Die CDU-Fraktion kritisiert den Versuch der Stadtverwaltung, das Ergebnis des Bürgerentscheids auf diesem Weg zu unterlaufen. __________________________________________________________________________ gez. Andreas Scholtyssek Christoph Bernstiel Fraktionsvorsitzender Stadtrat

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    < zurück ​Andreas Scholtyssek Fraktionsvorsitzender, Diplom-Volkswirt E-Mail: andreas.scholtyssek@halle.de ​ Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung Hauptausschuss Ausschuss für Finanzen, städtische Beteiligungsverwaltung und Liegenschaften Aufsichtsrat, Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) Aufsichtsrat, Stadtwerke Halle GmbH (SWH) Stiftungsvorstand, Stiftung Hospital St. Cyriaci et Antonii zu Halle (Saale) (SHCA) "Halle ist eine schöne Stadt mit hoher Lebensqualität. Meine Stadtratsarbeit soll dazu beitragen, dass unsere Stadt noch attraktiver wird. Aufgrund der schlechten Finanzlage der Stadt sind wir derzeit gezwungen, den oftmals schweren Kompromiss zwischen wünschenswertem und finanzierbarem finden zu müssen. Vordringliche Aufgabe muss es sein, die Wirtschaft der Stadt zu stärken."

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    < zurück Claudia Schmidt Stadträtin, Kulturpädagogin E-Mail: claudia.schmidt@halle.de ​ ​ Bildungsausschuss Kulturausschuss Jugendhilfeausschuss Unterausschuss Jugendhilfeplanung Aufsichtsrätin, EVH GmbH Beirat, Stadtmarketing „Halle ist eine wunderbare Stadt. Durch mein Engagement als Stadträtin und die bisherige Arbeit in Sozial- und Bildungeinrichtungen habe ich viele Hallenser mit ihren Bedürfnissen kennengelernt. Vor allem in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales setze ich mich ein für - eine attraktive Innenstadt - lebendige Kultur- und Freizeitorte - gut ausgestaltete Kindergärten und Schulen - eine bessere Beratung für engagierte Bürger und Initiativen - überregionale Vermarktung unserer bunten Kulturlandschaft.“

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  • Stadtrat 2024

    < zurück < zurück < 2023 top ​ Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle für den April 2024: ​ Antrag der CDU-Fraktion zur Umstellung auf Bezahlkarten für Asylbewerber https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28878 ​ Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29350 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Variantenbeschluss Freiflächengestaltung Moritzburgring https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29347 ​ Anfage der CDU-Fraktion zum Sachstand bei der Entwicklung eines Frühwarnsystems zu Schulabsentismus/ Schulschwänzerei https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29265 ​ Anfrage des Stadtrates Christoph Bernstiel (CDU-Fraktion) zu entgangener Förderung für Straßenbauprojekte in Halle https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29270 ​ Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle für den Februar 2024: ​ Antrag der CDU-Fraktion zur Aufhebung des Beschlusses zum Antrag der Fraktionen MitBürger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD zur Umbenennung eines Abzweigs des Universitätsrings in Anton-Wilhelm-Amo-Straße https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29017 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Zweiten Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Halle (Saale) für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 - allgemeinbildende Schulen http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28863 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage Förderung entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der freien Kulturarbeit 2024 https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29042 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale) https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28975 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28976 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zu Grünschnittmaßnahmen an der https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28999 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Baumaßnahme in der Ludwig-Wucherer-Straße https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29016 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Terminvergabe im Bürgerservice https://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29000 ​ Hier finden Sie die Initiativen der CDU-Fraktion im Stadtrat von Halle für den Januar 2024 Antrag der CDU-Fraktion zur Umstellung auf Bezahlkarten für Asylbewerber http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28878 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Zweiten Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Halle (Saale) für die Schuljahre 2022/23 bis 2026/27 - allgemeinbildende Schulen http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28863 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Beschlussvorlage - Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) - Vorlagen-Nr.: VII/2023/05888 http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28931 Änderungsantrag der Fraktionen CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Satzung über das Verfahren zur Aufnahme und Auswahl in den 5. Schuljahrgang und die Festlegung von Kapazitätsgrenzen der Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen, Gymnasien ohne inhaltlichen Schwerpunkt und Sekundarschulen der Stadt Halle (Saale) - Aufnahmesatzung - http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28888 Anfrage der CDU-Fraktion zu den Kosten humanitärer Hilfe http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28880 Anfrage der CDU-Fraktion zum Entwicklungskonzept Hufeisensee http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28879 Anfrage des Stadtrates Andreas Scholtyssek (CDU-Fraktion) zur Bahnunterführung Kanena http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=28881 top

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